hey super, Glück gehabt! Und ich werd auch mal gleich MEINEN Versicherungstypen anrufen und nach MEINER Versicdherung fragen
l.g. Mortischa
Hallo, Glückwunsch, dann bist du ja alle Sorgen los. Deliktfähig - komisches Wort. Aber gut zu wissen, denn ich habe eine Enkelin, die ja auch mal was kaputtmachen kann. Danke für die Antwort. Gruß Uli
ja
Die Haftpflichtversicherung wird gem. BGB den Schaden abwehren, da kein Anspruch besteht (passive Rechtschutzfunktion). Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, wird die Haftpflichtversicherung den Schaden vermutlich übernehmen.