Liebe Experten,
Herrn xy wird die Vorfahrt genommen, und er fährt seinem Gegner kräftig in die Seite. Sein Wagen wird schwer beschädigt.
Seine ihm bekannte Werkstatt übernimmt alle Lauferei, verständigt die gegnerische Versicherung, organisiert einen Leihwagen und beauftragt die DEKRA für ein Gutachten.
Diese stellt fest: Wiederbeschaffungswert: 5.300,- EUR. Drei Angebote für den Restwert werden eingeholt, das höchste liegt bei 280,- EUR.
Die Reparaturkosten wurden geschätzt auf 19.500 EUR - also kompletter Totalschaden.
Herr XY verkauft seiner Werkstatt (die noch Teile daraus weiterverwenden kann) das Wrack per Handschlag für 280,-.
Das DEKRA-Gutachten geht an die gegn. Versicherung, und Herr XY erwartet eine Zahlung von 5.300 ./. 280 = 5.020 EUR - aber keine Zahlung erfolgt.
Nach fünf Wochen ruft Herr XY dort an und erfährt:
„Wir haben selbst noch Angebote über den Restwert eingeholt, und wir haben ein Angebot für 393,- EUR vorliegen.
Sie bekommen von uns nun 5.300 ./. 393 = 4.907 EUR überwiesen.“
Herr XY hat schon von dieser Masche gehört, und auch daß Gerichte hierüber unterschiedlich urteilen.
Welchen Rat kann man Herrn XY geben?
Muß er diese Abrechnung der Versicherung akzeptieren?
Lohnt es sich für ihn, die gegnerische Versicherung zur Zahlung der übrigen 113,- EUR aufzufordern oder sogar ggfs. zu klagen?
Und wenn ja, welche Grundlage sollte er angeben?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian