Hallo
die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichversicherung. Sie können zwar zum 1.1. kündigen, wenn Sie aber keine Folgeversicherung abschließen, steht im Januar irgendwann das Ordnungsamt vor Ihrer Tür und schraubt die Nummernschilder ab.
Ich würde folgendes machen:
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entweder Sie ändern den bestehenden Tarif der jetzigen Versicherung,
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oder Sie wechseln zu dem günstigsten Direktversicherer.
Da Sie mit dem Auto nicht mehr fahren können und es Totalschaden ist, brauchen Sie vielleicht keine Voll- oder Teilkasko-Versicherung mehr, es sei denn, Sie wollen den Diebstahl oder andere Gefahren versichern. Bei einem Totalschaden ist das eher unwahrscheinlich.
Sie brauchen die Versicherung ja nur, weil das Fahrzeug angemeldet bleiben soll.
Sie können also eine reine Haftpflichtversicherung mit dem günstigsten Tarif wählen: Einzelfahrer, maximal 6.000 Km im Jahr. Vielleicht gibt es noch ein paar Angaben, je nach Versicherer, die den Tarif günstiger machen. Fragen Sie bei der gewünschten Versicherung einfach nach, was der günstigste Tarif ist.
Bei einem Direktversicher sollten Sie nur darauf achten, das Ihr jetziger Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Die Rückstufung erfolgt immer im Jahr nach dem Unfall. Sollte also irgendwas von dem Unfall zu Ihren Lasten gehen, könnte die Rückstufung im Schadenfall entscheident sein! Manche Direktversicherer stufen wesentlich schlechter zurück, achten Sie also darauf.
Viele Grüße
Marco