KFZ Versicherungswechsel bei kurzfristiger Stillegung

Hallo,
wenn man sein KFZ verkaufen will und deshab abmeldet, endet die bisherige KFZ Versicherung (Rest-Beiträge werden erstattet). Ändert man dann seine Meinung, behält das KFZ und möchte es dann doch wieder anmelden, benötigt man für die Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung. Muß man hier zwanghaft den "alten"0 =bisherigen Versicherer wählen, oder kann man sich im Vergleich eine neue Versicherungsgesellschaft aussuchen?
Aufgrund der SF-Klasse nimmt der neue Versicherer ja Kontakt mit der alten Versicherungsgesellschaft auf.
Rauskommen täts auf jeden Fall.

Danke und Gruß,
Michael

Hallo,
man muss nicht bei der alten bleiben - aber wie das aussieht, wenn man sich einen Tag nach der Abmeldung neu entscheidet…
Allerdings: die Abmeldung und die Anmeldung kosten Geld und Zeit. Sparst du bei der neuen Versicherung so viel, dass sich das lohnt?
Gruß
HaWeThie

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Hm, den Braten gerochen :slight_smile:
Man könnte ja großzügig mal 1-2 Wochen Zeit verstreichen lassen. Es würde sich lohnen! da der Vorversicherer eine Sondereinstufung hatte, die man nichtbeachtet hatte.
Im Web hatte ich Gegenteiliges gefunden - Frage ist, ob sich da was in letzter Zeit geändert hat:
Möchten Sie das abgemeldete Fahrzeug nach einer Weile (Sie haben bis
maximal 84 Monate lang Zeit) wieder anmelden und weiter nutzen, so hat
Ihre bisherige Kfz-Versicherung wieder ein Vertragsvorrecht auf Ihr
Fahrzeug und wird Sie zu den gleichen Konditionen weiter versichern.

Gruß,
Michael

Hallo,
meines Erachtens muss man bei der alten bleiben. Die alte Versicherung wandelt sich bei der Abmeldung zunächst in eine Ruheversicherung um.
Wenn ich dasselbe Fahrzeug ein paar Tage, Wochen oder Monate wieder zulasse, dann hat die alte Versicherung die älteren Rechte und lebt wieder auf. Vor allem wenn die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt bei der alten Versicherung abfragt, fällt es auf (gleiche Fahrzeugidentifikationsnummer).
In folgenden Fällen könnte es funktionieren:

  • Die Ruheversicherung ist aufgelaufen (kann bis zu 18 Monate gehen), dann kann ich auch normal zum Ablauf kündigen
  • ich habe evtl. einen andernen Schadenfreiheitsrabatt und frage den an (vorzugsweise bei einer anderen Versicherung als das Fahrzeug zuvor versichert war).

Ich bekomme das Fahrzeug zwar mit einer Versicherungsbestätigung einer anderen Gesellschaft zugelassen, aber aktiviere grundsätzlich meine alte. Das kann natürlich etwas dauern, bis das herauskommt.

Lasse mich gerne belehren, falls es anders sein sollte.

Viele Grüße
Pitufino