Kind in Jugendhilfeeinrichtung, wer zahlt Einsatz der Bergwacht?

Hallo,

folgender fiktiver Fall. Ein 14-Jähriger lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung. Diese wird bezahlt vom Jugendamt, die Eltern beteiligen sich mit dem festgelegten Kostenbeitrag.
Der 14-Jährige verschwindet aus der Einrichtung und wird u.a. von der Bergwacht gesucht.
Es ist nichts weiter passiert, der Jugendliche taucht wieder auf, aber die Bergwacht stellt den Eltern eine Rechnung für den Einsatz.
Ist das korrekt? Ist in diesem Fall nicht die Jugendhilfeeinrichtung zuständig für die Kostenübernahme. Die Suchaktion wurde ausgelöst von der Jugendhilfeeinrichtung, die Eltern wurden nur darüber informiert, nachdem die Suche bereits lief.

Danke
Gruß
Martin

Und ?
Haben die Eltern die Rechnung an die Jugendhilfe(Jugendamt weitergereicht ? Oder dort schlicht nachgefragt was Sache ist ?

Rechnungsempfänger allein bedeutet nicht, es ist auch der richtige Adressat.

Und es wäre mal zu klären, ob überhaupt Kosten berechnet werden dürfen.
Oder hat jemals einer gehört Eltern/Angehörige bekamen Rechnungen von Hilfsorganisationen wenn die in einem (vermuteten) Notfall tätig werden mussten ?

MfG
duck313

Natürlich, das ist normal. Die Kosten werden weiterbelastet wenn Feuerwehr o.ä. ausrücken müssen, weil irgendjemand Blödsinn macht. Ist meines Erachtens auch richtig so. Warum soll die Allgemeinheit diese Kosten tragen?

P.S.: Vielleicht trägt, falls vorhanden, die Haftpflichtversicherung diese Kosten.

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Es gibt Notfalleinsätze, wenn nach der Rettung medizinisch behandelt werden muss, das zahlen die Kassen, und Sondereinsätze, die natürlich die Geretteten oder ihre Angehörigen bezahlen müssen, wenn sie nicht versichert sind.
Warum auch sollten die Bergretter zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit auf den Berg steigen und Fremde retten? Umsonst ist nur der Tod.
Zu erwähnen wäre noch, dass die Sätze für die 3 Rettungsstufen niemals die wahren Kosten abdecken und die Bergretter persönlich verdienen daran wenig bis nichts , haben aber in eine äusserst umfangreiche und nicht gerade kostenlose Ausbildung als Bergführer „investiert“.

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Auf die Antwort der Jugendhilfeeinrichtung wird noch gewartet.

Leider nicht. Der Versicherer verweist auf die Jugendhilfeeinrichtung.

Antwort ist gekommen. Die Jugendhilfeeinrichtung fühlt sich nicht zuständig.

DAs wird noch auszudiskutieren sein und darum dreht sich ja auch deine Frage.
Unabhängig davon wäre es ratsam, den Jugendlichen für kleines Geld im Alpenverein Mitglied werden zu lassen, denn dann ist so etwas über den Verein abgesichert.

Dann leg das sowohl dem Rettungsdienst wie der Jungendhilfe mal vor, denn auch heute noch ist es zunächst mal so, dass wer bstellt auch zahlen muss:


Die Frage ist ob die Jugendhilfe sich dann im Innenverhältnis an die Eltern wenden kann.

„Wenn einer der beiden Gesamtschuldner im Außenverhältnis die volle Schuld mit befreiender Wirkung bezahlt, dann erwirbt er dafür im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen Gesamtschuldner.“

Quelle: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/innenverhaeltni
ramses90

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Hallo

Hätte die Jugendeinrichtung den Umständen nach die Bergwacht rufen müssen?
Oder wäre es ebenso OK gewesen, wenn die Jugendeinrichtung einfach nichts macht? Hätten sie damit rechnen können, dass der Jugendliche einfach mal kurz abgehauen ist und sich nicht auf eine gefährliche Klettertour begeben hat?

Oder spielt diese Frage juristisch überhaupt keine Rolle?

Und wenn die Jugendeinrichtung die Bergwacht rufen musste, wäre es dann nicht der Jugendliche selber, der dafür haftet? Ist die Elternhaftung nicht ausgeschlossen, wenn die Eltern der Aufsichtspflicht genügt haben? Oder ist das hier was ganz anderes?

Du verwechselst hier was, das ist ja keine zivilrechtliche Forderung aus einem Dienst- oder Werkvertrag. Somit ist das alles völlig irrelevant, was du da vorbringst.

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Ich hab jetzt noch zusätzliche Info’s von der Jugendhilfeeinrichtung.
Diese hat „nur“ die Polizei verständigt. Die Polizei hat dann u.a. die Bergwacht mit der Suche beauftragt, weil eine Selbstgefährdung des Jugendlichen durchaus nicht auszuschließen war.

Kein Wunder. Für die Bezahlung von Rettungseinsätzen ist die Haftpflicht schließlich auch nicht zuständig. Und die Krankenversicherung mangels Patient auch nicht.

So isses:
http://www.bergwacht-bayern.de/index.php?id=26

Sehe ich ganz genauso. Mit 14 sollte er schon ein wenig Einsicht in sein Handeln und dessen Folgen haben. Eine Jugendhilfeeinrichtung ist kein Knast und bislang liegen hier keine Anhaltspunkte vor, die auf einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Einrichtung sprechen.

Darauf kommt es hier mit ziemlicher Sicherheit nicht an.

Interessanter Ansatz.
Zuerst ist es der 14-jährige, der den Einsatz ausgelöst hat.
Hier wurde im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag im mutmaßlichen Sinne des 14-jährigen die Suchaktion eingeleitet, könnte man meinen.
Aber halt!
Die Eltern sind und bleiben am Ende für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich.
Und der 14-jährige wollte vermutlich ganz sicher nicht, dass nach ihm gesucht wird.
Ich gehe daher davon aus, dass die Beauftragung der Suchaktion eine Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne des mutmaßlichen Willens der Eltern gewesen ist. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, sind die Eltern auch zahlungspflichtig.

Dann wäre es doch richtig nett von Dir wenn Du nicht nur mit Behauptungen trumpfst und erklären würdest wieso das kein Dienstvertrag war. ramses90

Danke für die rege Diskussion. Es war ja durchaus im Interesse der Eltern, dass der Jugendliche gefunden wird, deshalb wurde die Rechnung jetzt bezahlt.

Danke und Gruß
Martin