Kfz versicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Probleme mit meiner KFZ Versicherung und möchte vor Jahresschluss die Versicherung wechseln. Es liegt kein Unfall vor.

Wie kann ich das machen?

1.Wenn ich meinen PKW für ein paar Wochen abmelde, kann ich dann bei der Neuanmeldung eine andere Versicherung nehmen?

  1. Muss die Versicherung mir den zuviel bezahlten Beitrag auszahlen.

Gruß

jorg

Hi Jorg!

Ab- und wieder anmelden bring gewöhnlich nichts. Spätestens wenn die neue Versicherung bei der alten Deine Versicherungszeit abfragt, stellt die alte Versicherung fest, dass dasselbe Fahrzeug dort versichert war und macht ältere Rechte geltend, sodass Du wieder zur alten Versicherung musst.

Viele Möglichkeiten bieten sich allerdings nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht. Einzige Chance, die ich noch sehe: Du hast innerhalb des letzten Monats Deine Rechnung erhalten und der Beitrag hat sich erhöht.

Normalerweise gibts zu viel gezahlte Beiträge zurück - es sei denn, in den Bedingungen ist etwas anderes geregelt.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo,

inzwischen ist der Jahresschluss ja schon vorbei, aber eine Abmeldung und erneute Anmeldung des gleichen Kfz berechtigt nicht, die Versicherung zu wechseln, somit wird auch kein zu viel gezahlter B

Hallo Bernd,

Danke für Deine Antwort. Alles klar und auch logisch

Gruß
jorge

HAllo Bernd,

was ist, wenn ich einen Unfall hatte?
So wie ich es gelesen habe, kann ich nach Beendigung der Abrechnung kündigen.
Meine Frage:" wird die Kündigung zum Monatsende anerkannt und kann ich dann eine neue Versicherung abschließen?

Gruß
jorg

Hi Jürgen/Jorg,

wenn Du einen Unfall hast, kannst Du innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung kündigen (also nicht erst nach Abschluss, da kann es ggf. schon zu spät sein).

Die Kündigung kann fristlos (also per sofort) oder zu einem bestimmten Termin nach Wahl erfolgen. In diesem Fall daran denken, rechtzeitig (am besten vor Kündigung) eine neue Versicherung abzuschließen, damit es keine Probleme mit der Zulassungsbehörde gibt.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Jorg,

zu 1.: Nein kannst du nicht. Wenn dasselbe Fahrzeug auf denselben Halter wiederzugelassen wird, hat die bisherige Kfz-Versicherung die älteren Rechte.

zu 2.: entfällt deshalb

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN (und auch die Beantwortung solcher Fragen) vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo!
Leider ist es nicht möglich nach einer Abmeldung (egal ob für einen Tag oder mehrere Wochen) die Versicherung zu wechseln.
Ein Vers. Wechsel ist nur möglich mit einer ordentlichen Kündigung 1 Monat vor Vers. Ablauf (meist der 01.01), oder mit einem Fahrzeugwechsel.
Ein Sonderkündiungrecht kann bestehen, wenn der Beitrag sich erhöht hat, allerdings ist diese Recht wenn dein Ablauf der 31.12.2012 verfalen.