Mal kurz nachgefragt:
a) Ist es eigentlich Standard, dass man bei einem Glasbruch-Schaden dieses Formular ausfüllen muss (ist keine größere Sache, es gibt keinen Unfallgegner etc.) oder kommt das eher selten vor? (oder ggf. weil man Vers.-Neukunde ist?)
b) Dem Händler/Verkäufer (mit Werkstatt) ist dies aufgefallen.
Er bietet die Reparatur (Abtretung der Vers.-Anspruchs) und die gleichzeitige Übernahme des Eigenanteils des Vers.-Kunden an. Kommt auch dies in diesen Konstellationen öfters vor?
Für Hinweise wie immer meinen ausdrücklichen Dank im Voraus
Mike