KfZHalter-Nutzer-Vers.-Nehmer anderer Wohnort

Hier der theoretische Fall.

Mutter und Sohn wohnen in unterschiedlichen Städten.

Kann die Mutter Halter des Fahrzeugs sein und der Sohn der alleinige Nutzer und Versicherungsnehmer?

Wenn ja, muss dann das KfZ im Wohnort der Mutter zugelassen werden oder kann der Sohn auch mit der Vollmacht und Kopie d. Personalausweises der Mutter den Wagen in seiner Stadt zulassen?

Kann der Nutzer den Einzug der KfZ-Steuer von seinem Konto angeben?

Fragen über Fragen, schonmal vorab bedankt,
Monty

Hallo!

Warum so kompliziert angefragt?

Es geht doch wohl darum,Fahrzeug soll der Mutter gehören,aber der Sohn nutzt es ausschließlich, meldet es auf sich an,versichert es und zahlt die Steuer.

Oder habe ich das falsch herausgelesen ?

Und das ist doch ganz normal und gängig ! Ist dann wie beim Leasingwagen.

nur der Wagen selbst gehört jemand anderem,aber alles ander läuft auf den Nutzer.

mfG
duck313

Hallo,

Hier der theoretische Fall.

Mutter und Sohn wohnen in unterschiedlichen Städten.

Kann die Mutter Halter des Fahrzeugs sein und der Sohn der
alleinige Nutzer und Versicherungsnehmer?

ja

Wenn ja, muss dann das KfZ im Wohnort der Mutter zugelassen
werden oder kann der Sohn auch mit der Vollmacht und Kopie d.
Personalausweises der Mutter den Wagen in seiner Stadt
zulassen?

Das Fahrzeug wird am Wohnort des Fahrzeughalters zugelassen.

Kann der Nutzer den Einzug der KfZ-Steuer von seinem Konto
angeben?

Ob dies möglich ist, sollte man beim Finanzamt erfragen.

Fragen über Fragen, schonmal vorab bedankt,
Monty

Gruß Merger