Kind 17 Monate, Haftpflichtschaden ?

Hallo,
ich war mit meinem Sohn, 17 Monate alt bei meiner Mutter zu Besuch. Als dieser kurz allein im Wohnzimmer spielte, ich war zur Toilette und meine Mutter holte sich in der Küche einen Kaffee, hat dieser eine Glasschale von einem Sideboard zu Boden geschmissen.
Die Schale ist zerbrochen und der Laminatboden hat Beschädigungen.
Greift in so einem Fall meine Haftpflichtversicherung.

Schon mal Danke im vorraus.

Das kommt auf die Versicherung an. Das Kind braucht eine eigene Haftpflicht. Bitte mal die Versicherung kontaktieren.

Hallo,

Leider kann ich dir da nicht helfen, ich vermute schon, aber frag doch einfach deine Versicherung!

Liebe Gruesse, Yunamadalen

Hallo, das ist natürlich ärgerlich. Aber viele Versicherungen sagen, dass innerhalb einer Familie die Versicherung nicht aufkommt. Außerdem muss man in dem Alter des Kindes immer damit rechnen, dass irgendwas passieren kann und da sollte man vorbeugen. Sprecht einfach mit eurem Versicherungsvertreter. Viel Glück. Gruß Uli

Wenn es ein guter Vertrag ist, werden Schäden durch deliktunfähige Kinder bezahlt.
Hier zeigt sich, ob man am falschen Fleck gespart hat - also beim Versicherer nachfragen.
MfG
Dr. Schamberger

Zur Beantw. der Frage müsste ich den konkret best. Vertrag kennen.

Eine Haftpflicht (und zwar eine richtig gute, inkl. Klausel „deliktunf. Personen“) würde greifen.

Einzig sinnvoll: die konkrete Haftpflicht / den Vermittler bzw. Betreuer des Vertrags fragen.

Und wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur
Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Zuallererst hoffe ich, dass es dem Kind gut geht. Das hätte mich persönlich am meisten interessiert.

Zu dem Schaden: Sie haben den falschen Berater ausgewählt. Ich bin Psychologin und kein Versicherungsberater, oder Rechtsberater. Daher nehmen Sie meine Antwort bitte eingeschränkt an. Aus Erfahrung weiß ich allerdings, dass dies auf Ihre Versicherung ankommt. Ist es eine Familienhaftpflicht, ist Ihr Kind mit eingebunden und mitversichert, solange es nicht volljährig ist. Ist es keine Familienhaftpflichtversicherung ist das Kind nicht mitversichert. Das geht aus der Police hervor.

Allerdings ist Ihr Kind jünger als 7 Jahre und da gibt es bei den meisten Versicherungen eine sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel. Kinder unter 7 sind nicht deliktfähig. Die Versicherung zahlt dann nicht. Hierbei tritt dann Ihre Abwesenheit in den Vordergrund. Die würde eine Versicherung als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht darstellen. Da die geschädigte Person aber die Oma war, bleibt hier die Frage, ob sie nicht auch aufsichtspflichtig gewesen sein könnte. Eine komplizierte Sache, die die Versicherung nach ihrem Ermessen entscheiden wird, insofern es eine Familienhaftpfichtversicherung ist. Ich habe Ihnen da mal einen Text dazu kopiert:

"Deliktunfähigkeitsklausel

deliktunfähige Kinder, Aufsichtspflichtverletzung

Im Allgemeinen gelten Kinder unter 7 Jahren, und im Straßen- und Schienenverkehr sogar Kinder unter 10 Jahren, als nicht schuldfähig bzw. deliktunfähig, und sind daher auch nicht haftpflichtig zu machen. Haben die Eltern oder Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sind auch diese nicht haftpflichtig zu machen. Als Folge davon bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

Häufig zahlen die Eltern den Schaden dann aus der eigenen Tasche, um z. B. die Nachbarschaftsverhältnisse nicht zu trüben.

Auch hier können Sie Schäden im Rahmen einer Deliktunfähigkeitsklausel mitversichern. Bei Einschluss dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden ist je Schadenereignis auf einen bestimmten Betrag festgelegt.

Falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, gilt für Schäden durch mitversicherte Kinder: Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Kindern berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und kein anderer Versicherer (z.B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist.

Die Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war. Wenn Sie selbst Kinder unter 10 Jahren haben, oder zumindest häufiger beaufsichtigen (z.B. Enkel), empfehlen wir den Einschluss dieser Deckungserweiterung."

Suchen Sie ihre Policce heraus und rufen Sie am besten Ihre Versicherung an. So klären Sie diese juristische Sachlage am schnellsten. Viel Erfolg!

Oh, das kann ich leider nicht beantworten.
Ich kann nur tippen, dass es möglich sein müsste.
Unbedingt Fotos bei der Schadensmeldung mitschicken.

Viel Glück

Puh, gute Frage, ich denke grundsätzlich schon, aber die Frage ist, ob das auch gilt, wenn das Kind in der eigenen Familie was kaputt macht??? Ich würde an deiner Stelle mal mit deinem Versicherungsagenten sprechen! Versuchen würde ich es auf alle Fälle, vielleicht übernimmt ja die Versicherung den Schaden.
Sorry, dass ich dir nicht genauer weiterhelfen konnte!
l.g. Mortischa

Hallo,

grundsätzlich bietet der Haftpflichtversicherer Deckung für privatrechtliche Ansprüche Dritter aufgrund von Schäden. Deckung heißt, befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Greunsätzlich setzt ein privatechtlicher Ansprüch immer ein Verschulden des Schädgers voraus. Im konkreten Fall ist es so, dass ein 17 Monate altes Kind grundsätzlích schuldunfähig ist, d.h. ein Verschulden des Kindes ist nicht gegeben.

Da Sie nur kurz aus dem Raum waren, ist davon auszugehen, dass auch Ihnen keine Schuld, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, angelastet werden kann.

Im Ergebnis heißt dies, dass ein berechtigter Anspruch grundsätzlich nicht vorliegt.

Ich empfehle aber dennoch den Schaden dem Versicherer anzuzeigen, evtl. bewertet dieser die Aufsichtspflichtverletzung ja anders.

Viele Grüße
NB

Hi,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert.
Ich habe Glück, in meiner Haftpflichtversicherung sind Kinder die nicht deliktfähig sind bis 5000€ mitversichert.

Hi,
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Hi,
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Na das ist doch schön :smile:

Hallo,
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Dem Kind ist nichts passiert, ihm geht es super.
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