Am 04.04.2012 ist in Gelsenkirchen folgendes passiert. Zwei Beamtinnen von der Jugendbehörde haben am 04.04.12 morgens bei meiner Tochter geklingelt und haben vorgegeben, dass Sie mit meiner Tochter gerne sprechen wollten, also ließ meine Tochter die beiden Beamtinen in die Wohnung. Was dann geschah, ist für mich nach wie vor ein Rätsel. Eine der Beamtinnen drängte meine Tochter massiv in eine Ecke des Zimmers, während die andere Beamtin den 6 Monate alten Sohn meiner Tochter hoch nahm und ohne einen Ton zu sagen, die Wohnung mit ihm blitzschnell verließ.
Die Beamtin, welche meine Tochter bedrängt hatte, verließ dann ebenfalls blitzschnell die Wohnung. Meine Tochter, von der ganzen Aktion noch benommen, hatte keine Chance, dieses zu verhindern. Sie rannte den Beamtinnen nach, doch ein vor der Tür wartender Polizist verhinderte dies .Diese Aktion geschah ohne irgend einem Beschluss und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies überhaupt rechtens ist. Für mich ist das eine Entführung und ich möchte wegen dieser Angelegenheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtinnen der Jugendbehörde einreichen. Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat Beamtinnen ungestraft ihre Kompotenzen überschreiten. Es wurde bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet und diese Sache wird in kürze gerichtlich verhandelt.