Hi,
was ist eigentlich wenn jemand online eine Kfz-Vers. abschließt z. B. am 3.05. und bis 13.05 ist immer noch keine evB-Nummer bei der Zulassungsstelle eingegangen ist. Daher wird die Versicherung widerrufen. Der Widerruf wird auch bestätigt . Aber mit diesem Zusatz :
Ihren Widerruf haben wir erhalten und bestätigen Ihnen
hiermit die Aufhebung mit dem Zugang Ihrer
Widerrufserklärung.
Da der Widerruf nach dem Versicherungsbeginn
ausgesprochen wurde, steht uns grundsätzlich bis
Zugang der Widerrufserklärung die Prämie zu.
Ist das rechtens? Schließlich konnte das Auto ja aufgrund der fehlenden evB Nr nicht zugelassen werden. Gibt es einen §§ ?
Gruss, Melli