Kfz-Versicherungswechsel nach Ummeldung

Hallo, ich habe im Moment folgendes Problem: Ich habe gestern ein neues Auto gekauft, welches vom Verkäufer nicht abgemeldet war. Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, dass ich heute das Auto auf mich ummelde. Da ich noch ein anderes Auto besitze (welches ich schnellstmöglich verkaufen möchte) habe ich mich zwecks Versicherung an meine bisherige gewandt, um möglichst schnell (für die Ummeldung) die eVB zu erhalten. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich für das neue Auto fast das doppelte zahlen muss. Bin also zur Zulassungsstelle und habe den neuen auf meine „alte“ Versicherung umgemeldet, danach aber per check24 festgestellt, dass es bedeutend günstigefre gibt.
Deswegen meine Frage: Ist es (noch) möglich, auf eine günstigere Versicherung zu wechseln, da ich bis dato nur eine Versicherungsbestätigung, aber noch keinen Versicherungsschein erhalten habe?
Herzlichen Dank für jede Info!
LG Robert

Du solltest zuerst einmal in deinem Vertrag prüfen, ob Du keine Sondereinstufung hattest, bzw. einen Schaden der durch einen Rabattretter ausgesetzt wurde.
Denn durch solche Vorgänge wird nicht dein derzeitiger Schadensfreiheitsrabatt an den neuen Versicherer weiter gegeben.

Außerdem bitte beachten, beim Beitragsvergleich sollte man auch auf die Leistungen schauen.

Hallo Robert,

selbst nach Unterschrift könntest Du noch widerrufen. Lass Deine neue Versicherung eine eVB rückwirkend zum Zulassungstag rausschicken. Obwohl die alte Versicherung für Dich gebürgt hat (also Leistung erbracht hat) geht sie dann leer aus.

i.d.R. berechnet Dir die bisherige dann ca. 80 € für die vorläufuge Deckung. Die evB hat aber so gesehen noch nichts mit der künftigen Versicherung zu tun, es ist also kein Antrag in dem Sinne. Trotz evB müsstest Du auch bei der bisherigen Versicherung ja angeben wie Du versichert werden willst, also mit VK oder TK oder wie auch immer und dafür auch einen Versicherungsantrag unterzeichnen. Darauf kommt dann die Bestätigung, also die Police. Da hast Du dann immer noch ein Widerrufsrecht. Kannst also problemlos eine neue abschliessen. Achte aber beim Vergleich darauf dass Du nicht Äüfel mit Birnen vergleichst, Werkstattbindung, Selbstbeteiligung, wie lange wird bei Neuwagen der Neuwert ersetzt u.s.w…

Grüße
Daniel

Noch ein paar Details: Im letzten Jahr September gab es einen Unfall, der von der Versicherung reguliert wurde. Soweit bekannt wurde dies bereits in den (neuen) Vertrag (Vertragsbeginn war Mitte Mai) übernommen so dass das „alte“ Auto SF6 (offiziell) und laut der AdmiralDirect von Ihnen selbst (zumm neuen Jahr) in SF7 eingestuft wurde/wird/ist. Der Vorschlag der AdmiralDirect war: Zeit vom 09.07. (SF6 als Erstfahrzeug für das neue Auto sowie SF6 als Erstfahrzeug fürs alte Auto) für 4 Wochen, danach SF6 für neue Auto und SF0 als Zweitfahrzeug fürs alte Fahrzeug. Zumindest habe ich das so verstanden…
Und noch eine Frage: Angenommen, bei ähnlichen Bedingungen gibt es eine weit günstigere Versicherung: Wie ist weiter vorzugehen? Muss man noch mal bei der Zulassungsstelle vorstellig werden?

Herzlichen Dank für all eure Mühe!!!