Hallo,
angenommen jemand hat mit einem Vollkasko versichterten Auto einen Unfall. Wie es dazu kam etc. ist sicherlich für die Beantwortung der untenstehenden Frage uninteressant.
Nun hat jemand mit der Versicherung Kontakt aufgenommen, die möchten gerne, dass sich ein Gutachter den Wagen anschaut. Kein Problem.
Mal weiterhin angenommen, dass jemand den Wagen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlag in eine Werkstatt bringt.
Kann sich jemand dann ‚aussuchen‘ auf welcher Basis mit der Versicherung abgerechnet wird? Falls ja, gibt es hiervon Ausnahmen?
Gruss,
Little.