KFZ Versicherung nach 14 Tagen kündigen

Hallo,
habe mir vor paar Tagen ein neues Auto gekauft und angemeldet nun nach 1,5 Wochen habe ich es wieder abgemeldet. Die Versicherung habe ich im Internet bei einer Versicherungsvergleichseite abgeschlossen.

Jetzt die Frage, muss ich der Versicherung irgend etwas mitteilein was das angeht? Habe noch nicht einmal die Papiere für die Versicherung erhalten bloß eine Bestättigungs E-Mail mit der eVB Nummer. Gilt da ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Hallo!

Versicherung erlischt mit der Abmeldung des Wagens.
Es kann dauern bis VS die Meldung von Zulassungsstelle bekommt.
Deshalb schicke Kopie der Abmeldebescheinigung an Versicherung,das beschleundigt den Vorgang.

Man wird das taggenau abrechnen.

Widerrufen kann man schlecht,denn man war ja bereits versichert ! Man muss es ja auch nicht. Man hat ein Sonderkündigungsrecht bei Abmeldung des Kfz.

mfG
duck313

Hallo,

verstehe nicht, warum Du in einem Forum eine Frage stellst!
Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass Leute die über eine Internet-Vergleichsseite bzw. über einen Direktversicherer im Internet einen Vertrag abschließen,
keine weiteren Hilfen benötigen.

Hallo,
habe mir vor paar Tagen ein neues Auto gekauft und angemeldet
nun nach 1,5 Wochen habe ich es wieder abgemeldet. Die
Versicherung habe ich im Internet bei einer
Versicherungsvergleichseite abgeschlossen.

Jetzt die Frage, muss ich der Versicherung irgend etwas
mitteilein was das angeht?

Die Abmeldebestätigung erhält die Versicherung von der Zulassungsstelle.
Nur kann passieren, dass der Vertrag nach Kurztarif abgerechnet wird.

Gilt da ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Für was - das Auto war doch angemeldet und es besteht in Deutschland eine Pflichtversicherung für die Kfz-Haftpflicht.

Dir ist klar, wenn das Auto wieder angemeldet wird, musst Du den selben Versicherer nehmen.

Gruß Merger

Hallo Duck,

Man hat ein Sonderkündigungsrecht bei Abmeldung des Kfz.

Dafür hast Du doch mit Sicherheit eine Rechtsquelle ?
Oder etwa doch nicht ?

mfG
duck313

Gruß Merger

Hallo!

Ist es nicht so ?

Man kann doch sonst meist nur zum Stichtag November kündigen. Vorher geht’s nur wenn man Wagen verkauft oder abmeldet.

Verkauf ist ja wohl klar ?
Bei bloßem Abmelden hast Du mich jetzt doch unsicher gemacht.

mfG
duck313

Hallo Duck,

Hallo!

Ist es nicht so ?

Nein!

Man kann doch sonst meist nur zum Stichtag November kündigen.

Kündigen kann man bei den meisten Versicherer mit Frist eines Monats zum 01.01. des Folgejahres oder bei einer Beitragserhöhung.

Vorher geht’s nur wenn man Wagen verkauft oder abmeldet.

Verkauf ist ja wohl klar ?

Bei einem Verkauf, wird der Vertrag beendet.

Bei bloßem Abmelden hast Du mich jetzt doch unsicher gemacht.

Richtig - hier handelt es sich ja nur erstmals um eine Stilllegung.
Das bedeutet die Kfz-Versicherung wird in eine Ruheversicherung umgemeldet.
Wenn das Fahrzeug wieder angemeldet wird, muss die Kfz-Versicherung beim letzten Versicherer wieder angemeldet werden.
Tut man dies nicht - wird der SF-Rabatt nicht weitergegeben.

Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit diesen Rabatt auf ein anderes Fahrzeug zu übertragen.

mfG
duck313

Gruß Merger

also was jetzt? Brauche ich nichts mehr zu tun?
Der Wagen ist verkauft.

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einfach mal bei der Internet-Vergleichsseite anrufen - dort findest Du deinen Versicherungs-Betreuer.

1 Like

Hallo Tonya,

also was jetzt? Brauche ich nichts mehr zu tun? Der Wagen ist verkauft.

Wenn der Wagen vor oder nach dem Verkauf (sicherer ist immer vorher) abgemeldet wurde, dann braucht man normalerweise nichts mehr zu unternehmen. Die KFZ Zulassungsstelle meldet der Versicherung automatisch dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Die Versicherung erstellt dann eine Abschlussrechnung und dieser Betrag muss bezahlt werden, oder wenn die Prämie schon bezahlt wurde, erstattet die Versicherung den zuviel gezahlten Betrag.

Natürlich könnte es auf Grund der kurzen Versicherungsdauer zu Überschneidungen der Rechnungen kommen. Das bedeutet die Versicherung schickt eine Rechnung für den kompletten Betrag der vereinbarten Zahlungsweise (Jährlich / Halbjährlich / Vierteljährlich) und hat nach absenden der Rechnung erst erfahren dass der Wagen schon wieder abgemeldet wurde. In diesem Fall ist zu empfehlen dass man sich mit der Versicherung (Rechnungsabteilung) in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen bespricht. Dadurch könnten im Vorfeld schon eventuell auftretende Probleme verhindert werden.

Gruß
N.N

Hallo,

der TO hat nach der Kündigungsmöglichkeit gefragt, nicht danach, wie (möglicherweise) die Beiträge abgerechnet werden („Muss ich noch etwas unternehmen…?“).
Die Antwort suggeriert den falschen Eindruck, dass mit der Abmeldung schon alles erledigt sei…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

der TO hat nach der Kündigungsmöglichkeit gefragt
Die Antwort suggeriert den falschen Eindruck, dass mit der Abmeldung schon alles erledigt sei

Die aussage war „Der Wagen ist verkauft

Meine Antwort lautete „Wenn der Wagen vor oder nach dem Verkauf (sicherer ist immer vorher) abgemeldet wurde, dann braucht man normalerweise nichts mehr zu unternehmen. Die KFZ Zulassungsstelle meldet der Versicherung automatisch dass das Fahrzeug abgemeldet wurde

Was an dieser Aussage ist falsch? Wenn ein Fahrzeug abgemeldet und verkauft wird, dann informiert die KFZ Zulassungsstelle die Versicherung über die Abmeldung. Da das Fahrzeug verkauft wurde, wird dieses Fahrzeug nicht mehr auf den ursprünglichen Versicherungsnehmer angemeldet. Der Versicherungsnehmer braucht dann nicht zusätzlich selber tätig zu werden (zu kündigen), da die Versicherung in diesem Fall (Abmeldung + Verkauf automatisch erlischt.

In unserer (groß) Familie sind in den letzten 20 Jahren grob gerechnet ca. 50-60 Autos versichert, angemeldet, abgemeldet und verkauft worden. Bisher brauchte nach dem Verkauf und der Abmeldung der Fahrzeuge nicht ei einziges mal zusätzlich die KFZ Versicherung gekündigt werden. Da kann man dann wohl nicht mehr von Einzelfällen sprechen.

Gruß
N.N

Hallo,:

Die aussage war „Der Wagen ist verkauft

Meine Antwort lautete „Wenn der Wagen vor oder nach dem
Verkauf (sicherer ist immer vorher) abgemeldet wurde, dann
braucht man normalerweise nichts mehr zu unternehmen. Die KFZ
Zulassungsstelle meldet der Versicherung automatisch dass das
Fahrzeug abgemeldet wurde

Und hier liegt der gedankliche Fehler: Vom Verkauf weiß die Versicherung nichts (der TO fragt ja ausdrücklich hier im Forum nach, ob er nach der Abmeldung sich noch einmal mit der Versicherung in Verbindung setzen soll.). Sie erhält maximal die Meldung von der Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und wird den Vertrag in eine Ruheversicherung umwandeln. Der Vertrag bleibt also bestehen.

Was an dieser Aussage ist falsch? Wenn ein Fahrzeug abgemeldet
und verkauft wird, dann informiert die KFZ Zulassungsstelle
die Versicherung über die Abmeldung. Da das Fahrzeug verkauft
wurde, wird dieses Fahrzeug nicht mehr auf den ursprünglichen
Versicherungsnehmer angemeldet. Der Versicherungsnehmer
braucht dann nicht zusätzlich selber tätig zu werden (zu
kündigen), da die Versicherung in diesem Fall (Abmeldung +
Verkauf
automatisch erlischt.

Wie gesagt: Nur, wenn der Verkauf des Fahrzeugs der Versicherung auch angezeigt wird. Von alleine erlischt der Vertrag eben nicht…

Gruß
Loroth

Ergängzung zu der Antwort von Loroth:
Hallo,

was anderes wäre es, wenn der Wagen direkt auf den neuen Käufer umgemeldet werden würde.

In diesem Beispiel wurde das Fahrzeug aber von dem Versicherungsnehmer wieder abgemeldet und somit erhält der Versicherer über den Verkauf keine Info (wie von Loroth schon geschrieben).

Gruß Merger