KFZ-Versicherung nicht bezahlen. Neue Vers

Hallo, ich habe am 3. oder 4.7. (Briefdatum 1.7.) eine Meldung zur erheblichen Beitragserhöhung bekommen. Nach langer Überlegung, viel Streß auf Arbeit und Ehrenamtlich habe ich erst heute (1.8.) eine Kündigung (Sonderkündigungsrecht durch Beitragserhöhung) an meine Vers. geschickt und weiß nicht, ob diese rechtzeitig eingeht. (Glaube 4 Wochen nach Gebührenbescheid) Mein Vers.- Jahr beginnt immer zum 15.8. Sollte meine Kündigung wegen 1 oder 2 Tagen als unwirksam erklärt werden, würdet ihr die Möglichkeit in betracht ziehen, den fälligen Vers.-Betrag am 14.8. dann nicht zu bezahlen und auf eine Kündigung pochen/hoffen, um dann direkt eine günstigere woanders abzuschließen?

Die Frist beträgt 1 Monat, ab Zugang der Beitragsrechnung.
Bsp.: Zugang am 03.07.2013, Fristablauf 02.08.2013.

Der Versicherer muss in der Beitragsrechnung auf das Kündg.-Recht hinweisen, ansonsten kann man auch danach noch kündigen.
Rechtsgrundlage: §40 VVG.

Sollte die Kündigung nicht fristgerecht eingehen, verlängert sich der Vertrag. Dann den Beitrag nicht zu zahlen ist schlicht und ergreifend nur ein Beitragsverzug, der mit den einschlägigen Rechtsfolgen einhergeht (bei Kfz u. a. und insbes. Zwangsstilllegung). Das ist also keine sinnhafte Option…

Tipp: die Frist wird auch bei Versand als Fax oder e-Mail gewahrt (der Abs. muß nur in der Lage sein, den Zugang beim Empfänger nachzuweisen).
Somit wäre es heute und morgen noch möglich, fristgerecht zu kündigen (wenn Zugang bspw. am 03.07. war).

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort. Ich werde in Zukunft solche Briefe direkt öffnen, um nicht mehr überrascht zu werden. :smile: Habe nun die Kündigung nochmal als PDF per E-Mail versendet.
Nochmals Danke

Das würde ich nicht empfehlen, denn dann bekommst Du eine Kündigung, die dich jedoch von der Zahlung der Prämie nicht befreit.
Und eine andere (neue) Versicherung gewährt Dir u.U. nur Haftpflichtschutz und keine Kasko, wenn sie erfährt, dass Deine Vorversicherung Dir gekündigt hat.
Faxe doch heute noch das Kündigungsschreiben mit Sendebericht an die Versicherung, dann bist Du doch noch innerhalb der 4 Wochenfrist.

Hallo,

wenn die Versicherung mangels Zahlung kündigt, geht dem meist auch eine Zwan

Hallo,

wenn die Versicherung mangels Zahlung kündigt, geht dem meist auch eine Androhung zur Zwangsstilllegung voraus, wenn es soweit käme ist dies auch mit Kosten verbunden. Ausserdem bleibt die Forderung ja dennoch bestehen, zumindest bis zum Kündigungsdatum. Die aktuelle Versicherung wird der neuen dann auf alle Fälle den Grund der Kündigung (also Nichtzahlung) mitteilen, was eventuell bedeuten könnte, dass die neue Versicherung den Beitrag im voraus für das komplette Jahr haben möchte, etc.
Würde es also nicht auf eine Kündigung seitens der Versicherung ankommen lassen

Gruß,
Micha

Hallo,
als erstes würde ich von einer Nichtzahlung abzusehen. Die Konsequenzen daraus sind nämlich um ein Vielfaches höher. Meistens bekommt man dann nur noch eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Deckung und der Zahlung des Jahesbeitrages im voraus. Du bekommst somit ein negatives Ranking bei den Versicherungsunternehmen .

Man hat ab Eingang der erhöhten Beitragsrechnung einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen. Wenn du diese als am 3. oder 4. Julu bekommen hast, dann kannst auch bis zum 3. oder 4. August kündigen. Wichtig ist hierbei der Eingang bei der Versicherung. Dein Schreibdatum oder Abgabetag bei der Post reichen nicht aus. Meist rechnen die Versicherungen selber ein paar Karenztage zu deren Schreiben hinzu, da sie auch einen Postweg haben.
Am besten, du faxt vorab die Kündigung zur Versicherung, da kommt diese auf jedenfalls rechtzeitig an und du hast dank dem Faxbericht einen Nachweis.

Hast du denn auch mal nachgefragt, ob deine Versicherung etwas am Beitrag machen kann? Manche gewähren Nachlässe oder berechnen einen neuen Tarif. Dabei kannst du oft schnell einige Euro sparen.

Hi, also ich habe denen eine E-Mail mit dem Orginalformular heute zugesandt. Hoffe, das reicht auch

Hallo,

ja ich habe mit denen telefoniert. Im ersten Jahr waren Sie auf dem Markt die günstigsten. Das ist wohl deren übliche Masche. Im zweiten Jahr soll ich nun, trotz besser SFK im halben Jahr wegen Beitragserhöhung 170,- mehr zahlen. Das sehe ich partout nicht ein und die bleiben auch dabei. Hoffe meine E-Mail mit angehängten Dokument hat auch Gültigkeit. Ansonsten schicke ich morgen nochmal zusätzlich ein Fax.

Hoffe meine E-Mail mit angehängten Dokument hat auch Gültigkeit. Ansonsten schicke ich morgen nochmal zusätzlich ein Fax.

Um das sinnvoll durchzuziehen, werden nicht unerhebliche Kosten auf dich zu kommen, die das (zweifelhaft erfolgreiche) Beschreiten eines solchen Weges doch schlicht absolut sinnfrei dastehen lässt.

Die Kündigung kommt doch meist erst nach der dritten Mahnung und kann schon bei möglichen Schäden durchaus ins Auge gehen.

Die Kündigung wird dann sicher irgendwann ausgesprochen werden, mit deiner dann erfolgenden Zahlung aber meist auch hinfällig. Der Vertrag läuft weiter.

Viel gravierender ist aber, dass du bei der Folgeversicherung ehrliche Angaben machen musst.

Wenn ein neuer Versicherer hört, dass du von deiner alten Versicherung mangels Zahlung gekündigt wurdest, wirst du einfach keinen günstigen/günstigeren Tarif bekommen, als den, den du jetzt schon bei deinem alten Versicherer hast.

Weiche Tarifmerkmale werden ausgeschlossen, eine Kaskoversicherung wird man dir regelmäßig verwehren und es kann durchaus sein, dass du eine Sicherheitszahlung hinterlegen darfst.

Und wenn dir das dann immer noch nicht als Grund ausreicht, dann denke doch einfach mal an Schufa und Gerichtsvollzieher…

Ich würde noch ein Fax schicken!

Hallo,

Abwarten was die Vers schreibt und dann steh ich gerne für ein Angebot zur Verfügung unter [email protected]!!!

Gruss

Hallo,

Da kann ich dich dann verstehen. Meistens passen die Versicherungen den Preis im zweiten und auch meist folgenden Jahr an. Aber das ist schon sehr heftig.
Am besten nachfragen, ob Kündigung da ist und man dir vorab eine Bestätigung per e-Mail senden kann.

Lg