hallo ,ich habe mein Auto bei der wgv versichert(schon immer seit 1989) inzwischen 45%.Und als zweitwagen das Auto meiner frau seit 2008 jetzt 55%.jetzt braucht meine Tochter wegen Ausbildung ein Auto (älterer Peugeot 106 )könnten wir bekommen ,habe jetzt in internet wegen vers. geschaut aber dass würde 260 € im vierteljahr kosten wenn sie ihn selber anmeldet .jetzt meine Frage: kann sich meine frau jetzt selber anmelden und die Prozente die sie im Moment hat (55%) mit Übernehmen ,so dass ich den Wagen meiner Tochter als zweitwagen anmelden kann wäre dann ja nicht so teuer.PS:Als ich damals angefangen hab bin ich als zweitwagen bei meinem Bruder gefahren und ein paar Jahre später
wurden die Prozente(ich fing mit 125% statt 175% )an, auf meinen Namen überschrieben.geht das heute auch noch.Danke im vorraus.
Hallo,
wenn deine Frau als Fahrerin im Vertrag eingetragen war, könnte die SF-Klasse an deine Frau abgetreten werden. Beachten müsste man noch eine eventuelle Sondereinstufung, die bei Vertragsbeginn gewährt wurde, dann können die aktuellen schadenfreien Jahre nicht komplett übertragen werden sondern nur ein Teil davon. Das am besten vorher mit der Versicherung klären. Die Prozente sind dann natürlich für dich weg, das heisst ein ‚neuer‘ Zweitwagen würde wieder mit der entsprechenden Zweitwagenregelung eingestuft werden.
Sollte der Wagen für die Tochter mit SF1/2 eingestuft werden, dann könnte deine Frau theoretisch ja den Wagen auf sich anmelden (ebenfalls mit mindestens SF1/2 als Führerscheineinstufung, sollte sie keine eigenen Prozente erfahren haben)
Bei weiteren Fragen einfach melden
Gruß,
Micha
Hallo Uwe,
In der Regel sollte das unproblematisch funktionieren. Da Ihr beide Eheleute seit, wird es kaum ein Unterrnehmen, dass das ablehnen sollte. Sicherlich war deine Frau doch auch als Fahrerin hinterlegt, womit du dann auch nachweisen kannst, dass sie diesen Schadenfreiheitsrabatt erfahren hast.
Lg Kay
Bitte einfach bei der WGV anfragen
Für einen professionellen Vergleich nebst ebensolcher Ermittlung der günstigsten Ersteinstufung sind wesentlich mehr Daten erforderlich.
Bei Bedarf stehe ich im Direktkontakt zur Verfügung (Kontaktdaten im Impressum meiner Website).
VG Jens
www.jens-sternberg.de