hallo!
du brauchst für die ummeldung fzg.-schein und brief (zul.-scheinigung 1 und 2).
ob du eine neue EVP-nummer (frühere deckungskarte) brauchst weiß ich nicht, denn die versicherung bleibt ja bestehen.
prinzipiell müssen halter und versicherungsnehmer nicht unbedingt identisch sein. aber i.d.r. wird der tarif auch an „merkmalen“ des halters/fahrers festgemacht, z.b. alter, dauer des führerscheinbesitzes, häusliche verhältnisse usw. usw.
der bessere weg weg wäre sicherlich, daß der SF-rabatt auf dich übertragen wird. die versicherungen machen das in aller regel, spätestens wenn du drohst, andernfalls zu einer anderen gesellschaft zu gehen. und das recht hast du bei fzg.-verkauf/ummeldung jederzeit.
grüße!