KFZ-Versicherung % von Onkel übernehmen

Hallo liebe Community,
ich hatte bis letzten Jahr ein Auto welches auf meinen Onkel als Zweitwagen angemeldet war. (65%)

Jetzt habe ich mir ein Auto gekauft und würde dieses gerne auf mich versichern. (zu mir: Männlich 21 Jahre, Probezeit beendet)
Da ich jedoch sehr hoch eingestuft werde würde ich gerne die Zweitwagen Prozente von meinem Onkel auf mich überschreiben lassen.
Bei seiner Versicherung (VHV) ist dies nicht möglich. - Nur direkte Familienlinien sprich Vater/Mutter.

Kann eine andere Versicherung (zB. ADAC) bei welcher man die Prozente von seinem Onkel übernehmen kann die Prozente auf mich übertragen oder muss mein Onkel dafür die Versicherung sprich für seinen 1. Wagen zur selben Versicherung wechseln?

Viele Grüße David

Hallo David,

Prinzipiell kannst du dir nur so viele Schadenfreien Jahre übertragen lassen, wie du max selber hättest erfahren können. Also in deinem Fall 3, das kommt auf das Datum der Führerscheinausstellung an.
Was die Übertragung an sich angeht, so haben meines Wissen fast alle Versicherer Begrenzungen an wen übertragen werden kann.
Auch muss bei einem Versichererwechsel beachtet werden, das diese die „Sondereinstufung“ für dem zweiten Wagen nicht mit übernommen wird.
Was die Übertragung der Prozente angeht so solltest du mal bei einiges Versicherern nachfragen. Wenn du mit deinem Onkel jedoch nicht in einem Haushalt lebst, sieht es schlecht aus.

Liebe Grüsse,

Carina

Hallo David,

die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (SFR) wird sehr streng gehandhabt. Nur zwischen „engen“ Familienangehörigen ist die Übertragung erlaubt. Das sind: Eltern und Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern.
Falls dabei keine gleiche Wohnadresse angegeben werden kann, wird geprüft, inwiefern man mit dem Auto fahren konnte.
Alternativ wäre es möglich, den Wagen auf Deinen Onkel anzumelden und Dich als Mitfahrer anzugeben. Das ist zwar auch nicht sehr günstig, aber Du kannst später dadurch (einen Teil) den SFR auf Dich übertragen.
Warum nur einen Teil? Du kannst nur soviel beanspruchen, wie Du mit Deinem Führerschein selbst erworben hättest.
Was würde dagegen sprechen, mit Deinem Versicherer vor Ort darüber zu sprechen? Oder gehe zu einem Versicherungsmakler und schildere dort Dein Anliegen. Manchmal gibt es Aktionen oder Versicherer, die etwas großzügiger sind.
Viel Erfolg und gute Fahrt.
M

Hallo, David, da muss ich Dich leider enttäuschen, es gibt keine verbesserte Zweitwagenregelung über Onkel oder Geschwister, etc. Das geht in der Tat nur über die Eltern, oder die Ehegattenregelung.
Du kannst max. SF 1/2 bekommen, wenn Du mindestens drei Jahre Deinen Führerschein hast. Trifft dies alles nicht zu, bleibt Dir der Deal mit Deinem Onkel, wieder die Zweitwagenregelung zu nutzen, bis Du selber dann irgendwann Die Führerscheinregelung nutzen kannst. Oder über Deine Eltern eine Zweitwagenregelung, die Dir dann die SF Klassen übertragen können. Ich wüsste keinen Versicherer aus dem Stehgreif der es anders händelt. Tut mir leid. Die VHV ist ohnehin ein sehr guter Versicherer, von den Leistungen und auch von den Bedingungen.
Allzeit gute Fahrt und ich hoffe, Du findest eine Lösung.
Cl. Lauer

Hallo David,

zur privaten Versicherung kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Hallo David, tut mir wirklich leid, aber mit Kfz-Versicherungen kenne ich mich nicht aus. Wenn Du mal Fragen zur Sozialversicherung hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Gruß Hredi

Prozente vom Onkel auf Vater überschreiben lassen. Vater versichert dann dein KFZ auf seinen Namen.
Gruß

Grundsätzlich können immer nur Prozente in der Höhe übernommen werden, die Du Dir selbst hättest „er- fahren“ können, d. h. in der Höhe der Jahre, so lange Du Deinen Führerschein hast. (Das ist die sogenannte SF- Klasse, wobei SF schadenfreie Jahre bedeutet und es dabei aber zu beachten gilt, dass ein und die selbe SF- Klasse bei den verschiedenen Versicherern UNTERSCHIEDLICHE Prozente bei der Einstufung ergibt!!!)
Das hat nichts damit zu tun, wo das Auto/ die Autos versichert sind.
Deshalb macht es Sinn zu prüfen, welcher Prozentsatz bei welcher Versicherung möglich ist, wenn Du Dein Auto über Deinen Onkel (als Zweitfahrzeug von ihm) versicherst. - In diesem Fall handhabt jede Versicherung das anders, ob das Erstfahrzeug auch bei ihr versichert sein muss und welche Prozente es für den Zweitwagen gibt, hier ist also Vergleichen angesagt…
Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich zum einen dann um einen Zweitwagen handelt und zum anderen, dass Fahrzeughalter und Versicherte Person NICHT die selbe sind UND das Fahrzeug ja dann auch noch von Dir, 21 Jahre, gefahren wird, was bei allen Versicherungen Preisaufschläge darstellt, so dass nicht sicher ist, ob tatsächlich eine Ersparnis heraus kommt.
Im Zweifel musst Du einfach viele Angebote von Versicherern vergleichen, da inzwischen eine jede Fahrer in Deinem Alter mit einem anderen Prozentsatz einstuft (der Prozentsatz ist ja nicht bei jeder Versicherung in ein und der selben SF Klasse der gleiche!) und für Dich selbst eine abschließen, auf die Du Dir dann jedes Jahr Deine eigenen Prozente „er- fährst“…
Tut mir leid, Dir keine, für Dich vorteilhaftere Auskunft geben zu können…

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.

bin eigentlich doch schon hier abgemeldet und wundere mich, dass noch Anfragen kommen.
Tut mir leid.

Hallo David,
eine SFR- Übertragung von Onkel zu Neffe ist nur dann möglich, wenn beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Hier hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Richtlinien streng verändert. Ist dein Onkel in 1. Linie mit deiner Mutter oder Vater verwandt ( Bruder/Schwester), so kann er den SFR auf diese übertragen und die dann auf dich.Allerdings muss noch geklärt werden,zu welchen Konditionen dein Onkel den Zweitwagen versichern konnte. Einige Gesellschaften stufen von Beginn an den Zweitwagen nicht mit SF 1/2 ein, sondern mit SF 2 oder günstiger, wenn das erste Fahrzeug auch bei der Versicherung ist. Wechselt der Zweitwagen zu einer anderen Versicherung, kann es dann passieren, dass ein anderer SFR übertragen wird. Das sollte alles vorher abgeklärt werden.Bitte denke auch daran, dass immer nur so viele SFR Jahre übertragen werden können, wie die Person selber erarbeiten konnte. Du bist jetzt 21. Wenn du mit 18 Jahren erst den Führerschein gemacht hast, dann können maximal 3 Jahre 70% übertragen werden. Dies auch nur, wenn du den Führerschein bis zum Juli des Jahres erhalten hast. Es kann sich also auch nachteilig für dich auswirken, wenn du unbedingt über dieses Dreieck,welches ich oben erklärt habe,den SFR von deinem Onkel zu dir holen willst. Ich würde dann alles erst einmal so belassen oder deine Eltern sprechen mal mit ihrer Versicherung,welche Möglichkeiten es für dich gibt. Ich hätte eine, aber ich weiß nicht, ob deine Eltern bei der LVM mit ihren PKW versichert sind.