ich möchte meine Lebenspartnerin KFZ-Zweitversichern, da sie eine geringe SF-Klasse hat. Steigt ihre SF-Klasse trotzdem weiter in nächster Zeit oder fängt sie dann (zB. in 3 Jahren) wieder bei der SF-Klasse die sie jetzt hat an?
Hallo!
Wenn sich nicht inzwischen schon wieder etwas geändert hat, dann verliert man den alten SF-Rabatt nach 7 Jahren ab Kündigung.
Und weiterlaufen tut er m.E. nie, er bleibt bestenfalls stehen auf einmal erreichtem Wert.
MfG
duck313
Hallo,
stimmt, der alte SFR bleibt 7 Jahre bestehen und wird danach ersatzlos gelöscht.
Wiederaufleben lassen kann man ihn mit kurzfristiger Zulassung eines Kfz für ein paar Monate.
Der Wiedereinstieg beginnt dann mit dem selben SFR wie zur Stillegungszeit - es sei denn das Fahrzeug war vor Beendigung des Vertrages mind. 6 Monate im Kalenderjahr zugelassen, dann gibt es eine Stufe mehr (würdest ja auch im nächsten Jahr eine Stufe mehr bekommen)
Viele Grüße
Hallo,
Wenn sich nicht inzwischen schon wieder etwas geändert hat,
dann verliert man den alten SF-Rabatt nach 7 Jahren ab
Kündigung.
In der Tat gibt es mittlerweile Versicherer, die die SFR auch über die 7 Jahre (was aber immer noch branchenüblich ist) speichern.
Und weiterlaufen tut er m.E. nie, er bleibt bestenfalls stehen
auf einmal erreichtem Wert.
Nicht unbedingt: Da die meisten „Zweit-wie-Erstwagen, etc.“-Regelungen mit fiktiven Rabatten arbeiten, kann man bei manchen Versicherern sehr wohl seinen Vorvertrag angeben, der dann im Hintergrund fortgeführt wird und dass so die Rabatte „weitergezählt“ werden.
Viele Grüße
Loroth
Wiederaufleben lassen kann man ihn mit kurzfristiger Zulassung
eines Kfz für ein paar Monate.
Hi,
preiswerter ist die Anforderung einer Versichererbescheinigung, die man bei Bedarf einem Versicherer vorlegt, der die 7-Jahre Regel nicht kennt.
Gruß Keki
Erstmal finden ?!
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