Hallo,
Kind K (14) möchte zum Vater V komplett ziehen (anderer Landkreis/Stadt).
Da K auf eine Lernförderschule im Landkreis der Mutter M geht, ist die Überlegung, ihn auf eine Regelschule in der Nähe vom V zu schicken (mit Integration).
Damit das gut getestet werden kann, hat die Schule vorgeschlagen, dass K 4 Wochen die potentiell neue Schule besucht. Somit würde K in der kompletten Zeit bei V wohnen.
Wenn alles klappt, ist geplant, dass K ca. 6 Wochen vor den Sommerferien die Schule besuchen könnte (falls wider erwarten die Schule nicht gefällt, damit man flexibler ist) und in den Ferien umzieht.
V zahlt lt. Tabelle und Urkunde regelmäßig und ohne Abstriche seinen Unterhalt.
Nun zu den konkreten Fragen:
- da K in der Zeit vollständig bei V lebt, ist V der Meinung, dass er keinen bzw. fast keinen Unterhalt an die M zahlen muss, da er ja nun genauso Wohnraum etc. zur Verfügung stellen muss (evtl. auch Kleidung kaufen/waschen etc.). M ist natürlich der Meinung, das wäre ja „nur wie in den Ferien“, wo er auch 2 - 3 Wochen bei V leben würde.
- M ist der Meinung, man könne das mit der Ummeldung etc. erst ruhig zum September vornehmen (solange würde der Unterhalt ja weiterhin an sie gezahlt werden). V ist der Meinung: wenn K in den Sommerferien zu ihm zieht, ist spätestens zum 1.8. eine Ummeldung und ein Wechsel der Unterhaltszahlung vorzunehmen. Evtl sogar schon zum 1.7. - egal ob K mit M noch im August in den Urlaub fährt (die Zeit steht ihr ja weiterhin zu).
- ist ein Wechsel des Kindergeldes immer nur zu einem „1. des Monats“ möglich oder auch „zum 15.“? Oder - wenn K zb. zum 15. umzieht - muss M dann das hälftige Kindergeld (und Unterhalt) an V auszahlen?
Vielen Dank fürs Lesen und evtl. beantworten
Tobi@s