KFZ Versicherung Fahrzeughalter ungleich Fahrzeughalter in Zulassung möglich?

Konkreter Fall:

  1. Vater steht in Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugbrief
  2. Vater ist Versicherungsnehmer
  3. Sohn ist bei der Versicherung als Fahrzeughalter angegeben.

Die Frage ist eben, ob der angegebene Fahrzeughalter bei der Versicherung ein anderer sein kann als der, der in der Zulassungsbescheinigung steht.

Es gibt nur einen Fzg.-Halter.
Wenn dies der Vater ist, muss dieser folgerichtig bei der Vers. als Halter angegeben werden.

Alles klar! Dann hat mir mein Vater definitiv (mal wieder) etwas falsches erzählt. Er meinte ich sei bei der Versicherung als Fahrzeughalter eingetragen, damit ich Prozente abbauen könnte. Faktisch steht aber er in allen anderen Papieren. Genau das hat mich nämlich auch zum Nachdenken gebracht und mich veranlasst die Frage zu stellen.

Hallo Manuel,

die Versicherung muss das übernehmen, was Tatsache ist. Wenn den Vater Halter und Versicherungsnehmer ist, sollte das auch in der Police drinstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

nein!!

warum auch…

macht ja keinen Sinn…

jedenfalls kann ich den Sinn nicht entdecken…

stehe gerne mit Rat und Tat unter [email protected] zur Verfügung!!

Hallo,

die Angaben aus den Fahrzeugpapieren müssen mit den Angaben bei der Versicherung übereinstimmen. Es gibt zum Beispiel auch Versicherungen, bei denen Versicherungsnehmer und Halter nicht abweichen dürfen, von daher auf alle Fälle klären

Gruß,
Micha

Hallo,

Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde informiert, wer der Halter ist. Dieser muss auch von der Versicherung übernommen werden.
Die Versicherung muss im oben angegebenen Fall den Halter auf den Vater ändern.

Lg