Hallo!
Wenn man an seinem PKW zwei Schäden hätte, die nichts miteinander zu tun hätten (von einem wüßte man nichts über seine Entstehung, den anderen hätte man höchstselbst zu verantworten) und wollte diese nun zeitgleich reparieren und von der Vollkasko beigleichen lassen - würde dann die Selbstbeteiligung zwei Mal fällig oder nur ein Mal?
MfG