Hallo!
Soweit ich das ergooglen konnte, hat man beim PKW-Wechsel ein Sonderkündigungsrecht für die PKW-Haftpflicht/Kasko. Wie läuft das im Einzelnen ab,wenn man im Rahmen dessen die Versicherung wechseln möchte ? Das Autohaus,welches die Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen PKWs übernimmt,hat von der alten Versicherung die EVB-Nummer erhalten,diese wird von der Zulassungsstelle benötigt. Aber wann genau kann man die alte Versicherung kündigen (oder geschieht das mit der Abmeldung automatisch?) bzw wann muss man die neue Versicherung abgeschlossen haben ?
Hallöchen, mit der Abmeldung Deines alten PKW, geht automatisch eine Meldung vom Straßenverkehrsamt zu Deiner alten Versicherung, das der PKW abgemeldet ist und somit ist auch die Versicherung beendet. Dann kannst Du für den neuen PKW entweder die bereits erhaltene evB der alten Gesellschaft nutzen oder Du wählst eine neue Versicherungsgesellschaft und läßt Dir von dieser eine neue evB zur Anmeldung zuteilen
Hallo,
bei Abmeldung des alten Fahrzeuges wird automatisch auch der Versicherungsvertrag beendet.
Für der Anmeldung des neuen Fahrzeuges kann man von jedem Versicherungsunternehmen eine EVB-Nr. (Deckungskarte) verwenden.
Aber Vorsicht: nicht immer wird der in der letzten Rechnung eingetragene Schadensfreiheitsrabatt an den neuen Versicherer übertragen.
Möglich wären z.B. dass der alte Versicherungsvertrag mit einer Sondereinstufung begonnen hat, bzw. ein Rabattretter im Vertrag vereinbart war.
Also sollte man zuerst einmal den Schadensfreiheitsrabatt beim alten Versicherer erfragen der auch weitergegeben wird.
Gruß Merger