KFZ Versicherung hat gekündigt

Hallo,

einem Bekannten von mir, der erst kürzlich und sehr spät seinen Führerschein gemacht hat, hat die KFZ-Versicherung gekündigt, weil er in kurzer Zeit zwei kleine Unfälle hatte. Die Versicherung ist eine reine Online-Versicherung. Der Wagen ist aufgrund seines Alters nur Haftpflichtversichert.
Nimmt ihn jetzt überhaupt noch eine andere Versicherung?
Und was ist noch zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe
Nickolettea

Hallo!

Das ihn gar keine andere VS als Kunden nimmt glaube ich nicht.
Aber sie fragt ja bei alter VS nach und stuft ihn nach den alten Schäden ein.
MfG
duck313

Wagen ist aufgrund seines Alters nur Haftpflichtversichert.
Nimmt ihn jetzt überhaupt noch eine andere Versicherung?

Da die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, muß ihn jede Gesellschaft aufnehmen, zumindestens für die Haftpflicht zu gesetzlichen Versicherungssummen.

Hi

Nimmt ihn jetzt überhaupt noch eine andere Versicherung?

Eine Versicherung zu finden ist sicherlich kein Problem, Nordlicht hat das schon formuliert.

Und was ist noch zu beachten?

Aufgrund der geringen Fahrpraxis und der zwei Schäden wird keine Versicherung in gerne nehmen. Ganz sicher ist mit Abschreckungsprämien oder / und jährlichem Beitrag im voraus zu rechnen. Die Frage ist also ob sich der junge Mann das überhaupt leisten kann.

Vielen Dank für eure Hilfe
Nickolettea

Gerne

zahao

Hallo Nordlicht, deine Begründung ist so nicht richtig.
Haftpflichtversicherung bedeutet, dass jeder Kfz-Fahrer
die Pflicht hat, sich zu versichern, NICHT aber, dass jeder Gesellschaft verpflichtet ist, ihn zu versichern.
Die PFLICHT bezieht sich auf den Fahrer.
Gruß !

Hallo Ikarus,
mit Deiner Meinung, dass die HP-Versicherung nur Pflicht für den Versicherungsnehmer ist, liegst Du etwas daneben.

Für jede Versicherung, die KFZ-Haftpflichttarife anbietet, gibt es einen sogenannten Annahmezwang, d.h. der Versicherer muss versichern.

Allerdings hat er da die Freiheit, seine Konditionen selbst zu bestimmen: Jahresprämie im Voraus, nur gesetzliche Versicherungssumme, keine zusätzlichen Leistungen (TK/VK) usw.
MFG

Haftpflichtversicherung bedeutet, dass jeder Kfz-Fahrer die Pflicht hat, sich zu versichern,

Wie soll das denn gehen ?

NICHT aber, dass jeder Gesellschaft verpflichtet ist, ihn zu versichern.

Schon mal das wort Kontrahierungszwang gehört ?

Die PFLICHT bezieht sich auf den Fahrer.

Auf das Fahrzeug, nicht auf den Fahrer.