Hier der theoretische Fall.
Mutter und Sohn wohnen in unterschiedlichen Städten.
Kann die Mutter Halter des Fahrzeugs sein und der Sohn der alleinige Nutzer und Versicherungsnehmer?
Wenn ja, muss dann das KfZ im Wohnort der Mutter zugelassen werden oder kann der Sohn auch mit der Vollmacht und Kopie d. Personalausweises der Mutter den Wagen in seiner Stadt zulassen?
Kann der Nutzer den Einzug der KfZ-Steuer von seinem Konto angeben?
Fragen über Fragen, schonmal vorab bedankt,
Monty