In unserem neuen Auto wurde eingebrochen und unsere beiden Navis geklaut (eins ist uralt gewesen, das andere erst am 10.09.2013 gekauft, beide lagen im verschlossenen Handschuhfach). Beim Einbruch entstand ein Schaden in Höhe von 1.400,-€. Polizei nahm Anzeige auf und die Spurensicherung versuchte Fingerabdrücke zu finden. Habe den Schaden sofort der erst neuen Kfz-Versicherung gemeldet. Der erste Jahresbeitrag ist erst am 01.10.2013 fällig. Kann die Kfz-Versicherung sich nun weigern den Schaden am Auto zu begleichen? Darf sie uns hinhalten bis zur ersten Beitragsüberweisung oder muss sie SOFORT uns helfen und die Schäden übernehmen? Denn wir fahren immernoch nur mit der Notfallverglasung rum, die jeder problemlos entfernen könnte! Es kann doch nicht sein, dass wir nun in unserem Auto leben/übernachten müssen, nur damit da Keiner die Notverglasung entfernt und wieder in unserem Auto fummelt.
Haben Sie sich mit Ihrer Versicheurng schon in Verbindung gesetzt.
Die Dame von der Kfz-Versicherung (Schadensmeldung) sagte mir, das ein Sachbearbeiter, die Unterlagen prüfen müsste und dies ca. eine Woche in Anspruch nehmen könnte. Den Schaden hatte ich bereits am Sonntag den 15.09.2013 versucht zu melden, (nachdem die Polizei gegangen war) aber aus technischen Problemen sollte ich mich dann am Montag den 16.09.2013 nochmal melden, was ich auch tat. Die Schadensmeldung wurde am selben Tag von der Vers. aufgenommen. Man riet mir zur Werkstatt zu fahren. Dort wurden Fotos von den Schäden gemacht sowie ein Kostenvoranschlag. Dies wurde dann zusammen mit der Registiernummer der Strafanzeige bei der Polizei und einer Abtretungserklärung der Werkstatt, von der Werkstatt aus zur Versicherung gemailt.
Am Dienstag rief ich wieder an,ließ
mir bestätigen, dass alle Unterlagen
eingegangen sind. Und ich machte dieser neuen Dame der Vers. klar, dass es doch dringlich sein!!! Sie wollte es dann auch gleich so notieren und weiterleiten, konnte mir aber auch nicht versprechen, dass es nun schneller gehen würde. Leider habe ich noch keine Rückmeldung der Versicherung und bin ehrlich gesagt enttäuscht, dass das nicht schneller geht. Denn ich habe alle in meinem Bekanntenkreis schon gefragt, ob sie schon mal so lange warten mussten bis eine Versicherung Einsatz gezeigt hatte und alle sagten mir, sie hätten sofort oder einen Tag später ein Ersatzfahrzeug erhalten, während das beschädigte Auto repariert wurde ohne vorerst in Vorkasse zu gehen. Das mit der Vorkasse hatte mir dann auch die Werkstatt mitgeteilt, weil die Vers. dies der Werkstatt vorschlug, wozu ich aber nicht bereit bin. Auch ein Ersatzfahrzeug wurde jedesmal bei meinen Bekannten von deren Versicherung übernommen. Kann es sein, dass unsere Versicherung nun erstmal abwartet bis wir die erste Jahreszahlung am 01.10.2013 geleistet haben? Weil wir ja jetzt nur in einer Vorversicherung der Versicherung sind? Wird die Versicherung uns vielleicht sogar aus der Versicherung schmeißen? Denn wenn das passieren sollte, möchte ich denen zuvorkommen und die Versicherung kündigen zum 30.09.2013, dann werden zwar glaube ich pro versicherungstag ein Beitrag fällig. Ist das möglich zum 30.09.2013 die versicherung zu kündigen? Wenn ja, dann kann ich mir eine Versicherung suchen die SOFORT einspringt.
Ich bräuchte jedoch zuvor einen guten Rat, ob ich so vorgehen kann!
Vielen Dank im Voraus für freundliche Antworten.
Welche Versicherung ist das denn und haben Sie einen Vertag mit Werkstattbindung abgeschlossen ??
Es ist eine Online Kfz-Versicherung und zwar die Direct Line über check24.de abgeschlossen. Es gibt keine Werkstattbindung.
Die Versicherung wird zahlen müssen, aber das geht nicht von heute auf morgen. Sie werden mit ein / zwei / drei Wochen rechnen müssen, das ist ganz normal. Der Normalfall ist, dass Sie das Fahrzeug reparieren lassen und ggf. auch zunächst bezahlen. Ales andere sind Stammtischparolen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist , müssen Sie das Auto eben so lang einmotten. Sie können natürlich auch einen anwalt beauftragen, der könnte ggf. eine Vorabzahlung erreichen.
Wenn der Versicherungsbeginn nun schon war und der Beitrag abgebucht wurde ist es kein Problem. Problematisch ist jedoch, dass elektronische Gegenstände in der Kasko meist nicht versichert sind, sondern ggf. nur über eine entsprechend gute Hausratversicherung.
Danke, Walter Dettinger!
Nun hat sich die Kfz-Versicherung gemeldet.
Sie wollen den Glasschaden über Teilkasko abwickeln, die anderen Schäden jedoch über Vollkasko laufen lassen und lassen uns die „Wahl“ dies auch wirklich zu tun, da der Vollkaskoschaden auch eine SF-Klassen-Erhöhung mit sich bringen würde.
Laut der Kfz-Versicherung würde sich der Vollkaskoschaden nur ab einem Schaden von 815,-€ Lohnen. Die zwei Navis bekommen wir natürlich nicht entschädigt, da nicht mitversichert.
Wie würden Sie nun weiter vorgehen?
Ich lasse gerade von der Werkstatt die Höhe des Schadens für die Vollkasko ermitteln!
Ist es rechtens, einen Einbruchdiebstahl-Schaden zu splitten, in Teilkaskoschaden und Vollkaskoschäden?
MfG
Emmalie
Das sieht korrekt aus. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wenn die Rep.-Kosten nicht höher sind als der Prämienaufschlag, dann am besten selbst bezahlen