Kfz-Vertrag ohne Unterschrift des Verkäufers

Fortsetzung der Diskussion von KFZ-Vertrag ohne Unterschrift:

Fortsetzung der Diskussion von KFZ-Vertrag ohne Unterschrift:

Vielen Dank für die perfekte Antwort.

Regressanspruch:
Ich bin bisher 100 km mit dem Wagen gefahren. Nach Überprüfung der Bremsanlage in der Werkstatt darf der Wagen nicht mehr gefahren werden, da die Bremsen hinten heiß werden und anfangen zu glühen. (Fahrzeug kann komplett blockieren und die Radkästen können brennen)

  1. Der Kaufvertrag wurde ohne Vollmacht des Vorbesitzers abgewickelt aber die Adresse vom Vorbesitzer im Vertrag eingetragen.
  2. Aus der Verkaufsanzeige bei MOBILE.de geht nicht hervor, daß die Firma im Auftrag handelt. Ich bin davon ausgegangen, daß es sich um einen Gebrauchtwagenhändler handelt.
  3. Nachforschungen haben ergeben, daß kein Firmeneintrag vorhanden ist und Kontakte nur über eine Handynummer laufen.

Wie auch immer, ich hoffe, daß der „Händler“ den Wagen abholt und repariert. Nach dem Kauf ist man ja immer schlauer!

Nochmals vielen Dank für die Antwort!

Vielen Dank für die perfekte Antwort.

Regressanspruch:
Ich bin bisher 100 km mit dem Wagen gefahren. Nach Überprüfung der Bremsanlage in der Werkstatt darf der Wagen nicht mehr gefahren werden, da die Bremsen hinten heiß werden und anfangen zu glühen. (Fahrzeug kann komplett blockieren und die Radkästen können brennen)

  1. Der Kaufvertrag wurde ohne Vollmacht des Vorbesitzers abgewickelt aber die Adresse vom Vorbesitzer im Vertrag eingetragen.
  2. Aus der Verkaufsanzeige bei MOBILE.de geht nicht hervor, daß die Firma im Auftrag handelt. Ich bin davon ausgegangen, daß es sich um einen Gebrauchtwagenhändler handelt.
  3. Nachforschungen haben ergeben, daß kein Firmeneintrag vorhanden ist und Kontakte nur über eine Handynummer laufen.

Wie auch immer, ich hoffe, daß der „Händler“ den Wagen abholt und repariert. Nach dem Kauf ist man ja immer schlauer!

Nochmals vielen Dank für die Antwort!

Und das hat Dir der Vorbesitzer auf Nachfrage bestätigt ? Der hat an den Händler regulär verkauft und sein Geld erhalten. ?

Das wäre dann ja sogar strafrechtlich interessant. Das kann Betrug sein.
Und da es so offensichtlich rauskommen muss, mag man es kaum glauben der Händler hat das gemacht.

MfG
duck313

Zudem schwirren mir Begriffe wie „Diebstahl“ und „Hehlerei“ im Kopf herum.

Wohl eher Steuerhinterziehung.

Lass mich mal meine Glaskugel befragen:

Das ist ein Kfz-Schrauber, der hat den Wagen von privat gekauft, etwas aufgehübscht, inseriert und jetzt mit Aufschlag verkauft.

Weil er aber weder Bock hat Steuern zu bezahlen noch Bock hat, Gewährleistung zu leisten, verkauft er den Wagen einfach gegen Cash Kralle weiter und trägt die Angaben des Vorbesitzers ein, obwohl der davon nichts ahnt.

Würde ich glatt drauf wetten…

2 Like

Du hast den Vorbesitzer kotaktiert und der sagt, er wisse nichts davon, dass ER das Fahrzeug an DICH verkauft hat? Das heißt, der Vorbesitzer hat das Fahrzeug an den Händler verkauft, nicht an dich?

Vielen Dank für die Nachricht.

Der Vorbesitzer hat den Wagen nicht an mich verkauft sondern an den „Händler“. Die Adresse vom Vorbesitzer steht nur im Kaufvertrag.

Dies nochmal zur Info. Alles Gute und Grüße aus Westfalen.

Du hast diese Aussage vom Vorbesitzer, nehme ich an.

Schön.

Da hat also jemand falsche Angaben gemacht, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Er will sich so vor der Sachmängelhaftung drücken, eventuell wurde auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer hinterzogen.
Die Urkunde „Kaufvertrag“ wäre dann also vom Händler gefälscht,
das Ganze wäre neben Betrug eventuell auch eine Steuerhinterziehung.
Ist der Vorbesitzer kooperativ?

Hast du vom „Händler“ überhaupt irgendwelche verlässlichen Daten?
Hast du dir den Personalausweis beim Kauf zeigen lassen?

Du weißt mit Sicherheit, dass der Voreigentümer dem Händler den Wagen verkauft hat? In der Vetragsurkunde wird der Voreigentümer als Verkäufer gennant (nicht nur als „Voreigentümer“ oder dergleichen)?

Hallo,
der 77-jährige Voreigentümer (1.Besitzer) hat den Wagen an den Händler verkauft. In dem Kaufvertrag ist eindeutig der Voreigentümer mit Namen und Adresse aufgeführt. Nirgendwo ist der Händler aufgeführt!

Grüße aus Westfalen

Hallo,

  1. Die gleiche Aussage habe ich vom Händler und auf telefonischer Nachfrage beim 77-jährigen Vorbesitzer (1.Besitzer)

  2. Kooperativ wird der 1.Besitzer wohl nicht mehr sein, da er den Wagen ja verkauft und er sein Geld bekommen hat. Damit dürfte für ihn der Kauf erledigt sein.

  3. Ich habe den Wagen in einer alten Halle besichtigt. Die Halle hat ein sichtbares Firmenlogo, Ort und Straße, allerdings ohne Inhabernamen außen angebracht.

  4. Meine Nachforschungen haben überraschend ergeben, daß die Firma in einem anderen Ort ist und nur über ein-und derselben Handynummer zu erreichen ist.

  5. Einen Personalausweis habe ich mir dummerweise nicht zeigen lassen, da ich den Eindruck hatte es handelt sich um ein seriöses Unternehmen.

Dies alles nur zur Info. Ich werde weiter berichten!