Pkw wurde aufgebrochen. Vollkaskoversicherung hat Schaden reguliert. Kosten für Polizeieinsatz (Fahrzeug wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt) werden von der Versicherung nicht übernommen. Ist das korrekt?
@MOD: Bitte in Versicherungen verschieben
Hallo,
überraschend, aber wahr: Nicht alles, was mit dem Auto zu tun hat, fällt unter Verkehrsrecht.
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Nicht die Vollkasko, sondern die in der VK enthaltene Teilkasko übernimmt den Diebstahlschaden.
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Ohne einen Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen kann die Frage nicht beantwortet werden. Diese Leistung gehört IMHO jedenfalls nicht zum Standard der aktuellen Musterbedingungen des GDV.
Man kann die Unterbringung aber über einen „Schutzbrief“ absichern, der separat oder als Bestandteil der Autoversicherung bestehen kann.
vdmaster
Aus meiner Sicht nicht.
denn die Vollkaso schreibt ja ausdrücklich vor, der Kunde ist verpflichtet den Schaden zu mindern, also die Schadenhöhe durch geeignete Maßnahmen nicht zu vergrößern.
Beispiele : Autoscheibe zerbrochen- es wird verlangt eine Notabdeckung gegen Nässe anzubringen oder Wagen unterzustellen…
Bei einer Gebäudeversicherung und Sturmschaden, Dachziegel abgefallen wird eine Notabdeckung mit Planen erforderlich und die wird auch bezahlt .
Analog kann hier das Handeln der Polizei gesehen werden. Halter war nicht greifbar, also musste man abschleppen lassen und Wagen sicherstellen.
Diese Kosten dienten der Schadenminderung- erneuter Einbruch/Diebstahl des Wagens wäre sonst erleichtert, Nässeschaden sowieso.
MfG
duck313
Moin,
von der „Logik“ her würde ich Dir zustimmen. Allerdings konnte ich kein Urteil finden, dass der Versicherung die Kosten der Eigentumssicherung auferlegt hätte. Auch keine sonstige brauchbare Informationsquelle.
Gruß
vdmaster