KFZ Versicherung - Nachzahlung

Hallo!

Ich habe im letzten Jahr ein neues Auto erworben. Dies wurde bei einer Versicherung neu versichert. Ich hatte noch einen anderen Wagen (den ich noch verkaufen wollte) bei einer anderen Versicherung.
Ich bezahlte für meinen neuen Wagen die Versicherung, diese lieft bei 45% und verkaufte meinen alten Wagen ca. 8 Wochen später. Jetzt will meine neue Versicherung für diese 8 Wochen den Wagen nicht mit 45% sondern mit 140% abrechnen und verlangt eine Nachzahlung von 150 Euro.

Ist das rechtens? Den eigentlichen Beitrag (mit 45%) habe ich sofort bezahlt, das waren knapp 140 Euro + jetzt Nachzahlung 150 Euro.

Danke für Eure Hilfe.

Gruss
Thomas

Hallo!

Ich habe im letzten Jahr ein neues Auto erworben. Dies wurde
bei einer Versicherung neu versichert. Ich hatte noch einen
anderen Wagen (den ich noch verkaufen wollte) bei einer
anderen Versicherung.
Ich bezahlte für meinen neuen Wagen die Versicherung, diese
lieft bei 45% und verkaufte meinen alten Wagen ca. 8 Wochen
später. Jetzt will meine neue Versicherung für diese 8 Wochen
den Wagen nicht mit 45% sondern mit 140% abrechnen und
verlangt eine Nachzahlung von 150 Euro.

Ist das rechtens? Den eigentlichen Beitrag (mit 45%) habe ich
sofort bezahlt, das waren knapp 140 Euro + jetzt Nachzahlung
150 Euro.

Das hängt von den Versicherungsbedingungen und von der Kullanz der Versicherung ab! Theoretisch hast Du nur einen Rabat, aber 2 Autos. Somit würde Eines die günstige SF-Klasse bekommen und das andere SF 0!

Wenn Du bei der Versicherung noch mehr Verträge hast, kannst Du ja mal freundlich damit Drohen diese zu kündigen, evtl. bringt das noch was!

Hallo

Ich bezahlte für meinen neuen Wagen die Versicherung, diese
lieft bei 45% und verkaufte meinen alten Wagen ca. 8 Wochen
später.

der versicherungsschein, den du bekommen hast, wurde nur vorab nach deinen angaben ausgefertigt, damit du schneller eine rechnung bekommst. dann wurde eine sf-anfrage beim vor-vr gemacht und der bestätigte halt erst ein späteres ende. ergo: es muß eine zweitwageneinstufung vorgenommen werden. der sf wurde dann erst zum ende des 1. vertrages übernommen

Ist das rechtens?

ja. du hast ja schließlich 2 autos gehabt.

Somit würde Eines die günstige SF-Klasse bekommen und
das andere SF 0!

falsch! zweitwageneinstufung ging hier => sf 1/2

Wenn Du bei der Versicherung noch mehr Verträge hast, kannst
Du ja mal freundlich damit Drohen diese zu kündigen, evtl.
bringt das noch was!

das wird nix bringen. und wenn würde ich mir sorgen machen.
laß dir lieber bei deinem vorversicherer ausrechnen was dich die überschneidungszeit bei deinem alten pkw kosten würde, vergleiche dann, und wähle die günstigste möglichkeit. u.u. hast du da einen billigeren pkw und zahlst halt nicht so viel.

Danke für die Antwort!
Es sind wie gesagt zwei verschiedene Versicherungen. Kann ich da dann auch den Wagen nur bei einer Versicherung als Zweitwagen anmelden? Hab mal gehört, dass ich dann beiden Autos beim gleichen Versicherer haben müßte?
Der Vorgang liegt jetzt schon ein paar Monate zurück? Mein erstes Auto war auf jeden Fall günstiger - kann ich das jetzt im Nachhinein auch noch ändern und meinen alten PKW zum eigentlich schlechteren Tarif versichern und dann nachzahlen? Geht das?

Gruss
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Somit würde Eines die günstige SF-Klasse bekommen und
das andere SF 0!

falsch! zweitwageneinstufung ging hier => sf 1/2

Sicher, das das alle VR so machen?

Wenn Du bei der Versicherung noch mehr Verträge hast, kannst
Du ja mal freundlich damit Drohen diese zu kündigen, evtl.
bringt das noch was!

das wird nix bringen. und wenn würde ich mir sorgen machen.
laß dir lieber bei deinem vorversicherer ausrechnen was dich
die überschneidungszeit bei deinem alten pkw kosten würde,
vergleiche dann, und wähle die günstigste möglichkeit. u.u.
hast du da einen billigeren pkw und zahlst halt nicht so viel.

Sorry, ich ging davon aus, dass es sich nur um einen VR handelt

Hallo Thomas,

Es sind wie gesagt zwei verschiedene Versicherungen. Kann ich
da dann auch den Wagen nur bei einer Versicherung als
Zweitwagen anmelden?

ja. du hast ein erstfahrzeug mit dem guten sf und ein zweitfahreug mit dem schlechten sf. letzteres sollte das mit den billigeren typklassen sein. bzw. falls du eine vollkasko in einem vertrag hast, der vertrag ohne vollkasko. welche versicherung das ist, ist beiden versicherern egal. mußt du nur mit beiden absprechen

Hab mal gehört, dass ich dann beiden
Autos beim gleichen Versicherer haben müßte?

das gilt nur für eine verbesserte zweitwageneinstufung nach sf 2 (85%) oder wie auch immer diese sondereinstufungen bei den verschiedenen vr heißen. außerdem sind diese sachen meistens noch an andere bedingungen geknüpft.

Der Vorgang liegt jetzt schon ein paar Monate zurück? Mein
erstes Auto war auf jeden Fall günstiger - kann ich das jetzt
im Nachhinein auch noch ändern und meinen alten PKW zum
eigentlich schlechteren Tarif versichern und dann nachzahlen?
Geht das?

ja das geht. du mußt nur mit beiden versicherern reden. der vorversicherer gibt dann den sf zeitiger ab und muß dich dann halt in seine zweitwageneinstufung einstufen.

gruss
snake

Hallo

Sicher, das das alle VR so machen?

guggst du hier unter kfz-tarifbestimmungen tb nr. 14 (7)
http://www.gdv.de/Dateiname_ohne_Sonderzeichen/inhal…
wenns der gdv so vorschlägt halten sich eigentlich alle vr dran.
mir ist jedenfalls keiner bekannt, der es nicht nicht macht.
laß mich aber gern eines besseren belehren.

snake

Immerhin gibt es einen deregulierten Markt, insbesondere beim Preiskampf im KFZ-Versicherungsbereich durchaus denkbar!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also die SF 1/2 hab ich ja bekommen, das sind dann 140%!
85 wären mir viel lieber.
Ich war heute bei meinem Vers-Vertreter und er wollte sich um alles kümmern - also der von der neuen Versicherung und er meinte auch ich
könnte wiedersprechen, weil es andere Konditionen sind wie im Antrag vereinbart und dann nur die Haftpflicht bezahlen.

Mal sehn wie das so weitergeht - er meinte wir finden da einen Weg.
Das ist mal wieder Service!

Gruss
Thomas

Hallo

also der von der neuen Versicherung und er meinte auch ich könnte :wiedersprechen, weil es andere Konditionen sind wie im
Antrag vereinbart und dann nur die Haftpflicht bezahlen.

moment!!! hier kommt was durcheinander. ein widerspruchsrecht hast du natürlich, da der versicherungsschein nicht wie beantragt ausgestellt wurde (§ 5a vvg). aber wenn du widersprichst, dann nur dem ganzen vertrag inkl. kasko., d.h. mit eintreffen des widerspruchsschreibens kündigt dir deine versicherung die vorläufige deckung mit frist einer woche. dann mußt du dir eine neue versicherung suchen. inkl. neuer vbk.
zahlst du nur den haftpflichtbeitrag kommst du ins mahnverfahren. du wirst zwar nicht gekündigt, da der kh-beitrag vorerst gedeckt ist, aber die vorläufige deckung der kasko geht rückwirkend zum beginn verloren, da nicht unverzüglich gezahlt wurde (§38 vvg). dazu braucht es nichtmal eine mahnung.

Mal sehn wie das so weitergeht - er meinte wir finden da einen
Weg.

ich hoffe es für dich

Das ist mal wieder Service!

da wär ich mir nicht so sicher, wenn der vertreter solche „tipps“ gibt. nehmen wir mal an du hast einen glasschaden und o.g. konstellation liegt vor. der vertreter zahlt dir die 500 eur für eine neue frontscheibe bestimmt nicht. die gesellschafft machts auf alle fälle nicht.
gruß snake