KFZ-Werkstatt ohne Meister

Hallo,

ich würde gerne wissen ob es möglich ist, eine KFZ-Werkstatt ohne Meister zu führen.

Folgender Fall:

Eine Zweiradwerkstatt (Roller, Motorräder etc.) hat vier Angestellte:

  1. Verkäufer
  2. Mechaniker
  3. Werkstattleiter
  4. Meister (arbeitet allerdings nur in Teilzeit)

Der Chef selbst ist „nur“ Kaufmann.

Da es sich im Zweirad Betrieb um ein Saison Geschäft handelt und somit im Winter nur sehr wenig zu tun ist, werden im Oktober alle, bis auf den Mechaniker, gekündigt.

Wenn es gut läuft werden alle im April wieder eingestellt. Haben allerdings keine schriftliche widereinstell Zusage.

Meine Frage ist jetzt:
Ist es rechtens, dass der Betrieb in diesen Monaten ohne Meister weiter arbeiten darf?

Ich habe mal gehört, dass bestimmte Reparaturen von einem Meister abgenommen werden müssen, da sie sicherheitsrelevant sind. Und das ist in dieser Zeit ja nun mal nicht möglich…

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Moin,

Ist es rechtens, dass der Betrieb in diesen Monaten ohne
Meister weiter arbeiten darf?

Ich habe mal gehört, dass bestimmte Reparaturen von einem
Meister abgenommen werden müssen, da sie sicherheitsrelevant
sind. Und das ist in dieser Zeit ja nun mal nicht möglich…

folgendes hab ich gefunden

_Die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):

Maurer und Betonbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Zimmerer
Dachdecker
Straßenbauer
Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
Brunnenbauer
Steinmetzen und Steinbildhauer
Stukkateure
Maler und Lackierer
Gerüstbauer
Schornsteinfeger *)
Metallbauer
Chirurgiemechaniker
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Feinmechaniker
Zweiradmechaniker
Kälteanlagenbauer
Informationstechniker
Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinenmechaniker
Büchsenmacher
Klempner
Installateur und Heizungsbauer
Elektrotechniker
Elektromaschinenbauer
Tischler
Boots- und Schiffbauer
Seiler
Bäcker
Konditoren
Fleischer
Augenoptiker *)
Hörgeräteakustiker *)
Orthopädietechniker *)
Orthopädieschuhmacher *)
Zahntechniker *)
Friseure
Glaser
Glasbläser und Glasapparatebauer
Vulkaniseure und Reifenmechaniker

_________
*) Außer in diesen sechs Berufen können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit in dem Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position. _

Rechtsverbindliche Auskünfte dürfte es bei der zuständigen Kammer geben.

Gandalf

Hallo,

ich kenne keinen Kfz-Werkstattleiter der keinen Meisterbrief hat.

Da würde ich mal ansetzen und nachfragen.

Gruß Merger

Hallo,

doch in dieser Werkstatt ist es tatsächlich so, dass es nur diesen einen Teilzeitmeister gibt.
Er hat seinen Meister allerdings auch erst seit ca. 2 Jahren.
Da frage ich mich, wie dieser Betrieb vorher rechtmäßige Reparaturen durchführen durfte!?

Das ist doch schon mal sehr interessant.

Vielen Dank für die Antwort!!

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Hallo,

ich kenne keinen Kfz-Werkstattleiter der keinen Meisterbrief
hat.

ich schon.

Gegenüber Handwerkskammer und Gewerbeaufsichtsamt muß aber ein verantwortlicher Meister benannt sein.
Ob der die Werkstatt leitet, die Annahme macht oder die Arbeit abrechnet ist zweitrangig.

Darüberhinaus ist ein Gefahrgutbeauftragter zu benennen (oft ein Lagermitarbeiter) und ein Sicherheitsbeauftragter. Diese müssen Fachkundig sein und dies durch regelmässige, vorgeschriebene Lehrgänge dokumentieren können.
Falls ein Arbeitsunfall passiert, wird es extrem ungemütlich wenn ein Betrieb hier schlampt.

Gruß

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