Hallo,
aus gegebenem Anlass wüsste ich gerne, wie in unserem in dieser Hinsicht komplizierten Erbfall mit der Kfz- Versicherung zu verfahren ist.
Erbin, Tochter ,hat Wohnsitz in den USA, hat aber deutsche (und amerikanische) Staatsangehörigkeit.
Hat das Auto regelmäßig gefahren, weil sie viel hier war.
Die Versicherung teilte mir mit, sie könne den Schadenrabatt nur übernehmen, wenn sie das schon vor mindestens einem Jahr im Vorfeld angegeben hätte, dass sie den Wagen gefahren hat. (Im Vertrag sind Mitfahrer aufgeführt, aber nicht namentlich, sondern nur vom Alter her, soweit würde sie mit dabei sein) Meine eigene Erfahrung nach dem erben des KfZ meines Vaters vor 20 Jahren war eine andere, ich konnte ohne Probleme seinen sehr guten Rabatt übernehmen, musste nur angeben, ich hätte das Auto immer gefahren.
Hat sich das wirklich geändert, online finde ich immer wieder, dass man immer noch so verfahren könne.
Sagen die das erstmal, um einen für die besseren Neuvertrag abzuschliessen?
Und muss die Tochter dafür einen Zweitwohnsitz in D anmelden?
Und wie lange nach dem Todestag darf man noch weiterfahren mit dem alten Vertrag?
Ist nicht unkompliziert, die Konstellation, kennt sich jemand aus, oder besser noch, hat Erfahrung?
Grüße, Zahira