Hallo zusammen,
man nehme folgenden Fall an: Adalbert, älter als seine Schwester Bernhild, macht im vergangenen Jahrtausend den Führerschein und hat kurz darauf ein Auto. Aus Kostengründen ist dieses, wie häufig üblich, auf Vater Hans-Erich zugelassen. Die Jahre gehen ins Land, Adalbert, Bernhild und Hans-Erich fahren mit der o. g. Konstellation lustig und gut in der Gegend rum.
Soweit so gut, nun wird es kompliziert.
Vater Hans-Erich hat eine Einzelfirma, alle Autos, auch das von Adalbert, sind auf ihn im Rahmen eines Flottenmodells zugelassen. Da Vater Hans-Erich nun nicht mehr der jüngste ist und in Rente gehen möchte übernimmt Bernhild die Firma und damit auch die Flottenversicherung. Bernhild glaubt zudem, das das Auto von Adalbert nun auch auf Bernhild umgemeldet werden müsse.
- Da gibt es doch die abweichende Halterschaft?
Aus verschiedenen Gründen überlegt Adalbert, welcher sein Auto bezahlt hat und auch ausschließlich nutzt, das es gar nicht so toll wäre, wenn Bernhild im Kfz-Brief stände. Auch wenn der tatsächliche Besitz des Autos durch Adalbert nachgewiesen werden könnte.
- Angenommen Adalbert möchte nun die Versicherung wechseln:
- geht das im Laufe des Jahres oder ist da der Stichtag 30.11. ausschlaggebend?
- Kann Adalbert die im Laufe der vielen, vielen unfallfrei erfahrenen Prozente mitnehmen?
Ich hoffe meine Anfrage ist verständlich…
Danke,
Little.