Hallo Marco,
um Deine Frage mit einem höheren Maß an Sicherheit beantworten zu können, noch ein, zwei Rückfragen:
Hallo, wenn jemand im September ein Fahrzeug gekauft und
versichert hat. (Laufzeit ein Jahr bis 09.2014)
Mittlerweile bieten über die Hälfte aller Versicherungen auch vom 01.01. abweichende Hauptfälligkeiten an. Trotzdem noch einmal die Nachfrage: Was steht im Versicherungsschein bzw. Antrag als Ablauf? September oder 01.01.?:
Er hatte dann im Oktober einen Unfall. (haftpflicht unf
Vollkasko)
Somit würde er ja im Janur hochgestuft werden.
Nicht unbedingt. Dieser Punkt wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt: Es gibt Versicherer, die i.d.T. - unabhängig von der Hauptfälligkeit - zum 01.01. umstufen (was in solchen Fällen auch vom GDV empfohlen wird).
Es gibt aber auch Unternehmen, die Hauptfälligkeit = Umstufungstermin setzen (hier: es würde erst im September 2014 umgestuft).
Was steht denn in den Bedingungen (Laufzeit findet sich meistens unter „G“, Umstufung unter „I“)?
Kann er auf Grund der dadurch entstehenden Beitragserhöhung
auch kündigen ohne dasss der Versicherung der Restbeitrag für
dass verbleibende Jahr zusteht ?
Es besteht die Möglichkeit - auch unterjährig - nach einem Schaden zu kündigen (Frist beachten: 1 Monat nach Regulierung). In diesem Fall wird der Vertrag taggenau zum Kündigungstermin abgerechnet.
ACHTUNG: Nie, niemals, never ever, kündigen ohne bereits mit einem Nachfolgeversicherer die Fortführung des Versicherungsschutzes geklärt zu haben!!
Ich finde im Netz immer nur die Möglichkeit zu kündigen wenn
sich der Beitrag auf Grund einer Änderung der Typen oder
Regionalklassen stattfindet.
Wenn er auf Grund des Schadens kündigen würde, könnte die
Versicherung ja den Restbeitrag bis 09.2014 also der regulären
Laufzeit einfordern.
Aber nur, wenn der Versicherungsnehmer erst zu 09/14 kündigt. Ansonsten wird anteilig abgerechnet.
Bei einer Rückstufung kommt man ja eventuell bei einer anderen
Versicherung günstiger weg
Hiermit ist aber nicht gemeint, dass man seine „alten“ SFR (vor Rückstufung) mit zur neuen Versicherung nehmen will, oder? Der bisherige Versicherer bestätigt nämlich der neuen Gesellschaft den Schadenverlauf - und da ist dann sowohl der KH- als auch der VK-Schaden aufgeführt.
Viele Grüße
Loroth