KFZ Versicherung nach Kaskoschaden selbst kündigen. Zu welchem Zeitpunkt? Neue Versicherung ab wann?

Guten Tag.
Ich hatte einen Kaskoschaden.
Fahre das Fahrzeug jedoch weiter, möchte es jedoch statt wie bisher Vollkasko nun nur noch TK versichern lassen.
Möchte deshalb meine Vollkaskoversicherung selbst kündigen, und dann eine TK Versicherung neu abschliessen.

Frage:
Mein Kaskoschaden liegt nun 2 Wochen her. Meine aktuelle Vollkaskoversicherung läuft noch bis 31.12.19!

Wann sollte ich meine Versicherung kündigen? Bereits jetzt (Gutachten steht noch aus).
Oder erst, wenn der Schaden abgewickelt ist. Dann könnte es aber sein, dass die Versicherung selbst meinen Vertrag kündigt, und ich Probleme für eine neue Versicherung bekomme!

Auf was ist zu achten?
Mein Fahrzeug hat nur noch geringen Restwert. TK ist nicht viel teurer als nur HP.

Danke

Hallo,

schau in die Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

Bei meinem steht das hier, bei dir könnte es ähnlich lauten:

"Ist ein Schadensereignis eingetreten, können Sie oder
wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Sie muss spätestens
einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der
Entschädigung zugegangen sein.

Ihre Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu
einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des
Vertrags, erfolgen.
Wir können nur mit Frist von einem Monat kündigen."

(Quelle: ERGO)

Aus Interesse mal bei der HUK nachgeschaut:

„Sie können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.
In der Kasko, beim Autoschutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Ausland-
Schadenschutz ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb
eines Monats zugeht, nachdem wir Sie in Textform darüber informierten,
ob und in welcher Höhe wir leisten.
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren
Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden
soll.“

Es könnte also auch bei dir so ähnlich geregelt sein - Prüfe das!

Warte dann den Bescheid ab. Kündige dann am nächsten Tag mit Wirkung z.B. zum nächsten Monatsende.
Dass du nun zeitnah eine Haftpflicht benötigst, die ab 1. des nächsten Monats gilt, ist ja klar.

Moin,

kann man überhaupt aufgrund eines Kaskoschadens den komplette Vertrag, also auch den Haftpflichtschutz, kündigen?

Beste Grüße
Guido