Hallo,
ich selbst bin Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversicht AOK, meine 3 Kinder (5,9, 11 Jahre) sind bei meiner Frau die Lehrerin und verbeamtet ist privat mitversichert, wie sieht es nun aus wenn eines der Kinder krank wird und ich zu Hause bleiben müsste zwecks Betreuung? erhalte ich Kinderkrankheitstage oder muss ich Urlaub nehmen? wie sieht hier die rechtliche Lage bei der Mischung privat und gesetzlich versichert aus?
Hallo,
wenn die Kinder selbst nicht gesetzlich krankenversichert sind, zahlt die GKV-Kasse kein Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Gesetzliche Grundlage hier - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
und da schon im ersten Satz … erkrankten und versichertem Kind… wobei versichert heißt, nach dem SGB versichert, also gesetzlich egal, ob pflichtversichert, familienversichert oder freiwillig versichert.
Gruss
Czauderna
Hi!
Es gibt bei den Privaten keine Familienversicherung, sie sind da ganz normal einzeln versichert (wenn auch vermutlich nur 20 %, weil die Beihilfe den Rest zahlt).
Was dich angeht, hat dir Günter schon geantwortet. Deine Frau kann Sonderurlaub zur Betreuung eines erkrankten Kindes beantragen, wobei die Dauer vom Bundesland abhängt.
Gruß
Christa