Hallo,
Ich habe vor über einem jahr eine KFZ Versicherung für ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug zuzüglich meiner bestehenden KFZ Versicherung bei dem selben Versicherer abgeschlossen. Hierzu habe ich alle relevanten Angaben zur Vorversicherungen nachweislich korrekt angegeben und schriftlich nachgewiesen. Einmal 75% bei einem Vorversicherer für ein zweitfahrzeug und einmal 35 % bei dem aktuellen KFZ Versicherer. Man teilte mir mit das es für die Berechnung eine Sonderabteilung gibt und es sein kann das meine Schadenfreiheitsklassen angerechnet werden .
Nach monatelanger Prüfung/Bearbeitung erhielt ich meinen Versicherungsschein mit der Berechnung auf 35 %. Man hat mich also genauso eingestuft wie bei meiner bereits bestehenden Versicherung. Dies fand ich soweit nicht ungewöhnlich da es sich ja auch um eien Nutzfahrzeugzulassung handelt.
Nach ablauf eines Jahres erhielt ich post von der Versicherung und einen Vertragsstorno mit Neuberrechnung. Grund hierfür war das meine Vorversicherung die bereits von mir nachgewiesenen 75% korrekt bestätigt hat. Es erfolgte eine Korrektur auf 94 % und für den neuen Zeitraum 88%. Eine Nachzahlung ist jetzt fällig.
Frage. Kann die Versicherung Schadenfreiheitsrabatte zugestehen und sie nach langen Zeiträumen einfach je nach Lust und Laune widerrufen und neu berechnen, obwohl alle Angaben seitens des Versicherungsnehmers korrekt gemacht wurden und nachweisbar vorgelegen/bestätigt sind?
Muss ich für den eventuellen Fehler des Mitarbeiters bei der Berechnung/Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatt finanziel gerade stehen?
Wie soll ich mich verhalten? Mir entsteht dadurch einfinanzieller Schaden. Denn nur wegen des vermeintlich günstigen Versicherungsbeitrages habe ich das Fahrzeug ganzjährig zugelassen.
Vielen Dank für eure Antworten