KFZ-Versicherung Storno wegen Schadenfreiheitsrabatt

Hallo,
Ich habe vor über einem jahr eine KFZ Versicherung für ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug zuzüglich meiner bestehenden KFZ Versicherung bei dem selben Versicherer abgeschlossen. Hierzu habe ich alle relevanten Angaben zur Vorversicherungen nachweislich korrekt angegeben und schriftlich nachgewiesen. Einmal 75% bei einem Vorversicherer für ein zweitfahrzeug und einmal 35 % bei dem aktuellen KFZ Versicherer. Man teilte mir mit das es für die Berechnung eine Sonderabteilung gibt und es sein kann das meine Schadenfreiheitsklassen angerechnet werden .

Nach monatelanger Prüfung/Bearbeitung erhielt ich meinen Versicherungsschein mit der Berechnung auf 35 %. Man hat mich also genauso eingestuft wie bei meiner bereits bestehenden Versicherung. Dies fand ich soweit nicht ungewöhnlich da es sich ja auch um eien Nutzfahrzeugzulassung handelt.

Nach ablauf eines Jahres erhielt ich post von der Versicherung und einen Vertragsstorno mit Neuberrechnung. Grund hierfür war das meine Vorversicherung die bereits von mir nachgewiesenen 75% korrekt  bestätigt hat. Es erfolgte eine Korrektur auf 94 % und für den neuen Zeitraum 88%. Eine Nachzahlung ist jetzt fällig.

Frage. Kann die Versicherung Schadenfreiheitsrabatte zugestehen und sie nach langen Zeiträumen einfach je nach Lust und Laune widerrufen und neu berechnen, obwohl alle Angaben seitens des Versicherungsnehmers korrekt gemacht wurden und nachweisbar vorgelegen/bestätigt sind?

Muss ich für den eventuellen Fehler des Mitarbeiters bei der Berechnung/Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatt finanziel gerade stehen?

Wie soll ich mich verhalten? Mir entsteht dadurch einfinanzieller Schaden. Denn nur wegen des vermeintlich günstigen Versicherungsbeitrages habe ich das Fahrzeug ganzjährig zugelassen.
Vielen Dank für eure Antworten

Hallo,

Eins mal gleich zu Anfang!
Es ist nicht die Gesellschaft die blöde Tarfife verkauft, es ist der Vertreter/Vermittler!

Oder man hat wieder nur die Onlineportale bemüht…?

Es ist leider im deutschen Sprachgebrauch auch eine Unsitte geworden, zu behaupten, man wäre bei soundso viel Prozent. Die Verischerung macht aus einer Schadenfreiheitsklasse (SFR) die Prozente und dies, wie sie will. Punkt!:wink:

75% als Zweitwagen, erscheint ein Alttarif zu sein und wenn ein Zweitwagen eine Sondereinstufung bekommen hat, dann kann es sein, dass der Vorversicherer nur die gefahrenen Jahre bestätigt.

Ohne die einzelnen Policen zu kennen, wird es hier wohl seine Richtigkeit haben.
Jedoch hätte dies der Vertreter oder Vermittler der Versicherung WISSEN MÜSSEN und es wäre ihm ein Leichtes gewesen, dies aus Deinen Unterlagen herauslesen zu können!

VG

Danke für die Antwort. Also ohne die Policen kennen zu müssen sollte doch wohl jedem einleuchten das eine Abgeschlossene Versicherung auf einen Vertrag basiert an dessen Bestandteile sich beide Parteien zu halten haben. Hierin sind dann die Einzelheiten (Versicherung macht die Prozente wie sie will) aufgeführt und der versicherungsnehmer kann selber entscheiden ob er dem zustimmt. Ein Grund zu einer Vertragsänderung( Nachträgliche Abweichung) ist die Ausnahme der Vorversicherer bestätigt die zuvor angegebenen Schadenfreiheitsrabatte nicht welche der Berrechnung zugrunde lagen. In meinem Fall wurden aber alle meine Angaben bestätigt und dies hat mir die Versicherung auch bestätigt. Es geht also nicht um die Anerkennung von Schadenfreiheitsrabatten sondern um die Tatsache das meiner Versicherung im Nachhinein aufgefallen ist das sie bei der Erstellung des Versicherungsscheines einen für Sie ungünstigen Tarif veranschlagt hatten. Dies möchte man nun ändern, auf meine Kosten. Ich sehe die Vertragsbestandteile aus meinem Versicherungsschein hier als Maßgebend. Das währe ja wohl etwas gar zu lustig, wenn jede Versicherung rückwirkend nach Lust und Laune, je nach Umsatzlage bestehende Verträge nach freiem Ermessen rückwirkend ohne Grund abändern kann. (:

Danke für die Antwort.

Bitte sehr!

Ein Grund zu einer Vertragsänderung(
Nachträgliche Abweichung) ist die Ausnahme der Vorversicherer
bestätigt die zuvor angegebenen Schadenfreiheitsrabatte nicht
welche der Berrechnung zugrunde lagen.

Richtig!

In meinem Fall wurden
aber alle meine Angaben bestätigt und dies hat mir die
Versicherung auch bestätigt.

Ok, dann ist ja alles bestens!

Es geht also nicht um die
Anerkennung von Schadenfreiheitsrabatten sondern um die
Tatsache das meiner Versicherung im Nachhinein aufgefallen ist
das sie bei der Erstellung des Versicherungsscheines einen für
Sie ungünstigen Tarif veranschlagt hatten.

Dies ist dann egal, denn wenn zwei gleichlautende Willenserklärungen vorliegen, dann haben sich beide daran zu halten!
Vielleicht kannst Du mal die Begründung für die Willensänderung der HabenDieIrgendwie falsch berechnet Versicherung (ohne Logo oder Firmenname und ohne persönliche Daten!!!) hier im Original posten. Denn es kommt auf den Wortlaut an, was die wollen!

Das währe
ja wohl etwas gar zu lustig, wenn jede Versicherung
rückwirkend nach Lust und Laune, je nach Umsatzlage bestehende
Verträge nach freiem Ermessen rückwirkend ohne Grund abändern
kann. (:

Es gibt Gründe dies tun zu müssen!
Wenn das Baujahr des KFZ nicht stimmt und und und…:wink:

VG

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Danke… Um noch mal ein bisschen ins Detail zu gehen. Ich habe im Versicherungsantrag vor über einem Jahr angaben zu bestehenden und zur Vorwersicherungen gemacht. Hierzu auch Nachweise gleich anbei gefügt. Es handelte sich um eine Vorversicherung für ein zweitfahrzeug SF 1/2 mit 75% und mein bestehender KFZ vertrag mit SF 13 mit 35%. nach sehr langem und gründlichen prüfen der bis jetzt unstrittig korrekten Angaben hat sich mein Versicherer entschieden mir für mein Nutzfahrzeug die gleiche SF wie für meinen bestehenden KFZ Versicherungsvertrag zuzugestehen. also fuhr ich mit dem Traktor auch auf SF 13 mit 35%. ich sah keinen anlass mich darüber zu beschweren. jetzt meint man das die grundlage für meine einstufung mein Vorversicherer war welcher aber eben nur 75% bestätigt hat. Ganz genau so wie ich es auch angegeben habe. Das die Einstufung nach meinem KFZ Versicherungsvertrag vorgenommen wurde, den ich auch ebenfalls korrekt angegeben habe (ist ja auch nachvollziehbar da die selbe Versicherung) will man nicht wissen da sonst unüblich. Mein versicherer konnte von anfang an mit den korrekten Daten meinen Versicherungsschein erstellen. Nachverhandlungen auf zwangsbasis sehe ich nicht ein.

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hab keine Ahnung wie ich die Unterlagen hier posten kann

Wie dies mit den Bildern geht, steht in FAQ 2606

VG