Kfz versicherung wurde von Versicherung gekündigt

Hallo zusammen,

ich wurde von meiner KFZ Versicherung (DEVK) gekündigt weil ich meine Versicherung nicht bezahlt habe. Bin jetzt schon über 5 Jahre bei der Versicherung und bei SF11. Leider gibt es nur noch eine Versicherung die mich nehmen würde. Meine Frage ist, kann ich nicht mein Auto 1 Jahr über meine Mutter laufen lassen und dann wieder eine Versicherung neu wählen oder bleibt der Eintrag in der Schufa bestehen und es wird trotzdem nach einem Jahr so Teuer für mich ?

Hallo,
das geht schon. Sie müssen ihr Fahrzeug über Ihre Mutter versichern, wobei Ihr Schadenfreiheitsrabatt (SF 11) dann von Ihrer bisherigen Versicherung angefordert wird. Dazu muss dann noch ein Formular zur Übertrageung des Schadenfreiheitsrabattes von Ihnen auf Ihre Mutter ausgefüllt werden, wobei die Führerscheindaten Ihrer Mutter angegeben werden müssen. Nach etwa einem Jahr kann dieser Vorgang dann genau umgekehrt auf Sie wieder umgestellt werden.

Hallo!
Alle Versicherungen haben für die KFZ Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang. Das heißt, jede Versicherung (bis auf die jetzige wegen der Nichtzahlung) muss Sie versichern, jedoch nur das Haftpflichtrisiko!
Bei uns wäre es so, dass ich als Außendienstmitarbeiterin entscheiden könnte, ob wir zusätzlich eine Vollkasko oder nur Teilkasko zusätzlich mit absichern. Natürlich würde man eine Einzugsermächtigung und jährliche Zahlweise vereinbare.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

LG

Der Eintrag in der Schufa bleibt auf jedenfall 3 Jahre drin, danach wird er eigentlich automatisch gelöscht.

ganz dumme Sache…

Wer seine KFZ-Versicherung nicht zahlt steht bei den Versicherungen im Index. Da ist egal was in der Schufa steht.

Die beste Lösung wäre es, den offenstehenden Betrag umgehen zu zahlen. Zahlen müssen sie diesen sowieso, früher oder später. In den allermeisten Fällen nehmen die Versicherungen innerhalber einer Frist die Kündigung zurück, wenn der offenstehende Betrag gezahlt wurde und es das erste Mal war. Ansonst hilft es, mit der Versicherung beziehungsweise Ihrem Versicherungsvertreter zu sprechen.

Hilfreich ist hier oftmals auch den Versicherungsbeitrag künftig einfach monatlich zu überweisen, so dass bei der Fälligkeit der Betrag da ist. Wird nicht gerne gesehen, aber gemeckert wird auch nicht.