Kind möchte komplett Wechseln

Hallo,

Kind K (14) möchte zum Vater V komplett ziehen (anderer Landkreis/Stadt).
Da K auf eine Lernförderschule im Landkreis der Mutter M geht, ist die Überlegung, ihn auf eine Regelschule in der Nähe vom V zu schicken (mit Integration).

Damit das gut getestet werden kann, hat die Schule vorgeschlagen, dass K 4 Wochen die potentiell neue Schule besucht. Somit würde K in der kompletten Zeit bei V wohnen.
Wenn alles klappt, ist geplant, dass K ca. 6 Wochen vor den Sommerferien die Schule besuchen könnte (falls wider erwarten die Schule nicht gefällt, damit man flexibler ist) und in den Ferien umzieht.

V zahlt lt. Tabelle und Urkunde regelmäßig und ohne Abstriche seinen Unterhalt.

Nun zu den konkreten Fragen:

  1. da K in der Zeit vollständig bei V lebt, ist V der Meinung, dass er keinen bzw. fast keinen Unterhalt an die M zahlen muss, da er ja nun genauso Wohnraum etc. zur Verfügung stellen muss (evtl. auch Kleidung kaufen/waschen etc.). M ist natürlich der Meinung, das wäre ja „nur wie in den Ferien“, wo er auch 2 - 3 Wochen bei V leben würde.
  2. M ist der Meinung, man könne das mit der Ummeldung etc. erst ruhig zum September vornehmen (solange würde der Unterhalt ja weiterhin an sie gezahlt werden). V ist der Meinung: wenn K in den Sommerferien zu ihm zieht, ist spätestens zum 1.8. eine Ummeldung und ein Wechsel der Unterhaltszahlung vorzunehmen. Evtl sogar schon zum 1.7. - egal ob K mit M noch im August in den Urlaub fährt (die Zeit steht ihr ja weiterhin zu).
  3. ist ein Wechsel des Kindergeldes immer nur zu einem „1. des Monats“ möglich oder auch „zum 15.“? Oder - wenn K zb. zum 15. umzieht - muss M dann das hälftige Kindergeld (und Unterhalt) an V auszahlen?

Vielen Dank fürs Lesen und evtl. beantworten :slight_smile:

Tobi@s

Deine Überlegungen sind einleuchtend. Ich rate Dir ganz dringend, mit den Unterhaltsfragen aber äuch den anderen Fragen zu dem Jugendamt zu gehen, das aktuell für Dein Kind zuständig ist. Dort gibt es auch
Fachleute für wirtschaftliche Jugendhilf.
LG
Amokoma1

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Ergebnis - für andere mit evtl ähnlichen Problemen

zu 1) lt Jugendamt wurde der Unterhalt (mit vorheriger Erläuterung an K) um die Tage gekürzt, in denen das Kind bei V lebt (gut 2 Wochen).

zu 2) die Ummeldung wurde einvernehmlich auf den 1.8. vorgenommen

zu 3) dadurch brauchte Frage 3 nicht erörtert werden.

Gruß

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