KFZ Versicherung Prozente Überschreiben?

hallo ,ich habe mein Auto bei der wgv versichert(schon immer seit 1989) inzwischen 45%.Und als zweitwagen das Auto meiner frau seit 2008 jetzt 55%.jetzt braucht meine Tochter wegen Ausbildung ein Auto (älterer Peugeot 106 )könnten wir bekommen ,habe jetzt in internet wegen vers. geschaut aber dass würde 260 € im vierteljahr kosten wenn sie ihn selber anmeldet .jetzt meine Frage: kann sich meine frau jetzt selber anmelden und die Prozente die sie im Moment hat (55%) mit Übernehmen ,so dass ich den Wagen meiner Tochter als zweitwagen anmelden kann wäre dann ja nicht so teuer.PS:Als ich damals angefangen hab bin ich als zweitwagen bei meinem Bruder gefahren und ein paar Jahre später
wurden die Prozente(ich fing mit 125% statt 175% )an, auf meinen Namen überschrieben.geht das heute auch noch.Danke im vorraus.

.jetzt meine Frage: kann sich meine frau jetzt selber anmelden und die Prozente die sie im Moment hat (55%) mit Übernehmen

Ja, das kann sie.

,so dass ich den Wagen meiner Tochter als zweitwagen anmelden kann wäre dann ja nicht so teuer.

Sicher ? Zweitwagen gibt SF 1/2, Partnerregelung gibt SF 2, dann darf aber die Tochter nicht fahren.

Eine Möglichkeit, die durchzurechnen wäre:

Das Auto, dass die Tochter fahren soll mit den 55 % laufen lassen und das Auto, dass die Ehefrau fährt, auf Sondereinstufung SF 2 (Partnerregelung).

Hallo,

es gibt und gab da die verschiedensten Möglichkeiten, insbesondere wenn alles bei der gleichen Versicherung passiert. Da muss man einfach mal bei der aktuellen möglichst explizit nachfragen, was geht und was im Falle eines Schadens passiert usw. Problematisch wird es meist erst dann, wenn die Tochter später mal selbst zu einer anderen Versicherung wechseln will. Die akzeptiert dann vielleicht/wahrscheinlich die günstigere Einstufung nicht.

Grüße

Eine Möglichkeit, die durchzurechnen wäre:

Das Auto, dass die Tochter fahren soll mit den 55 % laufen
lassen und das Auto, dass die Ehefrau fährt, auf
Sondereinstufung SF 2 (Partnerregelung).

Hi,
das ist ein guter Ansatz, allerdings kennt die genannte Gesellschaft nach meinen Informationen keine Sondereinstufungen.

Gruß Keki