Also erstmal schönen Dank für eine Expertenanfrage an meine Adresse! Als Experte wurde ich noch nicht betitelt und meine Antwort darfst Du auch nicht als eine von einem solchen bewerten.
Auch möchte ich alle anderen die das lesen - und die Plattform „wer-weiss-was.de“ davon in Kenntnis setzen, dass mir mit den kommenden Zeilen nur geistiger Dünnerguss passieren wird.
Durch Unterhaltungen ähnlicher Art in anderen Foren ist es meine angelernte Pflicht auf dem Verzicht jeglicher Befürwortung zum Konsum herrlich berauschender Rauschmittel und deren Verherrlichung zu beharren.
Aber da Du wie Du sagst persönlich kein Interesse am Kiffen hast und Du vor allem noch angibst viel darüber gelesen zu haben erspare ich mir die Mühe G.og.e zu beanspruchen und plaudere mal aus der eigenen Westentasche. Ich vermute zwar, dass Du einfach keine Lust hast Dich durchzulesen und Dir hier eine kurze Antwort erhoffst aber leider ist mir das nicht möglich 
Was ich bisher über den Konsum von Cannabis gehört, gesehen und gelesen habe ist, dass er an sich nicht strafbar oder illegal ist. Der Konsum!
Scenario: Du stehst umme Ecke und „Dein Kumpel“ zieht sich einen durch. Jetzt hat dummerweise einer von zwei Beamten in Uniform 20 Meter entfernt Vorfahren der Ureinwohner Amerikas und missdeutet Eure Rauchzeichen als Einladung mal rüber zu kommen. Ihr habt die beiden natürlich rechtzeitig erkannt und die Kippe liegt inzwischen gemütlich zerquetscht zwischen Globus und der Schuhsohle Deines Kollegen.
Falls das jedoch nicht geklappt haben sollte ist es sehr wichtig, dass sich Dein Kumpel die Kippe nicht vor Schreck selbst, oder Dir oder gar einem der Polizisten in die Fresse schnipst. Die Beamten sind heutzutage dermaßen gut geschult und in der Lage per Mundschleimhaut und Schnalz- Schmatz- Zungen- Gaumentechnik eine exakte Analyse der Substanz durchzuführen. Ihr nehmt also entweder die Beine in die Hände oder stellt Euch dem Schicksal/Gesetz.
Angenommen die Kippe schwimmt doch schon im Fluss, Ihr selbst seid aber nicht rechtzeitig vom Fleck gekommen und werdet zum Quatschen aufgefordert. Jetzt kommt es darauf an wie Ihr Euch verhaltet. Wahrscheinlich werdet Ihr eine Belehrung bekommen, wie Ihr sie wahrscheinlich und hoffentlich auch von Euren Eltern bekommen würdet. Ihr entgegnet, dass es Euch leid tut, dass Ihr das zum ersten mal gemacht habt und Ihr jetzt aufgrund der Aufregung einen Denkzettel mit nach Hause nehmen werdet („denn“ „dorthin“ „werdet“ „Ihr“ „jetzt“ „gehen“). Dann kommt Ihr sehr wahrscheinlich mit eben diesem Denkzettel davon.
Egal, was Ihr noch dabei habt, wenn es gefunden wird ist es weg, Eigenbedarf gibt es nicht. Und solange Du nicht eine Hand voll Gras als solchen bezeichnest wird Dir nicht mehr passieren, als die oben genannte Belehrung und eben der Verlust des Grünen.
ABER: Eben Erklärtes ist sehr abhängig davon, ob Du Dich zum Tathergang umkleidet eines Kraftfahrzeuges befunden hast. Dann ist der Lappen in jedem Fall weg und es ruft eine MPU.
Aber es ist auch so, dass es der Behörde obliegt Dir bei entsprechendem Verdacht die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges abzusprechen, auch wenn Du zu Fuß unterwegs bist. Das heißt auch dann ist der Lappen weg. und es ruft die PU mit Vornamen M.
Ich danke schon mal jedem Klugscheißer, der sich bald einblendet und es besser weis, aber die Chancen stehen nicht schlecht, dass er recht damit hat… Ich glaube ja auch daran keinen Blödsinn zu erzählen. hihihohohaha
M.f.G.