Ja, natürlich ist das Kind mitversichert, außer der Beamte
verdient mehr und über der JAEG.
aaah, ok, war mir nicht wirklich klar.
zur PKV: Grundsätzlich einverstanden. Die Zusatzversicherung
zur GKV, die die Leistungen der PKV abbildet, gibt es nicht.
Das Gute bei diesem Fall ist, dass die Familienversicherung ja
auch weiter besteht, wenn das Kind Beihilfe + PKV macht (z.B.
Kinderkrankengeld).
Man kann nur bei einer KV versichert sein also entweder PKV+Beihilfe oder familienversichert in der GKV.
Wenn PKV dann auch kein Kinderkrankengeld (sofern die das nicht als Leistung anbietet)
Ich zitiere mal aus wikipedia:
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung Ihrer Kinder vorliegt.
Es gibt einiges an Leistungen die man über Zusatzversicherung abdecken kann (Zähne, Brillen, Krankenhaus, Homöopathie usw.)
nicht natürlich z.B. die Terminvergabe beim Facharzt.
Krümelchen