Kfz versicherung Haftpflicht-kasko

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage betrifft die KFZ Haftpflicht.

Darf man mit einem eingegipsten Fuß einen Automatik Wagen fahren?

Ich habe meinen linken Fußknöchel in Gips.

Für ein Automatik- Fahrzeug brauche ich aber nur den rechten Fuß.

Wer kann mir die genaue Absicherung geben.

Meine Versicherungsgesellschafft meint, dass kann nur der Arzt bestimmen.

Sehe ich auch so. Der Arzt muss das aus med. Sicht attestieren.
Aus vers.-techn. Sicht sehe ich kein Problem, einen Automatik zu fahren, wenn der linke Fuß eingegpist ist.

Hallo,

kann hier leider nicht helfen.

Gruß,Micha

Hallo!

Meine Versicherungsgesellschafft meint, dass kann nur der Arzt
bestimmen.

Das ist leider richtig. Woher soll jemand fremdes wissen ob man im konkreten Einzelfall fahren kann oder nicht? Grundsätzlich gilt, dass der Fahrer in der Lage sein muss das Fahrzeug sicher zu führen. Das heisst, kommt es zu einem Unfall und wird die „Behinderung“ in kausalen Zusammenhang dazu gebracht, kann es sowohl straf- als auch zivilrechtliche Probleme geben.

Gruß Knipser

Hallo,

ja, das ist völlig problemlos, da man bei Automatik - wie Du richtig sagst - nur den rechten Fuß nutzt und somit „benötigt“.

Ich bin jetzt aber neugierig: welcher Versicherer ist denn das??? (der offenbar nichts von seinem Handwerk versteht und den ich schnell verlassen würde…)

Grüße, M

Du solltest in jedem Fall der Versicherung die Umstände erklären und dich erkundigen, wie sie damit umgehen. Wenn sie ein ärztliches Attest benötigen, dann hol dir eben eines.

www.elektronikversicherung.me