KFZ Versicherung kündigen ohne KFZ abzumelden

Kann ich mein KFZ Versicherung kündigen ohne mein Auto abzumelden?

Vorgeschichte:
Man ist bei mir reingefahren (Totalschaden).
Icherzähler weiterhin mtl. Die Versicherung obwohl das Auto nur noch vor meine Haustür steht.

Mein Anwalt sagt ich soll das Auto nicht verkaufen da der Prozess noch in gange ist.

Der Prozess kann bis zu 6 Monate dauern da der Unfall in Niederlande war. :frowning:

Ich will aber mtl. Sparen und nicht so tuen als ob ich damit noch fahre.

Abmelden ist nicht möglich, dass weiß ich, da sonst die Polizei vor der Tür steht.
Aber was ist mit meine KFZ Versicherung? Kann ich diese zum Jahresende nicht kündigen?

Du kannst die versicherung bis 30.11 kündigen. aber such dir eine neue und mach da erst einen vertrag befor du kündigst.

Hi!

Ich nehme mal an vom Fahrzeug wurde bereits ein Gutachten erstellt, das Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert beziffert. Grundsätzlich spräche dann ja nichts gegen eine Veräusserung. Dein RA wird jedoch wissen was er sagt und befürchtet wohl, dass von gegenerischer Seite möglicherweise ein weiteres Gutachten eingefordert wird. Wie auch immer, in dem Punkt ist der Anwalt der Fachmann. Dumm nur für dich, dass der Wagen nicht verkauft werden kann.

Was die Kfz-Versicherung angeht: wenn du das Fahrzeug abmelden würdest bräuchtest du nicht bis zum Jahreswechsel zu warten mit der Kündigung der Versicherung. Die Versicherung würde dann ruhen wegen Risikowegfall. Du hast das sicher verwechselt mit der Kündigung zum Jahresende wegen Wechsel des Anbieters.
Besteht die Möglichkeit, das Fzg. auf dem eigenen Grundstück oder bei Bekannten abzustellen statt an der Straße? Dann würdest du es abmelden können ohne Ärger mit den Cops zu bekommen.
Wenn wirklich vorerst keine Möglichkeit der Veräußerung und Abmeldung besteht empfehle ich folgendes:
Versicherung anrufen und den Vertrag ändern lassen. Eine möglicherweise bestehende Kaskoversicherung rausnehmen (brauchst du ja nicht mehr) und die Tarifmerkmale (Jahresfahrleistung, Fahrerkreis, etc.) so anpassen lassen das der minimal mögliche Versicherungsbeitrag bei rauskommt und du wenigstens nicht so viel umsonst zahlst.

Solange Ihr Auto angemeldet ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Kfz Haftpflicht haben. Was spricht aber gegen eine vorläufige Stillegung?

MfG

Stephan Brückner

Guten Morgen,

die Anmeldung eines KFZ ist verbunden mit dem vorhandensein einer KFZ-Haftpflicht Versicherung. Um es kurz zu machen. Kündigung der KFZ-Haftpflich Versicherung = Abmeldung des KFZ. Wenn man es nicht selbst sofort macht „gewinnt“ man etwas Zeit … Die Versicherung teilt dem Straßenverkehrsamt die Kündigung mit und wenn dann kein anderer Versicherungsschutz da ist kommt jemand (in der Regel die Polizei) und legt das Auto still. Abmeldung von Amtswegen.

Ich würde mit der Versicherung sprechen und das Problem schildern oder jemanden suchen, der ein privates Gelände hat. Da dürfte das Auto auch im abgemeldeten Zustand stehen.

Grüße aus dem Norden
MK

Hallo,

eine Kündigung/Beendigung der Versicherung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Eine Kündigung zum Jahresende bringt nichts, denn die Zulassungsstelle fordert eine neue Versicherung, dann folgt die Zwangsabmeldung.
Wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird , warum kann es denn nicht abgemeldet werden ? Steht das Fahrzeug nicht auf einem Privatgrundstück ? Dann miete dir für die nächsten Monate einen Stellplatz oder eine Garage an. Eine Abwicklung eines Verkehrsunfall im Ausland kann unter Umständen sehr lange dauern. Ich hatte schon einen Fall in Spanien, da waren ruckzuck 1 1/2 Jahre um.

Hallo

die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichversicherung. Sie können zwar zum 1.1. kündigen, wenn Sie aber keine Folgeversicherung abschließen, steht im Januar irgendwann das Ordnungsamt vor Ihrer Tür und schraubt die Nummernschilder ab.

Ich würde folgendes machen:

  • entweder Sie ändern den bestehenden Tarif der jetzigen Versicherung,

  • oder Sie wechseln zu dem günstigsten Direktversicherer.

Da Sie mit dem Auto nicht mehr fahren können und es Totalschaden ist, brauchen Sie vielleicht keine Voll- oder Teilkasko-Versicherung mehr, es sei denn, Sie wollen den Diebstahl oder andere Gefahren versichern. Bei einem Totalschaden ist das eher unwahrscheinlich.

Sie brauchen die Versicherung ja nur, weil das Fahrzeug angemeldet bleiben soll.

Sie können also eine reine Haftpflichtversicherung mit dem günstigsten Tarif wählen: Einzelfahrer, maximal 6.000 Km im Jahr. Vielleicht gibt es noch ein paar Angaben, je nach Versicherer, die den Tarif günstiger machen. Fragen Sie bei der gewünschten Versicherung einfach nach, was der günstigste Tarif ist.

Bei einem Direktversicher sollten Sie nur darauf achten, das Ihr jetziger Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Die Rückstufung erfolgt immer im Jahr nach dem Unfall. Sollte also irgendwas von dem Unfall zu Ihren Lasten gehen, könnte die Rückstufung im Schadenfall entscheident sein! Manche Direktversicherer stufen wesentlich schlechter zurück, achten Sie also darauf.

Viele Grüße

Marco

Hallo

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo!
Du kannst die Versicherung zum 31.12. kündigen, Kündigung muss am 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Dann hast Du wieder das Problem, dass Dein Auto unversichert auf der Starße steht. Am Besten ist, Du meldest das Auto ab und versuchst es vorher in einer Garage unterzustellen. Die Miete solltest Du über Deinen Anwalt einklagen. Lasse Dich von ihm beraten, was einklagbar ist.

Kann ich mein KFZ Versicherung kündigen ohne mein Auto
abzumelden?

Vorgeschichte:
Man ist bei mir reingefahren (Totalschaden).
Icherzähler weiterhin mtl. Die Versicherung obwohl das Auto
nur noch vor meine Haustür steht.

Hallo Edison2012,

wenn das Kfz angemeldet bleibt, bleibt auch die Versicherung. Wenn es auf einer oeffentlichen Strasse steht muss es ebenfalls versichert bleiben.Es waere nur moeglich evtl. die Zusatzversicherungen zu kuendigen, wie Insassenunfall oder Teilkasko, um Beitraege zu sparen.