Hatte vor einiger zeit einen Unfall, der Schaden am geschädigten Auto wurde jedoch von meiner Versicherung noch nicht reguliert, bzw. ist noch in Bearbeitung. Ich möchte jetzt zum Ende des Jahres meine Versicherung kündigen. Sollte ich abwarten bis der Schaden reguliert wurde oder muss die Versicherung selbst nach der Kündigung auf jeden fall noch für den Schaden Aufkommen? Der Unfall passierte ja zur zeit des Vertrages mit der Versicherung. Muss halt nur bald kündigen weil der 30.11 naht. danke für eure Hilfe.
Die Kündigung muß bis zum 30.11.erfolgen ( Posteingang Versicherung )
Für die regulierung ist das Schadensdatum maßgebend.
Sollte
ich abwarten bis der Schaden reguliert wurde oder muss die
Versicherung selbst nach der Kündigung auf jeden fall noch für
den Schaden Aufkommen?
Die Regulierung des Schadens hat nichts mit der Kündigung des Vertrages zu tun. Insofern sind keine Schwierigkeiten zu erwarten.
Der Versicherer muss bei einer Kündigung zum Jahresende nicht nur den Schaden regulieren, der schon eintrat, sondern auch jeden weiteren, der bis zum Vertragsende evtl. noch kommt.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
genau, zum Zeitpunkt des Schadens bestand die Versicherung ja bei der jetzigen, von daher kann man schon zum 01.01. die Versicherung wechseln. Bei der neuen Versicherung wird die Schadenfreiheitsklasse dann entsprechend abgeändert (hier kann es Unterschiede von Versicherung zU Versicherung geben WIE dann eingestuft wird, also am besten vorher nachfragen)
gruß,
Micha
Die Kündigung ist unabhängig von der schadenregulierungspflicht des Versicherers.
Die Versicherung ist auch weiterhin verpflichtet, den Schaden zu decken, selbst wenn du den Vertrag gekündigt hast. Schließlich sind deine Jahresbeiträge schon gezahlt. Danach einen neuen Vertrag abschließen, ist natürlich eine andere Angelegenheit – da musst du dich eben umsehen.