KFZ Versicherung SF-Klasse wann sinkt man

Szenario:
Bekannter hat jetzt einen 18 Jahre alten Sohn der sein Führerschein machen wil.
Sie wollen ihn zum 18ten ein Auto schenken.
Da er noch kein Führerschein hat, meine Frage:
Wenn z.B. das Auto am 01.09.2015 als Zweitauto zugelassen wird, ohne weiteren Fahrer außer VN.
Und dann z.B. am 01.11.2015 mit Fahrer Sohn der Vertrag umgestellt wird, wie sieht es dann zum Jahresanfang mit der SF aus? Abgeschlossen wird ja der Vertrag mit SF1/2 sinkt man am Jahresende dann, oder bleibt man in der SF1/2?
Wenn man den Vertrag umstellt, kann man den dann auch kündigen und woanders einen abschließe?
Weil bei Versicherung A z.B. kostet der Vertrag nur VN 65€ und mit Kind 160€ , Versicherung B nur VN 90€ mit Kind 140€

Es steht in den Versicherungsbedingungen, wann die SF-Klasse bei Schadenfreiheit sinkt.

Und zwar dann, wenn am 31.12. die Versicherung ein halbes Jahr bestand. Das würde im geschilderten Fall bedeuten, daß 2015 und das ganze Jahr 2016 die SF 1/2 anzuwenden ist. Also eher ungünstig.

Wie ist die Idee, vorerst als Zweitwagen zu versichern und wenn der Sohn 3 Jahre seinen Führerschein hat, dann auf ihn selbst zu versichern? Nach 3 Jahren bekommt er nämlich eine günstigere SF-Klasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ein Zweitfahrzeug kann nur auf eine Person versichert werden, die bereits ein Fahrzeug versichert hat.
Also in diesem Fall, auf ein Elternteil. Dazu sollte man auch mal bei der bestehenden Versicherung anrufen, denn viele Versicherer haben dafür eine Sondereinstufung - liegt oft bei SF 3.