KFZ - Versicherung setzt Restwert höher an als Gutachten

Liebe Experten,

Herrn xy wird die Vorfahrt genommen, und er fährt seinem Gegner kräftig in die Seite. Sein Wagen wird schwer beschädigt.

Seine ihm bekannte Werkstatt übernimmt alle Lauferei, verständigt die gegnerische Versicherung, organisiert einen Leihwagen und beauftragt die DEKRA für ein Gutachten.

Diese stellt fest: Wiederbeschaffungswert: 5.300,- EUR. Drei Angebote für den Restwert werden eingeholt, das höchste liegt bei 280,- EUR.
Die Reparaturkosten wurden geschätzt auf 19.500 EUR - also kompletter Totalschaden.

Herr XY verkauft seiner Werkstatt (die noch Teile daraus weiterverwenden kann) das Wrack per Handschlag für 280,-.

Das DEKRA-Gutachten geht an die gegn. Versicherung, und Herr XY erwartet eine Zahlung von 5.300 ./. 280 = 5.020 EUR - aber keine Zahlung erfolgt.

Nach fünf Wochen ruft Herr XY dort an und erfährt:
„Wir haben selbst noch Angebote über den Restwert eingeholt, und wir haben ein Angebot für 393,- EUR vorliegen.
Sie bekommen von uns nun 5.300 ./. 393 = 4.907 EUR überwiesen.“

Herr XY hat schon von dieser Masche gehört, und auch daß Gerichte hierüber unterschiedlich urteilen.

Welchen Rat kann man Herrn XY geben?
Muß er diese Abrechnung der Versicherung akzeptieren?
Lohnt es sich für ihn, die gegnerische Versicherung zur Zahlung der übrigen 113,- EUR aufzufordern oder sogar ggfs. zu klagen?
Und wenn ja, welche Grundlage sollte er angeben?

Vielen Dank und viele Grüße
Christian

Hat denn nicht der eigene Gutachter den Restwert festgestellt ?

denn :smile:

" Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Fahrzeug einen möglichst höheren Preis als den im Gutachten festgestellten KFZ-Restwert zu erzielen (BGH DAR 1985, 218). Es genügt, wenn er sein Auto einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem vom Sachverständigen kalkulierten Preis bzw. Restwert des PKW anbietet und veräußert. Die Bewertung des Gutachters ist maßgebend. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners vor dem Verkauf zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, ein eventuell besseres Angebot zu machen (BGH DAR 1993, 251). "

MfG
duck313

Hallo Christian,

habe jetzt extra meinen Chef aus dem Feierabend geholt, weil mich das jetzt wirklich interessiert.
Seine Aussage ist folgende:
Herr XY hat alles richtig gemacht. Wird das Fahrzeug veräußert, bevor die Versicherung ein Gegenangebot macht, muss der Wert abgezogen werden, den der Geschädigte erhalten hat. Mein Chef sagt, dass etliche Versicherungen versuchen, die Masche, die du gerade erlebst, durchzuziehen. In den meisten Fällen reicht es, wenn du oder das Autohaus den Kaufvertrag für dein Fahrzeug bzw. den Ankauf an die Versicherung schickt. Hieraus wird ja ganz klar deutlich, dass das Fahrzeug vor dem ANgebot der Versicherung vekauft wurde.
Wenn die Versicherung allerdings ein höheres Gebot mitteilt und du trotzdem das Angebot des Autohauses über 280 € annimmst, kann die Versicherung den höheren Wert annehmen.

Die ganze Choose ist im BGB geregelt. Hier noch ein hilfreicher Link mit Urteilen.
Btw. Wie heißt denn die Versicherung? Wüde mich interessieren.

Viele Grüße

Data

Doch, der Restwert (280,- EUR) steht im Gutachten, neben zwei weiteren Geboten (220,- und 250,- EUR).

Lt. dem BGH-Urteil konnte Herr XY also das Wrack für die 280,- EUR verkaufen und wäre also im Recht, wenn er den 393,- der Versicherung widerspricht und darauf besteht, daß nur die 280,- EUR vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden?

Gruß
Christian

Hallo Data,

wie oben beschrieben existiert kein schriftlicher Kaufvertrag - da sich Werkstattinhaber und Herr XY kennen, wurde der Kaufvertrag nur mündlich geschlossen und die Fahrzeugpapiere umgehend nach Ausstellen des Gutachtens übergeben. Der Wagen selbst stand ja noch auf dem Hof der Werkstatt. All das passierte also Wochen vor Übermittlung des höheren Angebotes der Versicherung.

Herr XY müßte also nachfragen, ob die Werkstatt rückwirkend noch einen Kaufvertrag ausstellt…

Da dieser Fall ja fiktiv ist , hieße diese fiktive Versicherung Vau Geh Hah. :wink:

Gruß
Christian

PS: Danke schön für den Link.

Also, ein Kaufvertrag wäre schon nicht schlecht, dann kann man nachweisen, dass das Fahrzeug lange vor dem Angebot der Versicherung verkauft war.
Was mich wirklich wundert, ist der Name der Versicherung. Mit denen hatte ich noch nie Probleme, im Gegenteil, auf meiner inoffiziellen Liste mit den seriösen, professionellen und schnell arbeitenden Versicherungen steht sie auf Platz eins. Nein, ich arbeite nicht da, aber als Buchhalterin in einem Autohaus und darf mich oft mit den Versicherungen rumschlagen. Ich weiß nach über zehn Jahren auf jeden Fall, bei welcher Versicherung ich nie einen Vertrag abschließen würde.

Viele Grüße

Data

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