Kiesschicht auf Balkonen: SE oder GE ?

Meine Frage bezieht sich eher auf WEG-Recht als auf Mietrecht. Der Balkonbelag auf Balkonen und Dachterrassen gehört ja bekanntlich zum Sondereigentum. Was ist eigentlich mit der darunter liegenden Kiesschicht oder auch Sandsäcken?

MFG
artep67

Hallo,

Was ist eigentlich mit der
darunter liegenden Kiesschicht oder auch Sandsäcken?

Sofern sie als Isolierungsschicht auf die Balkonplatte aufgebracht wurden, gehören sie zwingend zum Gemeinschaftseigentum.

Grüße
EP

Hallo !

Wenn der Terrassenbelag auf einem Dach schon „Sondereigentum“ ist,dann doch wohl auch die dafür nötige Unterkonstruktion,die ja einzig und allein für das Sondereigentum geschaffen wurde um das darunter liegende Gemeinschaftseigentum(nämlich Dachabdichtung!) zu schützen.

Ist die ganze Dachfläche mit Kies belegt(als Beschwerung und Schutz für die Abdichtung),dann ist wohl alles GE.
Nur die darauf lose verlegten Terrassenbohlen und Dielen sind dann SE.

Gäbe es keine Dachterrasse,dann müßte man doch auch alles mit Kies bedecken,dann würde es nicht extra nur für die Terrasse aufgebracht.

War das Dach aber vorher nackt,dann ist m.E. alles was man für den Terrassenbau brauchte SE,auch die Unterkonstruktion aus Kies oder Sandsäcken(als Auflagerpunkte).

MfG
duck313

Vielen dank für die Antworten, hat mir sehr geholfen.