Hallo,
folgender fiktiver Fall. Ein 14-Jähriger lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung. Diese wird bezahlt vom Jugendamt, die Eltern beteiligen sich mit dem festgelegten Kostenbeitrag.
Der 14-Jährige verschwindet aus der Einrichtung und wird u.a. von der Bergwacht gesucht.
Es ist nichts weiter passiert, der Jugendliche taucht wieder auf, aber die Bergwacht stellt den Eltern eine Rechnung für den Einsatz.
Ist das korrekt? Ist in diesem Fall nicht die Jugendhilfeeinrichtung zuständig für die Kostenübernahme. Die Suchaktion wurde ausgelöst von der Jugendhilfeeinrichtung, die Eltern wurden nur darüber informiert, nachdem die Suche bereits lief.
Danke
Gruß
Martin