Kfz-Versicherung nach Erbfall

Hallo,
aus gegebenem Anlass wüsste ich gerne, wie in unserem in dieser Hinsicht komplizierten Erbfall mit der Kfz- Versicherung zu verfahren ist.
Erbin, Tochter ,hat Wohnsitz in den USA, hat aber deutsche (und amerikanische) Staatsangehörigkeit.
Hat das Auto regelmäßig gefahren, weil sie viel hier war.

Die Versicherung teilte mir mit, sie könne den Schadenrabatt nur übernehmen, wenn sie das schon vor mindestens einem Jahr im Vorfeld angegeben hätte, dass sie den Wagen gefahren hat. (Im Vertrag sind Mitfahrer aufgeführt, aber nicht namentlich, sondern nur vom Alter her, soweit würde sie mit dabei sein) Meine eigene Erfahrung nach dem erben des KfZ meines Vaters vor 20 Jahren war eine andere, ich konnte ohne Probleme seinen sehr guten Rabatt übernehmen, musste nur angeben, ich hätte das Auto immer gefahren.
Hat sich das wirklich geändert, online finde ich immer wieder, dass man immer noch so verfahren könne.
Sagen die das erstmal, um einen für die besseren Neuvertrag abzuschliessen?

Und muss die Tochter dafür einen Zweitwohnsitz in D anmelden?

Und wie lange nach dem Todestag darf man noch weiterfahren mit dem alten Vertrag?

Ist nicht unkompliziert, die Konstellation, kennt sich jemand aus, oder besser noch, hat Erfahrung?

Grüße, Zahira

Hallo,
Als erstes würde ich bei anderen Versicherungen anfragen, ob es bei denen möglich ist; und bei der aktuellen Versicherung wegen Kündigungsmoglichkeiten zwecks Versicherungswechsel anfragen, manchmal wirkt sowas Wunder.

Hallo,

die Tochter muss doch bestätigen, dass sie das Fahrzeug regelmäßig (nicht nur gelegentlich) gefahren hat. Ich halte das bei Wohnsitz nur USA für schwierig.

Gruß
Tycoon

und zwar nicht nur regelmäßig sondern sogar überwiegend gefahren ist.

Und dann noch die 2. Einschränkung, Zeit des Führerscheinbesitzes.
Wenn man den erst 5 Jahre hat kann man schlecht 20 schadenfreie Jahre übernehmen.

Konnte man früher tatsächlich schon.So bin ich mit 9 Jahren Fahrerfahrung zu einem Sfr gekommen, von dem ich vorher nur träumen hätte können.

Und in diesem aktuellen Fall hatte ich an keiner Stelle von nur 5 Jahren Führerscheinbesitz gesprochen.

So genau fragen die nicht nach. Ansonsten hilft dumm stellen oft.
Zumindest überwiegend hat sie gefahren, weil der Vater gar nicht mehr gefahren ist und sie oft hier war.
Aber die Fragen waren streng genommen ganz ganz andere .

Solche Fragen stellt man nicht dem Versicherungsunternehmen, sondern dem Versicherungsvermittler.
Dieser findet mit Sicherheit eine Möglichkeit um einen Schadensfreiheitsrabatt übertragen zu können.

Wenn er dies nicht fertig bringt, wechselst du einfach zu einem anderen Versicherungsunternehmen,
denn dort wird normalerweise nicht nachgefragt, ob man bei der anderen Versicherung als Fahrer gemeldet war.

Allerdings online funktioniert dies nicht!

Um ein Fahrzeug in Deutschland anmelden zu können, muss man mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Und wie kommst du auf solch eine Idee?

Für eine Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes muss man nur bestätigen, dass man das Fahrzeug in der angegebenen Zeit regelmäßig gefahren hat.

Nur was ist regelmäßig? jeden Tag, einmal in der Woche?

Das ist der Königsweg, genau so.
An den Wechsel hatte ich noch gar nicht gedacht, war aber dann auch nicht mehr nötig, weil die Versicherung den Rabatt übertragen hat. Anderer Mitarbeiter- ging plötzlich.
Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz gibt es so nicht mehr in D, die Dame hat sich jetzt einfach hier angemeldet wohnt aber weiterhin in den USA. Geht, hat sich keiner beschwert.

Danke für die gute Idee!
Zahira