Hallo Versicherungsnehmer (VN)
VN hat nach Anfrage im Oktober vorigen Jahres im November 4 Verträge Online KfZ Versicherung bei den mit dem C abgeschlossen
(Antrag gestellt)
Nach vielen Nachfragen z.b. SF Typenklasse u.v.a.m. kamen Ende Januar
die ersten Rechnungen und die letzte am 15.2.13.
Am 18.2.13 wurde ein Überweisungsträger mit der Gesamtsumme aller
4 Verträge und der Bitte um kurze Schriftliche Bestätigung der
Richtigkeit derselben per FAX mit Sendebestätigung abgesandt.
Jetzt kommt als Antwort die 1. Kündigung eines Vertrages und als dies per Mail Reklamiert wird sofort die 2. Kündigung eines Vertrages mit der Aufforderung jeweils eine Geschäftsgebühr zu Zahlen.
Frage, kann man alle Verträge Widerrufen weil ausdrücklich schon bei
der Anfrage nur eine Komplettübernahme gewünscht und weil auch
nicht widersprochen wurde gilt das als Vereinbarung ?
Der VN hat natürlich sofort alle 4 Verträge von sich aus gekündigt
und möchte auch die Geschäftsgebühr nicht Zahlen.
Hoffe auf konkrete Antworten und verbleibe
mfg
Karl
Hi,
was steht dazu in den AKB? (Auch diese haben bei Onlineabschlüssen Gültigkeit)
Waren es separate Verträge oder eine Kleinflotte?
Was gibt das Beratungsprotokoll her?
Wer hat dies ausgefüllt und unterschrieben?
Gruß Keki
Hallo,
welcher Grund wurde für die Kündigung angegeben ?
Dabei sollte man beachten, dass jeder Versicherer beim Vorversicherer die Schadenshäufigkeit, wie auch den Schadensrabatt abfragt.
Könnte es sein, dass es hier Unstimmigkeiten gegeben hat ?
Also nicht alle Angaben stimmten ?
Gruß Merger
Hallo ihr beiden,
besten Dank für eurer Interesse und nachfolgend Antworten:
Nichtzahlung der Beiträge obwohl doch sofort nach Eingang der letzten Rechnung angekündigt.
Keine Unstimmigkeiten. Alle Angaben Richtig.
@ keki Die AGB lagen nicht vor.
4 Seperate Verträge also für jedes Kfz ein Vertrag.
Beratungsprotokoll gab es nicht.Ist das denn überhaupt bei Online
Abschluss möglich?
Also auch keine Unterschrift geschweige denn ausgefüllt.
Auf der Rechnungs Rückseite steht eine Widerrufsklausel deren Sinn
aber nicht deutlich hervorgeht.
Kann man so oder so auslegen.Auch die Nachträge mit den dazugehörigen
Fristen
mfg
Karl
Hallo,
wurde bei den Anträgen eine Einzugsermächtigung erteilt ?
oder Zahlung per Überweisung vereinbart ?
Nachfolgender Satz aus dem 1. Text irritiert mich:
Am 18.2.13 wurde ein Überweisungsträger mit der Gesamtsumme aller
4 Verträge und der Bitte um kurze Schriftliche Bestätigung der
Richtigkeit derselben per FAX mit Sendebestätigung abgesandt.
Eine Überweisung sendet man an seine Bank und nicht an den Versicherer.
Also könnte man davon ausgehen, dass die Überweisung auch nicht rechtzeitig zum 01.01.2013 getätigt wurde.
Gruß Merger
Hallo,
zum 1.1.2013 lag noch nix vor weder Vertrag noch Nachtrag usw.
Diese Trudelten erst nach mehrmaligen Korrekturen eben wg.SF,
Typenschlüssel im Laufe des Januar und der letzte eben am 15.2. ein.
Der Überweisungsträger kann ja auch erst ausgefüllt werden wenn man
weiss was man darauf Schreiben soll.
VN wollte ja auch alles in einer Summe Zahlen und das ok. dieser
Gesamtsumme am 18.2. 13 betätigt haben.
Es wurde Jahreszahlung aller 4 Verträge vereinbart.
Ergo kann nix zum 1.1.13 für das ganze Jahr im voraus gezahlt
worden sein.
mfg
Karl
@ keki Die AGB lagen nicht vor.
Hi,
das ist seltsam, denn dann weisst du ja gar nicht, was genau du beantragt hast.
4 Seperate Verträge also für jedes Kfz ein Vertrag.
Die können dann auch einzeln gekündigt werden.
Beratungsprotokoll gab es nicht.Ist das denn überhaupt bei Online Abschluss möglich?
Na ja, du hast dich selbst beraten…
Auf der Rechnungs Rückseite steht eine Widerrufsklausel deren Sinn aber nicht deutlich hervorgeht.
Kann man so oder so auslegen.Auch die Nachträge mit den dazugehörigen Fristen
Dazu gibt es Fachleute.
Gruß Keki
Hallo Keki,
habe das Unterschrieben was auf der Vorderseite des Antrag stand.
Auf der Rückseite standen nur andere Reklame Ausführungen z.b. wie
alles so Wunderbar mit der Online Versicherung(en)ist.
Hab auch nix gegen Kündigungen von beiden Seiten wenn denn alles
im Rahmen der Allgemeinen Gepflogenheiten verläuft/ verlaufen
würde.
Nur bin ich dagegen wenn man das (wiedermal)Gefühl hat über den Tisch
gezogen zu werden.
Selbst beraten müssen. Wie denn auch sonst. Und Reingefallen wie schon mit der ersten Online KFZ-Vers. mit den 3 Buchstaben (gehört auch lt. eigener Werbedarstellung zu den Kunden- Freundlichsten ) ha,ha.
Die Fachleute jedenfalls bei denen in der Hotline (Wartezeiten von
10-30min. jeweils ) wenn überhaupt erreichbar sind jedes mal eine
andere Person mit anderen „Ratschlägen“.
Das nutzt aber auch nix weil immer nur die Auslegungen von denen
gelten ohne Rücksichten auf andere (Tatsachen, Vereinbarungen usw.)
spielen dann keine Rolle mehr.
mfg
Karl
Selbst beraten müssen. Wie denn auch sonst.
Hi Karl,
die bessere Beratung gibt es bestimmt in einer Agentur an der Ecke.
… Und Reingefallen wie schon mit der ersten Online KFZ-Vers.
Na ja, ist ja jetzt erst der zweite Fall und aller guten Dinge sind 3
Die Fachleute jedenfalls bei denen in der Hotline (Wartezeiten von 10-30min. jeweils ) wenn überhaupt erreichbar sind jedes mal eine andere Person mit anderen „Ratschlägen“.
Also meine Kunden kennen das anders
Das nutzt aber auch nix weil immer nur die Auslegungen von denen gelten ohne Rücksichten auf andere (Tatsachen, Vereinbarungen usw.) spielen dann keine Rolle mehr.
Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Auf meinen Anträgen gibt es ein separates Feld, in die diese eingetragen werden, der Antrag wie auch das Beratungsprotokoll hat anschliessend zwei Unterschriften.
Gruß Keki
Hallo Keki,
Das mit der besseren Beratung hab ich doch bisher gemacht und ein
drittes Mal wird es bei mir nicht geben.
Mann wir alt wie ne Kuh + lernt immer noch dazu.
Sehr Löblich Deine Einstellung zu den Kunden, eben viel besser als die
„Beratung“ von z.b.Mehmet Göker und die Komplizen von z.b.AXA, die
auch eine ganze Menge Vertrauen verloren haben von den Finanziellen
Verlusten aller Beteiligten ganz zu Schweigen.
Aber nun zurück zu meiner eigentlichen Frage :
Wer bezahlt die Geschäftsgebühr von ca.35€ und die Gebühr für die
Ordnungsverfügung von 45€ die auch mittlerweile im Abstand von 2 Tagen
eingegangen ist?
Neue Doppelkarten waren ja schon Unterwegs.
Von den Kosten für den VN an Zeit und Geld ganz zu Schweigen.
mfg
Karl
Wer bezahlt die Geschäftsgebühr von ca.35€
Die bezahlt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer stand ja schliesslich im Risiko. Näheres regeln die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
und die Gebühr für die Ordnungsverfügung von 45€ die auch mittlerweile im Abstand von 2 Tagen eingegangen ist?
Ebenfalls der Versicherungsnehmer, da er nicht rechtzeitig für einen Versicherungsnachweis gesorgt hat.
Neue Doppelkarten waren ja schon Unterwegs.
Das zählt nicht. Die EVB muss auf der Zulassungsstelle vorliegen. Die Übertragung einer EVBÜ dauert wenige Stunden.
Von den Kosten für den VN an Zeit und Geld ganz zu Schweigen.
Verbuch das einfach als Lehrgeld
Gruß Keki
Hallo,
Hallo,
zum 1.1.2013 lag noch nix vor weder Vertrag noch Nachtrag usw.
Diese Trudelten erst nach mehrmaligen Korrekturen eben wg.SF,
Typenschlüssel im Laufe des Januar und der letzte eben am
15.2. ein.
Habe ich was anderes behauptet ?
Der Überweisungsträger kann ja auch erst ausgefüllt werden
wenn man
weiss was man darauf Schreiben soll.
dies wußte der Versicherungsnehmer spätestens zu dem Zeitpunkt als er die Beitragsrechnungen erhielt.
VN wollte ja auch alles in einer Summe Zahlen und das ok.
dieser
Gesamtsumme am 18.2. 13 betätigt haben.
warum ? - wenn man keinen Versicherungsvermittler benötigt und selbst seine Verträge online beantragt, sollte man auch wissen welchen Beitrag man zu überweisen hat.
Es wurde Jahreszahlung aller 4 Verträge vereinbart.
Ergo kann nix zum 1.1.13 für das ganze Jahr im voraus gezahlt
worden sein.
Entweder Du verstehst nicht den Unterschied zwischen überweisen und Einzugsermächtigung oder Du willst uns hier veräppeln.
mfg
Karl
ich bin raus.
Merger