KFZ Versicherung Glasbruch allg

Mal kurz nachgefragt:
a) Ist es eigentlich Standard, dass man bei einem Glasbruch-Schaden dieses Formular ausfüllen muss (ist keine größere Sache, es gibt keinen Unfallgegner etc.) oder kommt das eher selten vor? (oder ggf. weil man Vers.-Neukunde ist?)
b) Dem Händler/Verkäufer (mit Werkstatt) ist dies aufgefallen.
Er bietet die Reparatur (Abtretung der Vers.-Anspruchs) und die gleichzeitige Übernahme des Eigenanteils des Vers.-Kunden an. Kommt auch dies in diesen Konstellationen öfters vor?

Für Hinweise wie immer meinen ausdrücklichen Dank im Voraus
Mike

Hi.

Irgendwie kann ich nicht ganz folgen. Welches Formular ist gemeint? Und warum sollte die Werkstatt den Eigenanteil übernehmen?

Welches Formular, welche Versicherung?

Interessant. Was ist ihm aufgefallen? Was ist die Frage dazu?

Was hat er davon? Macht er gerne Verluste? Hast Du den Verkäufer richtig verstanden?

Habe ich auch schon erlebt und mir die gleiche Frage gestellt. Die einzige sinnvolle Antwort ist die, dass der Gewinn einer solchen Maßnahme so hoch ist, dass man sogar noch die Eigenbeteiligung übernehmen kann. Ist ja beispielsweise allgemein bekannt, dass die gleiche Leistung deutlich mehr kosten kann, wenn sie über die gegenerische Versicherung abgerechnet wird als wenn man es selbst bezahlt. Schon der Mietwagen mehr kostet, wenn man den über die Versicherung des Unfallgegners bezahlt bekommt.
Möglicherweise ist das hier ähnlich kalkuliert. Alternativ könnte es aber auch sein, dass die Versicherung bei dieser Werkstatt sowieso den Eigenanteil erlässt, die Werkstatt aber so tut als wäre das ein besonderes Entgegenkommen von ihr.
Beides letztlich wohl irgendwie sowas wie Nepp.

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Das lässt sich leicht erklären.

Die Scheibe soll lt. UP nur repariert, also offenbar nicht ausgetauscht werden. Im größten Teil aller Teilkaskoversicherung einigermaßen neuerer Prägung ist es Standard geworden, dass die SB entfällt, falls der Glasbruchschaden mit einer Reparatur behoben werden kann. Eine neue Scheibe kostet den Versicherer nämlich deutlich mehr

Neu: 600 Euro abzgl. 150 SB sind 450 an Kosten für den Versicherer und 150 für den Besitzer.
Reparatur: 100-150 Euronen maximal.

So sparen unterm Strich beide durch die Reparatur. Eine nicht ganz unbekannte Firma, die mit Glas zu tun hat, wirbt ausgiebig damit, alles Car? :wink:

Gruß
vdmaster

P.S.: Zum Glück hatte ich vor Jahren keine SB (niedrige Typklasse) vereinbart. Eine Reparatur wäre auch nicht möglich gewesen, da der Riss vom Rand ausging oder bis dorthin ausstrahlte. Aber bei mir ist Auswechsler sogar direkt nach hause gekommen, hat die Scheibe vor Ort gewechselt und das ohne jeden Aufpreis. Sehr bequeme Aktion.

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Ziehst du jetzt den Versicherungsbetrug durch ?

ich frage deshalb, weil du ja vor wenigen Wochen den Fall angefragt hast, dein Händler will an dem Wagen den er dir verkaufen will einen vorhandenen Glasschaden noch reparieren, aber das soll deine neue TK-Versicherung zahlen.

Hi,
auch der vorliegende Fall könnte den Tatbestand des Betrugs erfüllen:
OLG Köln vom 12.10.2012, 6U93/12
Es gibt noch eine ganze Reihe gleich- oder ähnlich lautender Urteile.

Gruß Keki

Das denke ich auch. Vielleicht hat sich die Werkstatt mit der SB etwas schwammig ausgedrückt.

Data

Ja, sie haben das u.U. einfach als ihren Superservice verkauft. Eine läßliche "Mogel"packung. Die Übertragung der Ersatzansprüche an die Werkstatt ist ebenso normal. Die wissen wie der Hase läuft und je weniger der Versicherungsnehmer damit zu tun hat, desto besser. Das ist für ihn und die Versicherer bequem.

Der Versicherungsnehmer muss nur das Schadenformular ausfüllen. Eine zehnminütige Aktion und seine Pflicht. Das scheint nur überzogen, weil es auch viele Fragen gibt, die in seinem Fall unerheblich sind, aber in den anderen Schadensarten der Teilkasko erheblich. Bspw. muss er nicht den Vornamen der Wildsau angeben, die er gar nicht von der Straße auflas. Und die Windstärke ist ohne Sturmschaden auch unerheblich.

Gruß
vdmaster