Kickoff-Meeting, was muss ich alles abklären? Brauche ich einen Vertrag?

Hi,
nachdem ich mich nun dazu entschlossen habe eine freiberufliche Nebentätigkeit auszuüben, möchte ich mich auch größtmöglich vorbereiten.

In diesem Zusammenhang stellen sich mir gerade folgende Fragen:

1. Was muss ich im ersten Kundengespräch alles beachten, bzw was sollte unbedingt geklärt werden?

2. Ist es üblich seinen Stundensatz schriftlich in Form eines Vertrags festzuhalten?

3. Sollten vorweg nicht auch eventuell Nutzungsrechte und Ähnliches festgehalten werden?

4. Gibt es dazu vielleicht Beispiele oder gar Mustervorlagen?

5. Oder halte ich alles bezüglich Nutzungsrechte, Copyright etc. erst auf der Rechnung fest?

Vielen lieben Dank für kommende Antworten!

Hi,

  1. Was muss ich im ersten Kundengespräch alles beachten, bzw was sollte unbedingt geklärt werden?

Wenn Du das nicht weisst solltest Du nicht zum Kunden fahren! Ein erstes Kundengespräch läuft in der ambulanten Altenpflege anders ab als bei einem Maler.

  1. Ist es üblich seinen Stundensatz schriftlich in Form eines Vertrags festzuhalten?

Ja natürlich!!!

  1. Sollten vorweg nicht auch eventuell Nutzungsrechte und Ähnliches festgehalten werden?

Klar!!

  1. Gibt es dazu vielleicht Beispiele oder gar Mustervorlagen?

Vielleicht. Wir wissen ja nicht was Du vorhast.

  1. Oder halte ich alles bezüglich Nutzungsrechte, Copyright etc. erst auf der Rechnung fest?

Sowas gehört gar nicht in eine Rechnung!

Tip: Existenzgründerseminar bei Deiner IHK. Und zwar BEVOR Du Dein erstes Kundengespräch hast oder Deine erste Rechnung schreibst.

Gruss
K

Sorry hatte vergessen zu erwähnen das ich die freiberufliche Nebentätigkeit im Bereich Grafik Design anstrebe. Wahrscheinlich sind die Fragen dann auch eher nachvollziehbar :wink:

Ändert aber trotzdem nichts an meinen Antworten. Nochmal: Existenzgründerseminar bevor Du Dein Gewerbe anmeldest.

Es handelt sich ja nicht um ein Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Nebentätigkeit. Im Grunde will ich nebenbei ja nur ein paar Stunden abreißen, daher meine Fragen die darauf abzielen ob es in diesem Falle wirklich notwendig ist und vom Kunden erwartet wird.

Hallo!

… ob es in diesem Falle wirklich notwendig ist und vom
Kunden erwartet wird.

Es geht in erster Linie darum, schon bei Auftragsannahme für Rechtssicherheit im Interesse aller Beteiligten zu sorgen. Schließlich willst du ja irgendwann Geld haben, ohne vorher klagen zu müssen. Deshalb muss der Auftragsumfang möglichst genau umrissen sein und muss Klarheit herrschen, welche Verwertungsrechte der Kunde an einer gestalterischen Leistung erhält, wann u. U. Abschläge/Teilzahlungen zu leisten sind, mit welcher Frist zu zahlen ist u. v. m. All das muss schriftlich und mit Unterschrift vorliegen, bevor man überhaupt Bleistift oder Maus anfasst.

Wer meint, auf „den Papierkram“ verzichten zu können, wird erleben, dass mancher Kunde endlos Änderungswünsche und Erweiterungen äußert, aber keine Zahlung leistet. Oder Entwürfe dankend annimmt und anderweitig verwursten lässt.

Gruß
Wolfgang

Aber natürlich handelt es sich um ein „Gewerbe“ wenn Du Kunden Dienste anbietet und sie dafür bezahlen sollen. Denn dann handelst Du „gewerbsmässig“. Wenn Du Oma Meier beim Einkaufen hilfst und dafür 10 EUR bekommst interessiert das Finanzamt sich dafür nicht. Wenn Du aber Oma Meier monatlich eine Rechnung für die Hilfe beim Einkaufen schreibst sehr wohl. Und wenn es nur 2 Stunden die Woche sind. Nebenbei darfst Du auch nur Rechnungen schreiben wenn Du auch ein Gewerbe angemeldest hast. Alles andere ist Schwarzarbeit.

http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/_…

Servus,

genau im vorliegenden Fall ist Deine Aussage Kappes, weil durchaus eine freiberufliche Tätigkeit im Sinn von § 18 Abs 1 EStG vorliegen kann; in diesem Fall würde sich das Gewerberecht am Steuerrecht orientieren.

Ob der UP freiberuflich oder gewerblich tätig ist, richtet sich u.a. nach der für die ausgeübte Tätigkeit notwendigen Qualifikation (und nein, man kann diese nicht an dem Wort „Webdesign“ ablesen) und auch danach, in welchem Umfang der Auftragnehmer detaillierte Vorgaben nur umsetzt oder im Rahmen eines vorgegebenen Ziels selbst Konzepte zur Lösung einer gestellten Aufgabe entwickelt und vorschlägt.

Bei solchen Tätigkeiten im Grenzbereich zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit gibt es bei unterbliebener Gewerbeanmeldung keine OWi-Verfahren, die nicht bereits nach erfolgter Anhörung wieder eingestellt werden; umgekehrt wird die Anmeldung eines Gewerbes vom FA als Indiz für das Bestehen eines Gewerbebetriebs gewertet, was bei eventuell künftig höheren Erträgen eher lästig wird.

Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn man kein Gewerbe anmeldet, wenn man in so einem Grenzbereich tätig ist. Ob es sich tatsächlich um einen Grenzbereich zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit handelt, kann man anhand der vorliegenden Angaben nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Aber natürlich handelt es sich um ein „Gewerbe“ wenn Du Kunden
Dienste anbietet und sie dafür bezahlen sollen.

Nicht unbedingt. Ohne geprüft zu haben, welcher Fall beim Fragesteller vorliegt, gibt es die freien Berufe gem. § 18 EStG. Angehörige freier Berufe bieten ihre Dienste an und schreiben dafür eine Rechnung, betreiben aber kein Gewerbe, brauchen daher auch keine Gewerbeanmeldung und zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Sie dürfen ihrer Tätigkeit auch in Wohngebieten nachgehen und das Finanzamt kann ihnen gegenüber kein Gewerbeverbot erlassen, weil sie ja gar kein Gewerbe ausüben.

Die freien Berufe sind säuberlich vom Volksmund zu unterscheiden, wo schon mal von freiberuflich die Rede ist, wenn jemand nebenbei putzen geht.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Es handelt sich ja nicht um ein Gewerbe, sondern um eine
freiberufliche Nebentätigkeit. Im Grunde will ich nebenbei ja
nur ein paar Stunden abreißen, daher meine Fragen die darauf
abzielen ob es in diesem Falle wirklich notwendig ist und vom
Kunden erwartet wird.

die Frage ist doch eher ob ein schriftlicher Vertrag notwendig ist - denn wenn dir jemand einen Auftrag gibt und du diesen an nimmst, dann geht ihr automatisch einen Vertrag ein. Um im Problemfall was in der Hand zu haben, ist eine schriftliche Fixierung der wichtigsten Parameter (z.B. Umfang, Entgelt/Honorar, wichtige Termine, …) sehr hilfreich.

Moin,

1. Was muss ich im ersten Kundengespräch alles beachten, bzw
was sollte unbedingt geklärt werden?

Leistungen, Termine, Vorrausetzungen seitens des Kunden,´Bezahlung, …
Also Lastenheft und Pflichtenheft

2. Ist es üblich seinen Stundensatz schriftlich in Form eines
Vertrags festzuhalten?

Schliesst man denn im Berich Grafikdesign Dienstverträge und keine Werkverträge?

3. Sollten vorweg nicht auch eventuell Nutzungsrechte und
Ähnliches festgehalten werden?

Wenn man sich hinterher lange streiten will, dann nicht.

4. Gibt es dazu vielleicht Beispiele oder gar Mustervorlagen?

K.A… Aber brauchbares wohl eher nicht.

5. Oder halte ich alles bezüglich Nutzungsrechte, Copyright
etc. erst auf der Rechnung fest?

Nein. Achso und Copyright ist nicht in Deutschland.

TET

Vielen lieben Dank für kommende Antworten!