Kind mitversichern bei einem Bundesbeamten

Hallo zusammen,

mein Mann und ich erwarten im April unser erstes Kind.
Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich versichert und er ist als Bundesbeamter 100% Heilfürsorge-Empfänger.

Meine Fragen:

  • Kann unser Sohn mit meinem Mann versichert werden?
  • Kostet dies etwas extra?
  • wird eine private Zusatzversicherung benötigt?
  • wie sieht der Leistungskatalog für unseren Sohn aus?
  • was ist Eure Empfehlung?
  • wie können wir unsere Kind „anmelden“?

Ich freue mich auf, Eure Antworten.

  • Kann unser Sohn mit meinem Mann versichert werden?

Ja.

  • Kostet dies etwas extra?

Ja. Der sohn hat einen beihilfeanspruch von 80 %, sodaß nur ein Restkostentarif benötigt wird.

  • wird eine private Zusatzversicherung benötigt?

Eine Vollversicherung.

  • wie sieht der Leistungskatalog für unseren Sohn aus?

Das hängt vom gewählten Tarif ab.

  • was ist Eure Empfehlung?

Mit der Versicherung des Beamten Kontakt aufnehmen (der hat doch wohl eine Anwartschaftsversicherung ?)

  • wie können wir unsere Kind „anmelden“?

Innerhlab von zwei Monaten nach der Geburt mit einer formlosen Nachricht an die versicherung des Vaters, ansonsten mit normalen Antrag.

Ich freue mich auf, Eure Antworten.

Gruß

Nordlicht

Aller richtig.

Zur Verdeutlichung: für den Fachmann ist eine 20%-Beihilfeversicherung eine Vollversicherung, für den Laien natürlich eine Zusatzversicherung.

Massgeblich für den Schutz sind vor allem die Beihilferichtlinien des Bundes. Die Leistungen der 20%-Zusatzversicherung richten sich nach dem Versicherer.

Daneben besteht wahrscheinlich eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV über die Fragerin.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Hallo zusammen,

mein Mann und ich erwarten im April unser erstes Kind.
Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich versichert und er ist
als Bundesbeamter 100% Heilfürsorge-Empfänger.

Hierzu fällt mir jetzt nur die Bundespolizei ein!

Eine Frage zu Ihnen:
Sind Sie freiwillig versichert
als Angestellte ?

als Selbständige ?
Wenn das Einkommen 17.000 € im Jahr nicht übersteigt sollte man über eine private Krankenversicherung mit einem Beihilfesatz von 70 % nachdenken.

als Nichtberufstätige ?
dann sollte man evt. auch über eine private Krankenversicherung nachdenken - Beihilfesatz 70 %

Meine Fragen:

  • Kann unser Sohn mit meinem Mann versichert werden?

ja - ist jederzeit möglich mit einem Beihilfesatz von 80 % -
dies bedeutet, Restkostenabsicherung von 20 %

  • Kostet dies etwas extra?

ja - Beiträge kann man beim PKV-Versicherer ihres Mannes erfragen

  • wird eine private Zusatzversicherung benötigt?

es handelt sich um eine Vollkrankenversicherung mit einer Restkostenabsicherung von 20 %

  • wie sieht der Leistungskatalog für unseren Sohn aus?

Dies kommt auf den jeweiligen Tarif an.

  • was ist Eure Empfehlung?
  • wie können wir unsere Kind „anmelden“?

Kontakt aufnehmen beim PKV-Versicherer.
Bei manchen Versicherern ohne Gesundheitsprüfung - gilt meist als Bedarfsanpassung - Zeitraum bis zu 6 Monaten.

Ich freue mich auf, Eure Antworten.

Gruß Merger

Daneben besteht wahrscheinlich eine beitragsfreie
Familienversicherung in der GKV über die Fragerin.

Auch wenn die Mutter hier angibt sie wäre freiwillig gesetzlich versichert? Wird das Kind dann trotzdem kostenlos mitversichert?
Vergleichen:

  • was kostet Zusatzversicherung für das Kind die die Leistungen einer PKV abdeckt
  • was kostet PKV mit 80% Beihilfe.
    Dann entscheiden.

Persönlich wäre ich immer für PKV + Beihilfe, nach wie vor sind die Leistungen besser und Terminerhalt bei Fachärzten sehr viel einfacher.

etwas oT
Freiwillig Versicherte müssen während der Elternzeit weiterhin Beiträge zahlen.
Also evtl. jahrelang Höchstbetrag bezahlt und dann Beitragsberechnung für die Elternzeit nach 3/7 vom Gehalt des Mannes oder bei unverheirateten der Mindestbetrag (auch bei der Pflegeversicherung)
Wurde zumind. vor einigen Jahren genauso von der GKV gesagt.

Krümelchen

Ja, natürlich ist das Kind mitversichert, außer der Beamte verdient mehr und über der JAEG.

zur PKV: Grundsätzlich einverstanden. Die Zusatzversicherung zur GKV, die die Leistungen der PKV abbildet, gibt es nicht. Das Gute bei diesem Fall ist, dass die Familienversicherung ja auch weiter besteht, wenn das Kind Beihilfe + PKV macht (z.B. Kinderkrankengeld).

Elternzeit ist ein anderes Thema.

Gruss

Barmer

Hierzu fällt mir jetzt nur die Bundespolizei ein!

Soldaten ?

Hallo,

Danke für die Hinweise.

Richtig, mein Mann ist bei der Bundespolizei und ich bin als Angestellte freiwillig gesetzlich versichert.

Cora

Vielen Dank für die Hinweise.

Ich werde die Kosten einholen und vergleichen. Aber auch ich tendiere zu PKV + Beihilfe aus den genannten Gründen.

Bzgl. meines Versicherungsstandes in der Elternzeit habe ich einen Termin mit meiner Versicherung Anfang Februar.
Was besagt die 3/7 Regelung?

LG
Cora

Hallo Cora,

Hallo,

Danke für die Hinweise.

Richtig, mein Mann ist bei der Bundespolizei und ich bin als
Angestellte freiwillig gesetzlich versichert.

Auch in diesem Fall empfehle ich ihnen zumindest eine Anwartschaftsversicherung.
d.h. heutiger Antrag für eine Ruheversicherung.
bei späterem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben (Hausfrau oder Rentnerin)Aufnahme in die PKV zu Restkostentarif 30 % ohne Gesundheitsprüfung.

Cora

Gruß Merger

Was besagt die 3/7 Regelung?

3/7 des Gehaltes des Mannes werden zur Beitragsberechnung herangezogen.

etwas oT
Das heißt aber auch 3/7 des Gehaltes des Ehemanns stehen der Ehefrau zu… ob das alle Männer so mitmachen? :wink:

Krümelchen

Ja, natürlich ist das Kind mitversichert, außer der Beamte
verdient mehr und über der JAEG.

aaah, ok, war mir nicht wirklich klar.

zur PKV: Grundsätzlich einverstanden. Die Zusatzversicherung
zur GKV, die die Leistungen der PKV abbildet, gibt es nicht.
Das Gute bei diesem Fall ist, dass die Familienversicherung ja
auch weiter besteht, wenn das Kind Beihilfe + PKV macht (z.B.
Kinderkrankengeld).

Man kann nur bei einer KV versichert sein also entweder PKV+Beihilfe oder familienversichert in der GKV.
Wenn PKV dann auch kein Kinderkrankengeld (sofern die das nicht als Leistung anbietet)

Ich zitiere mal aus wikipedia:
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung Ihrer Kinder vorliegt.

Es gibt einiges an Leistungen die man über Zusatzversicherung abdecken kann (Zähne, Brillen, Krankenhaus, Homöopathie usw.)
nicht natürlich z.B. die Terminvergabe beim Facharzt.

Krümelchen

Ja, natürlich ist das Kind mitversichert, außer der Beamte
verdient mehr und über der JAEG.

aaah, ok, war mir nicht wirklich klar.

zur PKV: Grundsätzlich einverstanden. Die Zusatzversicherung
zur GKV, die die Leistungen der PKV abbildet, gibt es nicht.
Das Gute bei diesem Fall ist, dass die Familienversicherung ja
auch weiter besteht, wenn das Kind Beihilfe + PKV macht (z.B.
Kinderkrankengeld).

Man kann nur bei einer KV versichert sein also entweder
PKV+Beihilfe oder familienversichert in der GKV.
Wenn PKV dann auch kein Kinderkrankengeld (sofern die das
nicht als Leistung anbietet)

Das ist nicht richtig. Doppelversicherug ist ncht verboten und gerade bei dieser Konstellation GKV - Beihilfe sehr häufig. Und da sowohl Familienversicherung als auch Beihilfe unabhängig vom Willen der Beteiligten gesetzlich geregelt sind, bestehen sie nebeneinander. Natürlich muss man sich in jedem Leistungsfall für einen Träger entscheiden - doppelt einreichen geht nicht.

Ich zitiere mal aus wikipedia:
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich
versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die
Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem
Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so
fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen
Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten.
Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch
gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung
Ihrer Kinder vorliegt.

Das versucht (nicht besonders gut) die Familienversicherung aus §10 SGB V zu erläutern, passt aber hier nicht. Danach ist das Kind der GKV zugeordnet. Die Beihilfe kommt aber dazu.

Gruss

Barmer

Es gibt einiges an Leistungen die man über Zusatzversicherung
abdecken kann (Zähne, Brillen, Krankenhaus, Homöopathie usw.)
nicht natürlich z.B. die Terminvergabe beim Facharzt.

Krümelchen

Ergänzung:
beachte hierzu § 4 der Bundesbeihilfeverordnung

§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige

(2) Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem
Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.

Und dies ist völlig unabhängig davon, wo die Kinder krankenversichert sind.

Gruß Merger