KFZ-Versicherung "geerbt", für einen Schaden zweimal hergestuft, Versicherung verweigert schriftliche Erklärung

Hallo liebe Experten,
folgender Sachverhalt:
Mein Vater ist dieses Jahr verstorben, ich bin Alleinerbe. Ich habe sein KFZ und seine Teilkasko geerbt.

Mein Vater hatte ursprünglich SF23/24. Dann wurde er für einen unter Umständen im Oktober 2014 von ihm begangenen Parkplatzrempler herabgestuft (Rechtsanwalt war von ihm eingeschaltet, sein Protest wurde nach Tod meines Vaters von mir zurückgezogen, da ich genug mit dem regulären Nachlass am Hut hatte). Mein Vater wurde auf SF 10 herabgestuft.
Ich übernahm diesen bereits herabgestuften Vertrag mit SF10 im Sommer 2015.
Daraufhin wurde ich mit Schreiben vom 10.09.15 darauf hingewiesen,
dass nun auch ich (für denselben Schaden) herabgestuft wurde, dieses Mal
auf SF4/5 (da ich meinen Führerschein erst 2001 gemacht habe und somit eigentlich nur SF 14 bekäme, durch die Herabstufung nun aber bei SF4/5 stehe) . Auf meine Nachfrage wur mir mitgeteilt, dass bei
Übernahme des Vertrags selbiger so behandelt werden würde, als wäre er
von Beginn an auf mich gelaufen und dass die zweifache Zurückstufung in
Ordnung sei und dies von allen seriösen Versicherungen so gehandhabt
werden würde.
Die Versicherung habe ich mehrfach darauf angesprochen, was mich sehr stutzig macht, ist, dass sowohl der Vertreter vor Ort, als auch die zuständige Stelle in der Zentrale sich weigert, mir diese vor Ort und am Telefon gemachten Aussagen schriftlich zu bestätigen. Es handelt sich auch um keine „kleine Klitsche“, sondern um ein großes Unternehmen, insofern würde ich eigentlich Mauscheleien ausschließen wollen. Allein die Weigerung, (fern-)mündlich gemachte Aussagen schriftlich zu fixieren kommt mir so komisch vor.

Ist die Versicherung prinzipipiell im Recht, einmal meinen vater und dann noch einmal mich für einen Schaden herabzustufen? Gibt es einen mir nicht ersichtlichen Grund, sichderart gegen eine schriftliche Festlegung zu sperren?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo,

das Vorgehen der Versicherung ist korrekt; die Begründung mit deinem Führerschein auch. (sorry)

Gruß
Tycoon

Hallo!

Du schreibst doch Teilkasko.

dann gibt’s doch 2 verschiedene SF-Klassen und nicht beide werden zurückgestuft !

Parkrempler am Fremdwagen = Haftpflicht, die wird zurückgestuft. Teilkasko bleibt auf altem Stand.

Und TK muss man in SF 14 oder jedenfalls ungefähr bekommen.
Haftpflicht weniger weil zurückgestuft wurde.

Und das mit 2 x zurückgestuft ? das muss ja in den Tarifbedingungen drin stehen und ließe sich dort nachlesen. Dazu braucht man keine schriftliche Bestätigung, nur den Hinweis auf welchen Punkt in den Vertragsbedingungen man sich bezieht.

Mir kommt das merkwürdig vor.

Es kann doch nur nach dem Zeitpunkt der Übernahme als Todeszeitpunkt Vater bzw. Übernahmeantrag des Sohnes gehen.
Zu dem Zeitpunkt war bereits zurückgestuft.
Und dann wird nur dann noch weiter zurückgestuft, wenn seine Zeit des FS-Besitzes kürzer wäre. Das ist ja klar.

Und nochmal, man übernimmt doch 2 Verträge, TK und Haftpflicht.

Die Begründung ist falsch. denn dann gäbe es keine 2- fache Rückstufung.

Entweder der Vater hatte einen Schaden (stimmt) oder der Sohn hat den Schaden (wenn Vertrag damals schon umgeschrieben worden wäre)

Wo kommt denn da die 2. Rückstufung her ?

Wohlgemerkt, nicht die aus kürzerem FS-Besitz !

Hallo,

ich würde mich an deiner Stelle an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
http://www.versicherungsombudsmann.de
Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und seine Entscheidung für die Versicherung bindend.

Persönlich habe ich damit schon eine gute Erfahrung gemacht und die Versicherung hat es damals nicht auf eine Entscheidung des Ombudsmanns ankommen lassen, sondern hat die Angelegenheit auf „Kulanzbasis“ vorher zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Gruß,
Albert

Hallo nochmal,

die TK hat natürlich gar keine Prozente; wer etwas dazu geschrieben hat, hat offensichtlich keine Ahnung von der Materie und sollte sich vielleicht besser zurückhalten.

Dein Vater hatte SF 23, ein Schaden hat ihn auf SF 10 zurückgeworfen.

Du übernimmst den Vertrag.

Du hättest bestenfalls SF 14 bekommen können. Der Schaden wird jetzt fiktiv auf diese SF 14 angerechnet, da er ja in den letzten 14 Jahren auch angefallen ist. Von SF 14 kommt man bei einem Schaden dann auf SF 4 oder 5.

Wie schon ursprünglich geschrieben ist hier alles richtig gelaufen. Du brauchst keine Bedingungen suchen, in denen etwas von 2 Rückstufungen steht (gibt es nicht), du brauchst keinen Ombudsmann anschreiben (der kann es auch nicht ändern) und du brauchst auch keine Mauscheleien vermuten.

Die Sache ist halt (immer) so.

Gruß
Tycoon