KFZ Versicherung / Kündigung bei Rückstufung ?

Hallo, wenn jemand im September ein Fahrzeug gekauft und versichert hat. (Laufzeit ein Jahr bis 09.2014)

Er hatte dann im Oktober einen Unfall. (haftpflicht unf Vollkasko)

Somit würde er ja im Janur hochgestuft werden.

Kann er auf Grund der dadurch entstehenden Beitragserhöhung auch kündigen ohne dasss der Versicherung der Restbeitrag für dass verbleibende Jahr zusteht ?
Ich finde im Netz immer nur die Möglichkeit zu kündigen wenn sich der Beitrag auf Grund einer Änderung der Typen oder Regionalklassen stattfindet.

Wenn er auf Grund des Schadens kündigen würde, könnte die Versicherung ja den Restbeitrag bis 09.2014 also der regulären Laufzeit einfordern.

Bei einer Rückstufung kommt man ja eventuell bei einer anderen Versicherung günstiger weg

Kann er auf Grund der dadurch entstehenden Beitragserhöhung
auch kündigen ohne dasss der Versicherung der Restbeitrag für
dass verbleibende Jahr zusteht ?

Nein, denn es ist keine Beitragserhöhung, sondern eine Senkung des Rabattes. Das ist ein Unterschied !

Bei einer Rückstufung kommt man ja eventuell bei einer anderen Versicherung günstiger weg

Kaum, denn der neuen versicherung würde der Unfall mitgeteilt, und die stuft den Rabatt auch zurück.

Hallo, wenn jemand im September ein Fahrzeug gekauft und
versichert hat. (Laufzeit ein Jahr bis 09.2014)

Normalerweise endet die Laufzeit des Vertrages zum 01.01.des Folgejahres.

Auf Grund der Rückstufung passen alle Versicherer die Rabattstufe an.

Der Vertrag läuft bis September 2014.
Und doch, trotz Rückstufung zeigt mir der Vergleich dass es Versicherungen gibt die dann günstiger wären.

Der Vertrag läuft bis September 2014.
Und doch, trotz Rückstufung zeigt mir der Vergleich dass es
Versicherungen gibt die dann günstiger wären.

Dies ist natürlich immer möglich, dass der Beitrag niedriger ist.
Hast Du auch die Leistungen verglichen ?

Hallo Marco,

um Deine Frage mit einem höheren Maß an Sicherheit beantworten zu können, noch ein, zwei Rückfragen:

Hallo, wenn jemand im September ein Fahrzeug gekauft und
versichert hat. (Laufzeit ein Jahr bis 09.2014)

Mittlerweile bieten über die Hälfte aller Versicherungen auch vom 01.01. abweichende Hauptfälligkeiten an. Trotzdem noch einmal die Nachfrage: Was steht im Versicherungsschein bzw. Antrag als Ablauf? September oder 01.01.?:

Er hatte dann im Oktober einen Unfall. (haftpflicht unf
Vollkasko)

Somit würde er ja im Janur hochgestuft werden.

Nicht unbedingt. Dieser Punkt wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt: Es gibt Versicherer, die i.d.T. - unabhängig von der Hauptfälligkeit - zum 01.01. umstufen (was in solchen Fällen auch vom GDV empfohlen wird).
Es gibt aber auch Unternehmen, die Hauptfälligkeit = Umstufungstermin setzen (hier: es würde erst im September 2014 umgestuft).
Was steht denn in den Bedingungen (Laufzeit findet sich meistens unter „G“, Umstufung unter „I“)?

Kann er auf Grund der dadurch entstehenden Beitragserhöhung
auch kündigen ohne dasss der Versicherung der Restbeitrag für
dass verbleibende Jahr zusteht ?

Es besteht die Möglichkeit - auch unterjährig - nach einem Schaden zu kündigen (Frist beachten: 1 Monat nach Regulierung). In diesem Fall wird der Vertrag taggenau zum Kündigungstermin abgerechnet.
ACHTUNG: Nie, niemals, never ever, kündigen ohne bereits mit einem Nachfolgeversicherer die Fortführung des Versicherungsschutzes geklärt zu haben!!

Ich finde im Netz immer nur die Möglichkeit zu kündigen wenn
sich der Beitrag auf Grund einer Änderung der Typen oder
Regionalklassen stattfindet.

Wenn er auf Grund des Schadens kündigen würde, könnte die
Versicherung ja den Restbeitrag bis 09.2014 also der regulären
Laufzeit einfordern.

Aber nur, wenn der Versicherungsnehmer erst zu 09/14 kündigt. Ansonsten wird anteilig abgerechnet.

Bei einer Rückstufung kommt man ja eventuell bei einer anderen
Versicherung günstiger weg

Hiermit ist aber nicht gemeint, dass man seine „alten“ SFR (vor Rückstufung) mit zur neuen Versicherung nehmen will, oder? Der bisherige Versicherer bestätigt nämlich der neuen Gesellschaft den Schadenverlauf - und da ist dann sowohl der KH- als auch der VK-Schaden aufgeführt.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

getreu dem Motto man muss nicht alles wissen sondern nur wissen wo es steht habe ich folgende Antwort für Dich: Beitragserhöhungen jeglicher Art berechtigen Dich ohne wenn und aber zur fristlosen Kündigung Deiner Kfz-Versicherung (Quelle: ). Weitere Details zum Kündigen der Kfz-Versicherun…

Hallo,

getreu dem Motto man muss nicht alles wissen sondern nur
wissen wo es steht habe ich folgende Antwort für Dich:

Genau: Auf einer von gefühlt 10.000 Internet-Seiten, die so tun, als gäbe es dort tolle Informationen und an deren Ende doch nur wieder ein dubioser Vergleichsrechner steht.
Fazit hier: Wenige hilfreiche Infos, dafür aber wenigstens ordentlich Rechtschreibfehler (Reperatur, Verischerungsvergleich, etc.). Aber was will man von einer Seite erwarten, die von einer Firma betrieben wird, die „Online-Portale im I-net mit Angeboten von Drittanbietern“ betreibt…

Beitragserhöhungen jeglicher Art berechtigen Dich ohne wenn
und aber
zur fristlosen Kündigung Deiner Kfz-Versicherung
(Quelle: ).

Blöd nur, dass es sich im beschriebenen Fall eben nicht um eine Beitragserhöhung handelt.
Nicht überall wo „mehr Beitrag“ draufsteht, ist auch „Beitragserhöhung“ drin: der Kunde zahlt hier nur deshalb mehr, weil er aufgrund der Schäden in eine andere Rabattstufe eingeordnet wird.
Und damit hat er eben KEIN fristloses Kündigungsrecht! (Btw.: Einem Versicherungslaien pauschal etwas von „fristlos“ vorzuplaudern, ohne ihn auf die Gefahren, die hinter so einer Kündigung im Bereich der Kfz-Versicherung lauern, ist mit „fahrlässig“ noch freundlich umschrieben…)

Weitere Details zum Kündigen der Kfz-Versicherung
findest Du in dem Fachartikel auf wikiimmobilie.de unter Punkt
„Versicherungswechsel“.

(Wenn man schon Werbung für eine x-beliebige und austauschbare Vergleichs-Internetseite betreibt, sollte man wenigstens die richtige angeben: Auf der genannten gibt es den Punkt gar nicht…)

Gruß
Loroth

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…Der bisherige Versicherer bestätigt nämlich der neuen
Gesellschaft den Schadenverlauf - und da ist dann sowohl der
KH- als auch der VK-Schaden aufgeführt.

Hi,

es empfiehlt sich auch, dass die Rückstufungstabelle des derzeitigen Versicherers mit der des neuen VR verglichen werden, da die Rückstufung durch den Nachversicherer vorgenommen wird. Manch einer ist in diesem Fall schon unangenehm aufgewacht. :wink:

Gruß Keki