KFZ Vollkaskoschaden / Auszahlung

Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich eines Vollkasko schadens.

Ich bin Vollkasko versichert und habe eine 300€ SB.
Wagen:Golf Variant 2007
Nun ist bei mir seitlich wer reingefahren und hat zudem Fahrerflucht begangen. Stoßstange in der Mitte gebrochen und Kotflügel eingedrückt. Innen drin hab ich noch nicht reingeschaut.
Ich hatte damals, um die Summe des Beitrags zu reduzieren, eine Pflichtwerkstadt gewählt. Heißt es jetzt das ich es dort auch reparieren lassen muß oder geht es nur um das Gutachten?
Ich würde mir den Betrag sonst auszahlen lassen und es im Ausland reperieren.

Danke vorab! :smile:

Kann es sein, es handelt sich um eine …werkstatt" ?

Wenn man das vereinbart hat, dann muss man Schäden dort reparieren lassen.
Dafür hat man (hoffentlich) einen Prämienrabatt bekommen sonst würde kein vernünftiger Mensch das machen. Hat für einen selbst keine Vorteile sonst.
Und da man bei Kaskoschäden keinen eigenen Gutachter nutzen kann (jedenfalls nicht auf Kosten der Versicherung) muss die Versicherung einen schicken oder auf die Werkstatt verweisen.

Aber man muss natürlich nicht dort reparieren lassen, man hat auch Anspruch auf eine fiktive Abrechnung.

Mit dem Geld kann man dann machen was man will, selbst oder fremdreparieren oder auch Wagen so lassen und Geld für Urlaub nehmen.

MfG
duck313

Danke für die Antwort :smile:

Bei Vertrags-Abschluss hast Du einen Rabatt (in etwa 10%) erhalten.
Du hast also Vereinbart, dein Kfz im (Kasko)-Schadenfall, in eine Werkstatt (meines Wissens Umkreis ca. 15 km) zu geben, die dir die Versicherung nennt. Mit dieser Werkstatt hat die Versicherung Vereinbarungen bezüglich der Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt nicht in deinem Ort ist, wird dein Fahrzeug sogar von der Werkstatt abgeholt.
Was mich echt wundert,
DU TRIFFST VEREINBARUNGEN UM WEINIGER BEITRAG ZU BEZAHLEN,
WENN DER SCHADENFALL EINTRIFFT, WILLST DU DICH NICHT AN DIESE VEREINBARUNG HALTEN.
WAS HAST DENN DU FÜR EINE RECHTSAUFFASSUNG?
VERTRAG IST VERTRAG.
Was würdest Du denn sagen wenn deine Versicherung sagen würde wir zahlen gar nicht. Uns interessiert unsere Vereinbarung nicht.
Dann wäre dein Geschrei groß.
Ob deine Versicherung dir einen Teil der Reparaturkosten ausbezahlt, musst Du dort mal nachfragen. Das könnte gut möglich sein. Liegt oft an dem Sachbearbeiter