KFZ vor Inzahlungnahme defekt

Hallo,
Person X kauft bei einem Autohändler einen Gebrauchten PKW und gibt seinen Alten PKW Inzahlung.
Der alte PKW wird vom Autohaus begutachtet und Preis Y für Inzahlungnahme Vereinbart.
Es wird eine verbindliche Bestellung geschrieben, auf dieser wird schriftlich der Betrag Y für die Inzahlungnahme festgehalten. Es wird kein Datum für die Lieferung schriftlich festgehalten, sondern mündlich 2 Wochen vereinbart!
Jetzt fährt Person X in den 2Wochen bis zur Lieferung natürlich noch mit seinem PKW, der bis dahin noch in Ordnung war! Leider hat der PKW eine Woche vor Lieferung einen Getriebeschaden der nicht vorhersehbar war!
Muß der Autohändler den PKW trotzdem zu dem vereinbarten Preis Inzahlungnehmen?
Welche Rechte hat der Käufer und welche der Verkäufer?
Vieleen Dank für eure Antworten

Der Händler muss das Fahrzeug in dem Zustand, den es zum Zeitpunkt der Bewertung hatte in Zahlung nehmen. Im Klartext bedeutet dies, Du musst den Inzahlungnahmepreis neu verhandeln. Wenn das Fahrzeug einen richtigen Getriebeschaden (Austauschgetriebe nötig) hat würde ich das Fzg. mal in Ebay setzen, dort wirst Du in aller Regel etwas mehr erhalten als von einem GW Händler.

Hallo,

falls es sich dabei um einen wirklichen Fall handeln würde, müsste man auf den Vertrag der beiden abstellen und dort genauer schauen.
Ansonsten würde ich auf eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen auf Seiten des Verkäufers tendieren. Auf Seiten des Käufers kann mit dem Festhalen am Vertrag argumentiert werden. Die Frage steht nach dem Übergangsrisiko. Wie hat sich der Verkäufer verhalten? Hätte der Getriebeschaden vermieden werden können? Ab welchem Zeitpunkt haben die Parteien den Gefahrübergang vereinbart? Hier würde ich sagen, dass der Vertrag trotz mdl. Abrede unter einer aufschiebenden Bedingung stattgefunden hat. Diese ist der Zeitablauf von zwei Woche. Damit wäre der Verkäufer für den Schaden zuständig. Diese Situation kann auch anders gesehen werden. Allerdings müsste die Vertragslage genauer betrachtet werden, um hier zu einem Urteilsergebnis zu kommen.
Ich hoffe mit der Einschätzung ein wenig weiter geholfen zu habne.

Gruß
Robert

Hallo,

leider handelt es sich um einen wirklichen Fall. Unglaublich das man soviel Pech haben kann!
Leider muß ich sagen, das ich aus dieser Antwort nicht schlau werde!
Mich Interessiert ob die Vereinbarungen bei der Verbindlichen Bestellung des neuen PKW bestehen bleiben!
D.h. Wenn der Händler z.B. 2300,-€ für den alten PKW geboten hat und dieser PKW unverschuldet vor der Lieferung des neuen PKW kaputt geht, was ist dann???
Muß er bei dem gebotenen Preis bleiben? Ist der Vertrag noch gültig?

Danke

Wäre schön. In Praxis aber nicht, da der Pkw nicht dem Zustand bei der Begutachtung entspricht. Wenn es jetzt 1 Woche später kaputt gegangen wäre, perfekt.
Man kann jetzt verhandeln, ob die ihn abzüglich Reparaturkosten nehmen (selbst müßte man ihn ja auch zum Verkauf reparieren, oder als defekt billiger verkaufen). Getriebe konnte auch der Händler bei Begutachtung nicht erkennen.
Viel Erfolg beim Verhandeln oder Verkaufen
Gerhard

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Selbstverständlich muß der Händler das KFZ nun nicht mehr akzeptieren (in Zahlung nehmen)

Die verbindliche Bestellung bleibt unberührt.
Gruß
Martin 0177-1401526

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Hallo,

ich denke nicht da der Preis auf die beschriebene Ware erhoben wurde, theoretisch hat der Käufer das Recht das Getriebe vom Kunden instand setzen zu lassen.

MFG