KFZ-Versicherung - Abrechnungsbasis

Hallo,

angenommen jemand hat mit einem Vollkasko versichterten Auto einen Unfall. Wie es dazu kam etc. ist sicherlich für die Beantwortung der untenstehenden Frage uninteressant.

Nun hat jemand mit der Versicherung Kontakt aufgenommen, die möchten gerne, dass sich ein Gutachter den Wagen anschaut. Kein Problem.
Mal weiterhin angenommen, dass jemand den Wagen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlag in eine Werkstatt bringt.

Kann sich jemand dann ‚aussuchen‘ auf welcher Basis mit der Versicherung abgerechnet wird? Falls ja, gibt es hiervon Ausnahmen?

Gruss,
Little.

Hallo,

Kann sich jemand dann ‚aussuchen‘ auf welcher Basis mit der Versicherung abgerechnet wird?

Ja, dies kann man selber entscheiden.
Jedoch ist ein eigenes Gutachten/Kostenvoranschlag nicht sinnvoll, da bei einem Vk-Schaden die Gesellschaft den Gutachter selber stellt. Somit kann man ggf. auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Ist das Gutachten der Gesellschaft weit weg von der Norm, dann kann auch widersprochen werden und ein erneutes Gutachten beantragt werden. Hängt aber immer von Fall zu Fall ab.

VG

Hallo.

16BIT hat das ja schon soweit (richtig) beantwortet, jedoch wollte ich noch etwas ergänzen.

Sollte derjenige bei seiner KFZ-Versicherung für den Kaskoschadenfall eine WERKSTATTBINDUNG vereinbart haben, dann wird der Stundenverrechnungssatz im Gutachten sehr niedrig sein, da die Gesellschaften Knebel- Rahmenverträge mit den Partnerwerkstätten geschlossen haben.

Da wir ein vermeintlich günstiger Tarif bei fiktiver Abrechnung über Gutachten schnell sehr „teuer“.

Genereller Ratschlag: Also Finger weg von „Kasko-Select“ und „Werkstatt-Plus“ etc, wenn man nicht genau weiß auf was man sich damit einlässt.

Viele Grüße

Claude Burgard
Versicherungsmakler

Versicherungsfachwirt
Link zur ViKa/Homepage

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OT

Genereller Ratschlag: Also Finger weg von „Kasko-Select“ und
„Werkstatt-Plus“ etc, …

Hi,
diesen Ratschlag gab John Ruskin schon im vorvorigen Jahrhundert :wink:
http://www.iposs.de/1/gesetz-der-witschaft/

Gruß Keki

1 Like

Vielen Dank und *. owT
16BIT

Hi und vielen Dank für die Antworten. Dann war mein Wissensstand von Anno Tuck doch nicht falsch :wink:

Das bringt mich aber dann direkt zur nächsten Frage. Macht es Sinn, einen Schaden bzw. die Reparatur an die Werkstatt „abzutreten“?
Bitte geht davon aus, dass es sich um eine Wahlwerkstatt handelt, keine vorgegebene :wink:

Gruss,
Little.

Macht es

Sinn, einen Schaden bzw. die Reparatur an die Werkstatt
„abzutreten“?

Nun, das bieten eigentlich alle Werkstätten an. Der Wagen wird repariert und die Rechnung geht direkt an die Versicherung. Die Werkstätten rechnen dann direkt mit den Versicherungen ab und der Kunde hat alles „von den Füßen“. Gerade im Bereich Mietwagenabrechnungen gibt es immer wieder Theater mit Versicherungen. Wenn die Werkstatt sich darum kümmert, hat man hier keine Probleme. Dann muss sich die Werkstatt darum kümmern, an ihr Geld zu kommen.

Viele Grüße

Gesine, die zum Thema Mietwagenabrechnungen eigentlich schon ein Buch schreiben könnte.

PS Gerade bei Unfallschäden mit Mietwagen oder Schadenabwicklung generell trennt sich hier ganz schnell die Spreu vom Weizen. Mittlerweile sträuben sich mir schon die Nackenhaare, wenn ich bestimmte Namen von Versicherungen auf dem Schreibtisch habe. Leider haben diese Versicherungen meine Befürchtungen bis jetzt immer bestätigt.

Gruss,
Little.