Kfz-Versicherung kündigen

Hallo miteinander,

um diese Jahreszeit noch keine Fragen zur Kfz-Kündigung? Naja, dann mach ich das halt :smile:

Nehmen wir an eine Versicherung würde eine Kündigung per Fax anerkennen.
Muss die Kündigung heute am Freitag, den 28.11.2014 bei der Versicherung eingehen oder genügt der Sonntag der 30.11.2014 oder genügt dieses Jahr sogar der 1. Dezember 2014, da der 30.11. auf einen Sonntag fällt?

Vielen Dank.

Pitufino

Ich habe gerade etwas im Internet recherchiert und dazu gefunden, dass das Schreiben am 30.11.2014 vorliegen muss. Es zählt bei einer postalischen Versendung z.B. auch nicht der Poststempel, sondern das tatsächliche Eingangsdatum bei der Versicherung.

Mit dem Fax bist Du da natürlich auf der sicheren Seite wegen dem EIngang bei der Versicherung.

Also reicht es meiner Meinung nach, wenn das Schreiben am Sonntag, den 30.11.2014 bei der Versicheurng eingeht. Ich würde es nicht riskieren, das erst am 01.12. zu versenden, da das evtl. nicht anerkannt wird. Und gerade bei Kündigungen stellen sich ja alle Unternehmen gerne etwas uneinsichtig an.

§ 193 BGB regelt solche Fragen unzweideutig.

Hallo,
nur um sicher zu gehen (das mit den Gesetzestexten ist immer so eine Sache)
Wenn ich es richtig verstehe, dürfte es mit einer Kündigung am 01.12.2014 (per Fax) zum 01.01.2015 eindeutig oder unzweideutig keine Probleme geben (vorausgesetzt die Versicherung kennt und versteht den §193 BGB:

Ja ____

Nein ___

Vielleicht___

Vielen Dank vorab.

Einen schönen 1. Advent wünscht
Pitufino

§ 193 BGB regelt solche Fragen unzweideutig.

Ob der Versicherer den betreffenden Parapraphen kennt oder ihn versteht oder nicht ist irrelevant.Sie hat sich daran zu halten.Und „mit Gesetzestexten ist das so eine Sache“ ist mit Verlaug Sch****sinn.

§ 193 BGB regelt solche Fragen unzweideutig.

Hi,
das stimmt zwar, soll aber auf Kündigungen nicht anzuwenden sein.

http://www.schweizer.eu/bibliothek/neu/index.html?da…

Gruß Keki

Hallo,

Hi,
das stimmt zwar, soll aber auf Kündigungen nicht anzuwenden
sein.

wenn du den vollständigen Urteilstext liest,wirst du folgenden Passus finden:
„Bei Versicherungsverträgen entspricht die Anwendung der Vorschrift auf der Grundlage älterer Entscheidungen der Instanzgerichte heute offenbar allgemeiner Meinung (LG Köln VersR 1953, 185; AG Hamburg VersR 1951, 125; AG München VersR 1951, 204, 205; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 8 Rn. 7; Staudinger/Repgen, aaO; a.A. AG Osnabrück Recht 1942 Nr. 1703).“

Gruß Keki

Grüße,sapine

Hallo,

Ob der Versicherer den betreffenden Parapraphen kennt oder ihn
versteht oder nicht ist irrelevant.Sie hat sich daran zu
halten.Und „mit Gesetzestexten ist das so eine Sache“ ist mit
Verlaug Sch****sinn.

genau das entspricht dem Verhaltensmuster von Sapine, auch weniger erfahrene User können das ohne weiteres erkennen.

Selten direkt auf eine Frage antwortend immer darauf lauernd, die Antworten anderer User mit abfälligen und verunglimpfenden Nachhaken aus dem Kontext gerissen, andere schlecht aussehen zu lassen ob das zur Ursprungsfrage passt oder nicht!

Ohhh wie verkommen doch die Gesellschaft ist, welche fremde Lichter zu löschen ersuchen, damit das eigene besser leuchtet!

Dir wurde eine normale Frage gestellt um sicher zu gehen, mittlerweile sieht Sapine selbst das schon als persönlichen Angriff oder wie sonst soll man sich so eine Antwort erklären?

lieben Gruß

BHShuber

genau das entspricht dem Verhaltensmuster von Sapine, auch
weniger erfahrene User können das ohne weiteres erkennen.

Meinetwegen.Mit mir muss keiner lieb Kind sein,das ist nicht mein Anspruch.Das überlasse ich den Vermittlern,die hier auf Kundengewinnung aus sind.Ihnen etwa.

Selten direkt auf eine Frage antwortend immer darauf lauernd,
die Antworten anderer User mit abfälligen und verunglimpfenden
Nachhaken aus dem Kontext gerissen, andere schlecht aussehen
zu lassen ob das zur Ursprungsfrage passt oder nicht!

Was verstehen sie an meiner Antwort nicht?Ich habe den exakten Paragraphen genannt,soll ich den etwa noch vorlesen und evtl. interpretieren?Warum haben sie nicht geantwortet?keinen passenden Link parat gehabt?Auf Nachfrage bin ich auch auf ein Urteil eingegangen,dass die gesetzliche Vorschrift vermeintlich aushebelt und habe erklärt,warum dass in diesem Fall nicht zutrifft.Probolem gelöst,und das gänzlich ohne ihre Mithilfe.Oder haben sie meine Antwort nicht verstanden?Das ist schlicht und ergreifend ihr Problem,nicht meines.

Ohhh wie verkommen doch die Gesellschaft ist, welche fremde
Lichter zu löschen ersuchen, damit das eigene besser leuchtet!

Oh,si tacuisses,philosophus mansisses.

Dir wurde eine normale Frage gestellt um sicher zu gehen,
mittlerweile sieht Sapine selbst das schon als persönlichen
Angriff oder wie sonst soll man sich so eine Antwort erklären?

Man kann sich das so erklären,dass die böse sapine die Frage vollumfänglich beantwortet hat und der Meinung ist,dass Gesetze in Deutschland etwas gelten.Wenn sie anderer Ansicht sind,sollten sie an ihrem demokratischen Grundverständnis feilen.

Grüße,sapine

Hallo,

Intellexeram, si tacuisses.

Und, ich benötige keine Kunden aus den Internetforum ganz das Gegenteil Ihrer Vermutung, die dann wieder in eine Behauptung infarmiert wird.

Nette Grüße

BHShuber

[MOD] Ihr zwei…
…könntet Ihr bitte dass per Mail klären, als es hier im Forum abzuarbeiten?
Ich würde gerne sonst den OT löschen!

VG