Kfz Versicherung zahlt Schaden nicht

Hallo,

darf ich auf die Straße gehen, mir ein Auto mit einigen Dellen raussuchen und dann mal kräftig gegentreten, in der Annahme „muss ja eh gemacht werden“? Genau dies ist bei uns gerade der Fall. Ein Autofahrer rammt mehrmals seine Autotür gegen unsere und verursachte damit einen Schaden in Höhe von mehr als 200€. Da wir auf einen privaten Parkplatz stehen (mit zugewiesenem Stellplatz), war der Schuldige schnell gefunden. Nachdem wir die Sache erstmal friedlich klären wollten, der Herr aber alles abstritt, ausfallend und beleidigend wurde, mussten wir die Polizei mit einschalten. Nachdem die Polizei den Herrn drauf hinwies das es eindeutig seine Spuren sind und er auch noch wegen Fahrerflucht rankäme (wenn er es weiter abstreitet) räumte er alles ein. Auch wenn es uns nach dem Streit schwer fiel, nahmen wir seinen Vorschlag an es aus seiner Tasche bezahlen zu lassen. Am nächsten Tag holten wir uns ein Kostenvoranschlag bei einem Lackdoktor ein um die Kosten gering zu halten. Denn die Fachwerkstatt wäre sicherlich viel viel teurer geworden. Der Schaden belief sich auf 200 €. Ab da fing alles an. Der Herr weigerte sich das Geld zu zahlen und klingelte jeden Tag an unsere Tür. Er schimpfte das wir Strolche wären und alles Halsabschneider wären. Diesen Schaden bekäme man mit 50 € weg und mit mehr würde er sich auch nicht beteiligen. Wir hatten dann nach einer Woche den Ärger satt und haben Seine Versicherung angerufen.Ging auch alles recht fix, bis dann ein Schreiben ins Haus flatterte. In diesem stand der Herr XXX zweifelt die Schadenssumme an und es muss ein Gutachter her. Gutachter kam und machte Fotos etc. .
Nach einigen Tagen kam ein Brief in dem es hieß, das eine Zahlung verweigert wird! Weil 30 cm unter dem enstandenen Schaden von Herrn XXX schon ein Schönheitsfehler vorhanden ist, der eh in Stand gesetzt werden muss und da kann ja gleich der andere Schaden mit beseitigt werden. So die Worte der Versicherung. Das es hier aber um 2 verschiedene paar Schuhe geht und der Schaden von Herrn XXX aber trotzdem 200€ kostet interessiert der Versicherung nicht. So sitzen wir also auf den Schönheitsfehler der schon vorhanden war und auf den Schaden den Herrn XXX verursachte hat allein sitzen (ist Herr XXX also fein raus). Auch wenn der Schaden von Herrn XXX eine Instandsetzung der ganzen Tür erheblich teurer macht. Was soll das bitte? Kann doch nicht sein das man nicht belangt wird wenn man fremdes Eigentum beschädigt, nur weil es schon einen kleinen Schönheitsfehler hatte (in dem Fall eine kleine Schramme, 30 cm unterhalb des Schadens von Herrn XXX). Die Versicherung soll doch nur das ersetzen was Herr XXX verursacht hat und nix anderes! Wir wissen jedenfalls nicht mehr weiter! Ist das rechtens oder was können wir noch machen?

Vielen Dank schonmal vorab

Mit freundlichen Gruß

Ralf

Hallo Ralf,

grundsätzlich ist es korrekt, dass bei einer Haftpflichtsache etwaige vorhandene Vorschäden berücksichtigt werden.
Wenn dieser Vorschaden allerdings wie geschildert 30cm tiefer liegt als der zu entschädigende, dann hat das m. E. nur sehr begrenzt bis gar nix mehr nmiteinander zu tun.
Problem: wenn die Vers. bei ihrer Meinung bleibt, kann man nix anderes tun, als einen versierten Anwalt zu beauftragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Am besten einen Anwalt einschalten.

LG

Stephan Brückner

Wie jeder weiß sind Versicherungen Betrügerinnen .
Die R+V in Frankfurt ist besonders dreist . Anstatt 4296,99€ habe ich nur 775@ bekommen .
Das besonders fatale ist , daß mein Anwalt unfähig ist .
Ich befinde mich in einem Delemma.